Liechtenstein hätte alle Voraussetzungen. Fast.
Das Fundament für einen erfolgreichen Finanzplatz ist Stabilität. Wer grosse Vermögen sicher aufbewahren möchte, denkt nicht in Jahren. Auch nicht in Jahrzehnten. Sondern in Generationen.
So gesehen gibt es nur wenige stabile Finanzplätze auf der Welt, wenn man zum Beispiel das Kriterium Staatsbankrott ansetzt. Nur die Schweiz, die USA, Grossbritannien und ein paar weitere englische Ex-Kolonien sind noch nie pleite gegangen – und Liechtenstein.
Stabilität bedeutet auch sichere politische Verhältnisse. Auch das trifft auf diese Länder zu; es es gab zwar mal Bürgerkriege, aber letztlich ist die Schweiz, sind die USA, ist England politisch sehr stabil. Und Liechtenstein.
Drei der hier aufgezählten Staaten sind Demokratien, Liechtenstein ist eine absolutistische Monarchie mit einer vererblichen Fürstenwürde. Da die sämtliche Widrigkeiten bislang überlebt hat, die andere Monarchien auf reine Repräsentationsaufgaben reduzierten, scheint das Modell «alleinherrschender Fürst mit demokratischer Zierleiste» durchaus auch erfolgreich zu sein.
Zu einem erfolgreichen Finanzplatz gehört eine stabile Landeswährung. Das ist der Dollar, das Pfund und vor allem der Schweizerfranken. Der ist eigentlich das Mass aller Dinge, so stabil wie das Matterhorn. Nun kann Liechtenstein keine eigene Währungspolitik betreiben, mangels eigener Währung. Aber die Entscheidung, sich nicht dem Schrumpf- Euro und erst recht nicht dem Schrumpel-Dollar anzuschliessen, sondern dem Schweizerfranken, war goldrichtig.
Zu einem erfolgreichen Finanzplatz gehören stabile Geldhäuser und kompetente Vermögensverwalter. Die Banken in Liechtenstein sind nicht alle über jeden Zweifel erhaben, und manchmal passieren Unfälle wie bei der Bank Alpinum. Aber die drei grossen, darunter die Fürstenbank LGT, sind sogar stabiler als die Schweizer Grossbanken. Bislang war es noch niemals nötig, dass eine der Liechtensteiner Grossbanken gerettet werden musste, geschweige denn in eine andere hineinfusioniert.
Das mit den kompetenten Vermögensverwaltern ist hingegen so eine Sache. Wie sagte der letzte Grandseigneur der Bank Bär so richtig: Das Bankgeheimnis macht fett, aber impotent. Damit meinte er, dass Geldgeschäfte unter Verwendung von Schwarzgeld keine grossen finanztechnischen Kenntnisse brauchen. Die Klientel ist auch mit wenig zufrieden, weil sie immer noch genügend an Steuern spart. Und wird sie aufmüpfig, kann man immer noch mit dem Zaunpfahl winken. Ihr also erklären, dass der Vermögensverwalter auch durchaus eine Anzeige beim für den Kunden zuständigen Fiskus machen könne – Verdacht auf eine Vortat zur Geldwäscherei. Und schon ist es mucksmäuschenstill.
War es, denn das Geschäftsmodell Bankgeheimnis hat in der Schweiz und un Liechtenstein ausgedient, es lebt indirekt via Trusts nur noch in den USA. Da gibt es nun ein paar Probleme in Liechtenstein. In den Banken arbeiten nicht nur Cracks, aber ganz schlimm steht es bei den Finanzintermediären, vor allem den Treuhändern.
Die können meistens nicht viel mehr als eine Stiftungsurkunde aus dem Stehsatz zu ziehen, sich händeringend einen neuen Namen dafür auszudenken, und schliesslich dafür und für die Verwaltung mehr oder minder exorbitante Gebühren zu erheben.
Aber es gibt in Liechtenstein noch ein gravierenderes Problem. Denn es kann ja sein, dass es beispielsweise zwischen einem Stifter, einem Begünstigten und dem verwaltenden Treuhänder zu Meinungsverschiedenheiten kommt. Es kann auch sein, dass die nicht bilateral gelöst werden können.
Dann muss der Geldanleger noch auf ein weiteres Fundament eines erfolgreichen Finanzplatzes vertrauen können: auf die Rechtssprechung. Auf die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Gerichte. Damit ist es auch in den USA, in England oder der Schweiz nicht immer zum allerbesten bestellt. Aber – vor allem, mit genügend Finanzmitteln – kann man hier meistens mit einem rechtsstaatlich tadellosen Urteil rechnen.
