Guter Spruch, scheint auf Liechtenstein zuzutreffen.
Eigentlich hat das Ländle alles, was es für ein glückliches Leben braucht. Es ist landschaftlich nicht hässlich, muss sich nicht um seine Landesverteidigung kümmern, braucht auch keine eigene Nationalbank, sondern hat sich intelligenterweise nicht dem Schrumpf-Euro, sondern dem starken Schweizerfranken angeschlossen.
Es ist kaum denkbar, dass seine Nachbarn, die Schweiz, Deutschland oder Österreich, auf die Idee kommen könnten, sich das Fürstentum einzuverleiben. Zudem hat Liechtenstein eine robuste industrielle Struktur und hängt keinesfalls vom Finanzplatz fundamental ab.
Wie ansonsten nur kleine Inseln im Atlantik oder Pazifik (oder vielleicht noch Guernsey) hat Liechtenstein genügend Finanzkonstrukte wie Privatstiftungen, mit denen es (fast) alle Bedürfnisse von wohlhabenden Menschen abdecken kann, die ganz legal und höchstens steueroptimiert ihre Rücklagen bombensicher deponieren und für die nächsten Generationen aufbewahren möchten.
Dafür bräuchte es eigentlich ganz wenig. Vor allem Rechtssicherheit, Vertrauen in die Seriosität derjenigen, die beispielsweise Stiftungsvermögen zu treuen Händen verwalten – und eine unabhängige Justiz, die in den Fällen, wo es halt auch in Liechtenstein menschelt, dafür sorgen, dass Treu und Glauben, Anstand und Gesetzestreue wieder hergestellt werden.
Dass mal gelegentlich ein solcher Verwalter über die Stränge schlägt, ins Kässeli greift, sich exorbitante Honorare gönnt, versucht, den Stifter oder die von dem vorgesehenen Begünstigten rauszuboxen, das ist halt menschlich. Gier frisst Hirn, das gilt auch für Liechtensteiner Untreuhänder.
Wer ein paar Dutzend Millionen schaukeln soll, dabei aber nur ein paar Zehntausend verdient, der hat halt manchmal den Eindruck, er sitze hier am Katzentisch, während die gebratenen Wachteln verführerisch duftend an ihm vorbeigetragen werden. Und dann kommt er halt auf die eine oder andere krumme Idee.
All das wäre kein Problem.
Wenn der meist ausländische Stifter (oder Begünstigte oder Stiftungsrat) sicher wäre, dass solchem garstigen Tun vor den Schranken des Gerichts Einhalt geboten wird. Dass Übergriffe mit einem kräftigen Schlag auf die Finger beantwortet werden. Dass kühne Verschleierungskonstruktionen schnell durchschaut und als illegal aus dm Recht gewiesen werden. Dass strafbare Handlungen mit der ganzen Härte des Gesetzes beantwortet werden. Dass in einem Wort Exempel statuiert werden, um allen anderen Menschen, die auf den Rechtsstaat Liechtenstein vertrauen, zu zeigen, dass sie sich von Berichten über skandalöses Verhalten einzelner Untreuhänder nicht verunsichern lassen sollten.
Verbrechen lohnen sich nicht, das sollte die klare Botschaft der Liechtensteiner Justiz sein. Vor uns ist jeder gleich, sollte die klare Botschaft sein. Wir verfolgen schnell und konsequent, wir machen erlittenes Unrecht wieder gut, sollte die Botschaft sein.
Bei uns gibt es nur eine einzige Person, die überhalb und ausserhalb des Gesetzes steht: der Fürscht. Das ist zwar eine merkwürdige Botschaft, aber wohlan, macht halt den Charme des Fürstentums aus. Und ein vertrauensselige Anleger will ja auch nicht den Fürsten beleidigen, was auch streng geahndet würde.
Aber der Anleger will dann schon, dass er im Falle eines Rechtsstreits mit einem Liechtensteiner Treuhänder so behandelt wird wie der Treuhänder auch. Er will nicht, dass dessen Ansinnen innert weniger Wochen positiv beschieden wird, während sein genau gleichlautenden Ansinnen auch nach fast zweieinhalb Jahren immer noch nicht entschieden ist.
Er will auch nicht zusehen müssen, wie ein Gericht die Groteske zulässt, dass ein cleverer Anwalt routiniert vor fast jedem Gerichtstermin noch vielseitige Eilanträge oder Dokumentenstapel einreicht. Und zwar am liebsten am Vorabend. Solcher Unfug und auch anderer sollte sofort unterbunden werden. In einem Rechtsstaat.
Es sollte auch nicht sein, dass sich Treuhänder teilweise über viele Jahre hinweg eine goldene Nase nach der anderen an einer Stiftung verdienen können, weil sie sich jeglicher Aufsicht entledigt haben und niemandem Rechenschaft schuldig sind, welche grösseren Scheiben vom Vermögen sie sich jeden Monat abschneiden, monatelang, jahrelang.