Nicht nur, wenn man mit der Begünstigten des Milliarden-Nachlasses des Besitzers des Weltkonzern Bacardí spricht, hört sich das in Liechtenstein anders an. Sowohl die Strafverfolgungsbehörden wie die Zivilgerichte zeigen eine gewisse Schlagseite, wenn es um eine Auseinandersetzung zwischen einem ausländischen Vermögensbesitzer und einem einheimischen Treuhänder geht.
Selbst wenn die USA sich vernehmlich räuspern und Verstösse gegen die Sanktionen gegen Russland monieren, reagiert die Liechtensteiner Justiz eher wie ein schläfriger Hund, den man zum Jagen tragen muss. Und häufig sagt er dann deklamatorisch «wuff», um sich anschliessend wieder ins Körbchen zu verziehen.
Ein beliebtes Argument der Staatsanwaltschaft im Körbchen ist der mangelnde Anfangsverdacht. Ist zum Beispiel ein Stifter oder Begünstigter von den Informationen über seine Stiftung von den Treuhändern abgeschnitten worden, fehlt ihm eben das, was die Staatsanwaltschaft als Anfangsverdacht akzeptieren würde: beispielsweise ein Dokument, das beweisen würde, dass der Treuhänder den Inhalt der Stiftung dekantiert hat.
Da nun aber alle Urteile in Liechtenstein im Namen von Fürst und Vaterland (in dieser Reihenfolge) verkündet werden, wäre es eigentlich ein Leichtes für den Fürsten, diesem Missstand abzuhelfen. Genauso leicht wäre das für seine Durchlaucht, den herrschenden Erbprinzen Alois.
Dass die Justiz in FL nicht neutral, sondern einseitig zugunsten der Liechtensteiner Treuhänder entscheidet, hat erst kürzlich selbst die NZZ berichtet.
„Im Ländle regiert Richter Kafka berichtet“ https://www.nzz.ch/wirtschaft/im-laendle-regiert-richter-kafka-ld.1782602.
Ach, dass die Justiz in Liechtenstein nicht neutral und nicht unabhängig gehandelt hat und jahrelang untreue Treuhänder protegiert hat, kann man inzwischen überall lesen, das ist inzwischen bekannt. Untreue Treuhänder konnten sich blind darauf verlassen, dass ihnen nichts passiert.
In Österreich entscheiden Bezirksgerichte, die mit einem Einzelrichter besetzt sind, in Zivilsachen bis zu einem Streitwert von 15.000 Euro. Man weiss nicht, bei welchem Richter man landet.
In Deutschland entscheiden Amtsgerichte, die mit einem Einzelrichter besetzt sind, in Zivilverfahren bis zu einem Streitwert von 5.000 Euro. Man weiss ebenfalls nicht, bei welchem Richter man landet.
In Liechtenstein entscheidet das Fürstliche Landgericht bei Stiftungsangelegenheiten ebenfalls mit einem Einzelrichter. Bei Stiftungsangelegenheiten kann es aber durchaus auch um Streitwerte im dreistelligen Millionenbereich gehen. Da bislang stets derselbe Richter für Stiftungsangelegenheiten zuständig ist, weiss man vorher, welcher Richter eintscheiden wird. Es soll niemandem etwas unterstellt werden, daher nur folgendes, rein theoretisches Gedankenspiel: Wenn man vorher schon weiss, bei welchem Richter man landet und es immer derselbe Richter ist… was wäre bei einem Streitwert in dreistelliger MIllionenhöhe eine ‹Prämie für besonders gute Justiz› in einstelliger Millionenhöhe? Wie gesagt, das ist nur rein theoretisch und bestimmt nie passiert. Aber um jedes Misstrauen zu vermeiden, gerade wenn es um so wichtige Entscheidungen geht, sollten Stiftungsangelegenheiten mit grösseren Auswirkungen von drei, iunbedingt auch wechselnden, Richtern entschieden werden. das wäre eine geeignete Massnahme, die in letzter Zeit zerstörtes Vertrauen wiederherstellen könnte.