All das sollte es nicht geben, und es wäre kinderleicht abzustellen. In keinem anderen Rechtsstaat leichter als in Liechtenstein. Denn hier herrscht der Fürst noch absolutistisch, ernennt die Richter, kann Regierung und Parlament zum Teufel jagen, wenn diese drei Gewalten nicht auf der Höhe ihrer Aufgaben sind.
Da bleibt nur eine kinderleicht zu beantwortende Frage: wieso tut er es dann nicht?
Die Liechtensteiner Justiz behandelt ausländische Stiftungsräte und heimische Treuhänder vollkommen unterschiedlich, wie man am Beispiel des aktuellen Hartlaub-Skandals sehen kann.
Ausländische Stiftungsräte werden innerhalb kürzester Zeit mit den unsinnigsten Begründungen wie «blosser Anschein eines möglichen Interessenskonflikts» aus ihren eigenen Stiftungen abberufen.
Ein Abberufungsantrag des abberufenen Stiftungsrats gegen die vom Gericht bestellten heimischen Treuhänder in derselben Stiftung ist von demselben Gericht nach 2 Jahren und 4 Monaten noch nicht einmal entschieden. Und der Abberufungsmassstab «blosser Anschein eines möglichdn Interessenskonflikts» soll auf die heimischen Treuhänder nicht angewendet werden. Begründung des Gerichts: «man muss nicht alles verstehen.»
Die Treuhänder genehmigen sich aus der von ihnen vertretenen Hartllaub-Stiftung selbst einen Stundensatz von 600 Franken, für ihr Sekretariat von 300 Franken. Was sagt das Gericht: «angemessen». 75’000 Franken Monatshonorar für jeden der zwei Stiftungsräte, also 150’000 Franken für beide im Monat bzw. 1’800’000 Franken im Jahr? Warum nicht?
Das Protegieren heimischer Treuhänder durch das Lichtensteiner Gericht hat bei bestimmten Treuhändern zu einem Gefühl der Straflosigkeit, der Immunität geführt.
Wenn ein vielleicht gut gemeinter, jedoch aus der Zeit gefallener Chorgeist höher angesetzt wird als Rechtmässigkeit und Rechtsstaatlichkeit, dann wird das Vertrauen in die Seriosität und die Zuverlässigkeit eines Finanzplatzes vernichtet.
Meiner Ansicht nach ist das korrupt, kriminell und mafiös.
In Liechtenstein ist das aber sicherlich alles rechtmässig, korrekt und nicht zu beanstanden.
Meiner Ansicht nach macht das die Sache aber nicht besser, sondern schlimmer.
Das Märchen der „bedauerlichen Einzelfälle“ in Liechtenstein glaubt nun wirklich kein Mensch mehr. Es ist inzwischen bekannt, dass Liechtensteiner Treuhänder mit aktiver Unterstützung der Liechtensteiner Gerichte systematisch Stiftungen kapern und ausplündern. Nur wurde darüber nicht berichtet, da die Anwälte ihren Mandanten das Märchen der „bedauerlichen Einzelfälle“ erzählt haben. Das Ganze ist ein perfides System, das staatlich unterstützt worden ist. Erst jetzt und auch dank dieser Internetseite kommt das alles ans Tageslicht.
Unfassbar, dass es so etwas mitten in Europa gibt, das hätte man nie für möglich gehalten! Das ist eine Schande für Europa!
hilipp Wanger und Martin Batliner machen am Beispiel des Hartlaub-Falls allen anderen Treuhändern vor, wie man es in Liechtenstein als Treuhänder richtig macht.
1. Man nehme sich aus der Stiftung, deren Interessen man wahren sollte, 75’000 Schweizer Franken pro Monat pro Person. Also für beide 150’000 Franken im Monat oder 1’800’000 Franken im Jahr.
2. Wenn der mithilfe des Gerichts abservierte Stiftungsrat und Begünstigte es tatsächlich wagt, mit einem Abberufungsantrag gegen sie vorzugehen,, dann entzieht man ihm eben dessen gesetzliches Informationsrecht. So ist er kalt gestellt und kann nicht mehr sehen, wie sich die beiden unkontrolliert aus der Stiftung bereichern.
3. Sollte der absservierte Stiftungsrat und Begünstigte sich immer noch nicht zermürben lassen, dann entzieht man ihm eben dessen Begünstigung und stellt sich auf den Standpunkt, er habe mit der Stiftung nichts mehr zu tun und deswegen falle auch dessen Abberufungsantrag in sich zusammen.
4. Und solte der abservierte Stiftungsrat und Begünstigte sich immer noch nicht zermürben lassen, dann initiiert man eben eine Strafanzeige gegen ihn.
Und als Kriegskasse fürt all diese Aktionen nimmt man als Treuhänder natürlich das Stiftungsvermögen.
Wenn die beiden damit durchkommen, ohne abberufen zu werden, dann sind sie die besten und erfolgreichsten Treuhänder Liechtensteins aller Zeiten. Sich jeder etwa eine Million Schweizer Franken im Jahr aus einer Stiftung nehmen und den Begünstigten kalt stellen – das ist ein Meisterwerk!
Jemand hat mich auf diese Internetseite hingewiesen. Unserer Familie ist es ähnlich ergangen, unser Familienvertreter wurde aus dem Stiftungsrat einer Stiftung, die unser Vater in den 90er Jahren für unsere Familie errichtet hatte, aus bis heute unverständlichen Gründen vom Gericht abgerufen. Es folgten lange und teure Rechtsstreite, die liechtensteiner Stiftungsverwalter wurden immer teurer und haben unsere Familie drangsaliert und schikaniert. Auch uns wurde von unserem liechtensteiner Anwalt gesagt, es sei eine nicht zu verstehende Ungerechtigkeit, ein Einzelfall. Der Fernsehbericht in der ARD hat uns die Augen geöffnet, daß unser Fall doch kein Einzelfall ist. Auf dieser Internetseite haben wir gesehen, daß es wohl viele ähnliche Fälle wie unseren gibt, daß wir keineswegs ein Einzelfall sind. Wir können deswegen nur vor liechtensteiner Stiftungen warnen.
1.800.000 Schweizer Franken für zwei Stiftungsräte im Jahr, die sie sich selbst genehmigen und sich selbst aus der Stiftung, die sie verwalten, bezahlen? Das ist so grotesk, das gibt es nur in Liechtenstein. Bei uns in Deutschland würde man das als Untreue anzeigen. Lustiges Ländchen ist das.
Als Ausländer hat man vor Gericht in Liechtenstein keine Chance, man ist rechtlos und ausgeliefert.
Die Liechtensteiner Treuhänder lassen über ihre Rechtsanwälte endlose Schriftsätze verfassen und bezahlen ihre Rechtsanwälte fürstlich, natürlich aus dem Stiftungsvermögen. Je mehr Seiten, desto mehr Zeithonorar, jede Seite Hunderte von Franken und das für Hunderte von Seiten. Je mehr Seiten, desto länger die wöchentlichen oder täglichen Videokonferenzen über den Schriftsatz, das können täglich Stunden sein. Und so schiebt man sich gegenseitig tausende von Franken in die Tasche.
Die Rechtsanwälte der betroffenen Ausländer müssen natürlich auch auf die endlosen Schriftsätze antworten. Das kostet auch Tausende.
Das Gericht schaut zu und lässt so ein Verfahren erst einmal ein Jahr oder länger laufen. Die Schriftsätze türmen sich. Man macht eine Tagsatzung, zwei, drei, usw. und schiebt das Verfahren auf die lange Bank. Weitere Schriftsätze usw. An einer schnellen Entscheidung ist niemand interessiert.
Und so leben alle glücklich und zufrieden und schieben sich gegenseitig das fremde Geld zu.
Der Fürst und die Landesregierung schauen dem bunten Treiben zufrieden zu, denn alle Einheimischen sind glücklich und zufrieden. So sieht das in Liechtenstein: lieber glücklich in einem Unrechtsstaat als unglücklich in einem Rechtsstaat.
Wie bitte?
Ein Ausländer wird vom Gericht innerhalb von 7 Wochen aus einer Stiftungsverwaltung abgerufen, das gleiche Verfahren des abgerufenen Ausländers gegen die liechtensteinischen Treuhänder vor dem gleichen Gericht ist seit 2 Jahren und 4 Monaten noch nicht entschieden?
Und das Kriterium, mit dem der Ausländer abgerufen worden ist «bloßer Anschein eines möglichen Interessenskonflikts» soll vom gleichen Gericht nicht für die liechtensteinischen Treuhänder angewendet werden, die sich jeder CHF 75.000 im Monat selbst aus der Stiftung genehmigen, dem Begünstigten alle seine Rechte entziehen und ein Strafverfahren gegen ihn initiieren?
Verehrter Fürst, ist das nicht ein Musterbeispiel für Ungleichbehandlung, für Rechtsbeugung, für korrupte Justiz? Oder ist das so in Liechtenstein?
Das stinkt zum Himmel. Und der Fürst schaut zu.
Eine Mandantin mit wirtschaftichen Interessen im Fürstentum Liechtenstein hat uns auf die Fernsehsendung und mehrere Medienberichte hingewiesen, so dass wir den Fall der Hartlaub-Stiftung mit Interesse verfolgen. Der Eindruck entsteht, die Justiz im Fürstentum Liechtenstein würde nicht neutral und unabhängig entscheiden, die Justiz würde möglicherweise ausländische Parteien gegenüber heimischen Parteien diskriminieren. Dies möglicherweise sogar schematisch. Das ist nicht vertrauensfördernd und bedenklich. BItte halten Sie uns auf dem Laufenden.
Mir erscheint das mafios. Sorry, Durchlaucht.