Es hat sich herumgesprochen, dass die Justiz in Liechtenstein nicht neutral und unparteiisch ist.
https://insideparadeplatz.ch/2024/03/07/justiz-nach-fuerstenart/
Für Stiftungsaufsichtsverfahren (HG-Verfahren) war am Fürstlichen Landgericht stets derselbe Richter R. zuständig. Von diesem wurden immer wieder ausländische Trustees, Stiftungsräte und Begünstigte entsorgt, z.B. Lady Bacardi als Trustee im Bastille-Trust, der ausländische Stiftungsrat im Hartlaub-Fall, die Begünstigte in der Codex-Geschichte, usw.), die heimischen Stiftungsräte jedoch trotz bemerkenswertem Verhalten nicht. Das Fürstliche Obergericht unter stets demselben Senatsvorsitzenden U. hat diese Beschlüsse stets abgesegnet. Ich habe mich oft sehr oft wundern müssen.
Die Stiftungsaufsicht (HG-Verfahren) war am Fürstlichen Landgericht bei einem einzigen Richter R. angesiedelt.
Ein abgeschottetes Königreich mit eigenen Regeln und Kontrollmechanismen: Jegliche potentielle Störfaktoren müssen laufend beseitigt werden.
Dieses Königreich wurde aufgebaut mit Personen, die die Maschinerie und die daraus resultierenden Gegebenheiten vollkommen unterstützen; in allen Positionen und Funktionen innerhalb und auch ausserhalb der Klinik.
A reliable and trustworthy judiciary is a fundamental prerequisite for a reputable financial center. Even the slightest doubt about the neutrality of the judiciary poses a significant problem for the credibility of a financial center.
In Wikipedia wird Rechtsstaat so definiert:
Ein Rechtsstaat ist ein Staat, der einerseits allgemein verbindliches Recht schafft und andererseits seine eigenen Organe zur Ausübung der staatlichen Gewalt an das Recht bindet. Als Gegenbegriff gilt der Unrechtsstaat.
In Liechtenstein ist das Recht nicht allgemein verbindlich, die Justiz behandelt Ausländer und Liechtensteiner völlig unterschiedlich.
Aus diesem Grund ist Liechtenstein kein Rechtsstaat. Damit zwangsläufig Unrechtsstaat. In einem Unrechtsstaat wird ein Finanzplatz auf die Dauer eingehen. Liechtenstein muss dringend etwas ändern.
Our company has economic interests in Liechtenstein. Lately, we have been made aware of increasing irregularities in Liechtenstein involving Liechtenstein trustees and the judiciary. We are monitoring these developments with concern as Liechtenstein must be beyond reproach if it wishes to continue being regarded as reliable and transparent, which is a fundamental requirement for a financial center.
So wie ich das sehe verliert Liechtenstein durch die Vielzahl an Skandalen seinen früher einmal guten Ruf als vertrauenswürdiger Finanzplatz. Zuerst konnte ich es mir nicht vorstellen und wollte es nicht glauben, mittlerweile steht es jedoch immer und immer wieder in den Medien, dass sich in Liechtenstein untreue Treuhänder durch die Protektion von Richtern, bei denen der Chorgeist über dem Recht steht, an fremden Vermögen bereichern können. Der Kapitän ist dafür verantwortlich, wenn das Schiff sinkt.
Nur weil im aktuellen Skandal der Hartlaub Stiftung das selbe Gericht innerhalb des selben Stiftung den ausländischen Stiftungsrat Innerhalb von sieben Wochen abberufen hat, über den Antrag des abberufenen Stiftungrates auf Abberufung der vom Gericht eingesetzten Liechtensteiner Stiftungsräte Jedoch innerhalb von zwei Jahren und vier Monaten noch nicht entschieden hat, Kann man doch noch lange nicht von Ungleichbehandlung sprechen.
Und nur weil das selbe Gericht innerhalb der selben Stiftung für den ausländischen Stiftungsrat einen anderen Massstab für die Abberufung anwendet als für die vom Gericht eingesetzten Liechtensteiner Stiftungsräte Ist das doch ebenso noch lange keine Ungleichbehandlung.
Ich liebe meinen Job, da bekommt man endlos lange Klageschriften und Klagebeantwortungen und muss die nicht einmal lesen, denn man weiss ja schon vorher, dass der/die Einheimische*r im Recht ist und der/die Ausländer*in sowieso nicht Recht haben kann.
Liechtenstein wird nicht ewig von seinem guten Ruf, den es einst einmal hatte, leben können. Es braucht sehr lange, einen guten Ruf aufzubauen, aber zerstört ist er sehr schnell. Zu viele Skandale in letzter Zeit.
Die Justiz in Liechtenstein habe ich meinen Kindern ganz einfach erklärt:
Das ist wie «Mensch ärgere dich nicht», nur dürfen die einen Spieler alle anderen rauswerfen und die anderen Spieler dürfen nie jemanden rauswerfen.