Das Ländle lässt weiterhin keinen Fettnapf aus.

Der Stiftungssumpf, genauer das Walten von Untreuhändern, das ist ein Problem in Liechtenstein. Dass die fürstliche Justiz diesem Treiben mehr oder minder wohlwollend zusieht, ist ein anderes Problem. Dass die Treuhandkammer nicht gegen solche Nestbeschmutzer vorgeht, sondern diesem Blog hier drohen lässt, das ist kein Problem, sondern einfach Ausdruck arroganter Verblendung.

Aber ein weiteres, ganz grosses Problem ist das Verhältnis zu den USA. Mit einzelnen Stiftern oder Begünstigten kann Liechtenstein ruppig umspringen, da verfügt das Ländle über mehr Ressourcen, Macht und die Unantastbarkeit eines Fürstenhofs, der absolutistisch regiert.

Aber gegenüber den USA ist Liechtenstein, auch wenn man das nicht gerne sieht oder hört, ein Zwerg. Nein, eher ein Floh. Da flötet die Liechtensteinische Landesverwaltung:

«Liechtenstein und die USA sind vereint durch ihr Bekenntnis zu einer internationalen Ordnung, die auf den Prinzipien der Charta der Vereinten Nationen und den Grundlagen der Rechtsstaatlichkeit, Demokratie, Menschenrechte und einer freien Gesellschaft beruht. Beide Länder verbindet ein langjähriges gemeinsames Engagement gegen Bedrohungen dieser Grundlagen.»

Wie weit dieses Bekenntnis wohl geht? Wie flötet die fürstliche Landesverwaltung weiter: «Darüber hinaus besteht eine enge und erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen beiden Ländern bei der Bekämpfung von Finanzkriminalität, Terrorismusfinanzierung, Geldwäsche und Steuerbetrug.»

Hingegen meinte der Fürstliche Verwaltungsgerichtshof in einem endgültigen Urteil vom Januar 2013, dass ein Entscheid des fürstlichen Steueramts, Bankdaten im Rahmen eines Amtshilfegesuchs an die USA weiterzuleiten, die den Verdacht auf Steuerhinterziehung erhoben, «ersatzlos aufzuheben» sei. Das haben die USA sicherlich freudig erregt zur Kenntnis genommen.

Gut das mag nun Schnee von gestern sein. Aber nach dem Steuerstreit ist vor den Sanktionen gegen Russland. Und wo ein Wille ist, ist doch auch immer ein Weg, sagt man sich in Liechtenstein. Besonders, wenn man zum Kreis der Einflussreichen und Mächtigen im Ländle gehört. Da dachte schon mancher: mir kann keiner.

Umso schockierter war dann die Herrscherschicht im Ländle, als die USA ohne Federlesens die Geschäftsleitung und den «konzessionierten Treuhänder und Vermögensverwalter» Sequoia Treuhand Trust auf die Sanktionsliste der Ofac setzte. Das steht für «Office of foreign Assets Control». Das ist eine US-Behörde, die seit 1917 verhindern soll, dass Geschäfte mit Feinden der USA getätigt werden. Und da die USA der Ansicht sind, dass ihre Gesetze überall auf der Welt gelten, wenden sie sie auch im Ländle an – ob das dem Fürsten passt oder nicht.

Sequoia, passend nach dem Mammutbaum genannt, war bereits in den Panama-Papers aufgepoppt. Nun lautet aber der Vorwurf, es sein Beihilfe zur Umgehung der US-Sanktionen gegen Russland geleistet worden. Und da versteht der Weltpolizist keinen Spass.

Nun hatte Liechtenstein schon zwei Tage vor Bern im Februar 2022 bekannt gegeben, dass man die Sanktionen der EU vollständig nachvollziehen werde. Allerdings blockierte das Ländle dann nur einen Peanuts-Betrag an russischen Vermögenswerten.

Schliesslich gab es traditionell immer gute Beziehungen zwischen Liechtenstein und Russland. Zwei Regierungschefs, Markus Büchel und Klaus Tschütscher, übernahmen nach ihrem Abgang aus der Politik das Amt des Honorarkonsuls der Russischen Föderation. Tschütscher trat von diesem Amt dann nach der russischen Invasion 2022 zurück.

Sequoia ihrerseits gab die Bewilligung als Vermögensverwalter zurück. Ob das allerdings reicht, um die Amis zu besänftigen? Schliesslich wird vermutet, dass via Liechtensteiner Stiftungen Milliardenbeträge an Oligarchenvermögen verwaltet, verheimlicht und versteckt werden.

5 Kommentare
  1. Pinocchio
    Pinocchio sagte:

    Die Liechtensteinische Landesverwaltung tönt grossspurig:

    «Liechtenstein und die USA sind vereint durch ihr Bekenntnis zu einer internationalen Ordnung, die auf … den Grundlagen der Rechtsstaatlichkeit, Demokratie, Menschenrechte beruht…»

    Das ist meines Erachtens an Heuchelei nicht zu überbieten, denn

    1. Liechtenstein ist keine Demokratie, sondern eine konstitutionelle Erbmonarchie, die Elemente – aber nicht mehr – einer Demokratie enthält.

    2. Liechtenstein ist kein Rechtsstaat, denn die Liechtensteiner Justiz behandelt Ausländer anders als Liechtensteiner, es gibt völlig unterschiedliche Verfahrensdauern, es werden unterschiedliche rechtliche Massstäbe angewendet, usw.

    3. Liechtenstein verstösst gegen Menschenrechte, insbesondere Art. 6 und 14 der Europäischen Menschenrechtskonvention, da die Justiz nicht unabhängig und unparteiisch ist und kein faires Verfahren gewährleistet und Ausländer im Vergleich zu Liechtensteinern diskriminiert werden.

    Antworten
  2. Uncle Sam
    Uncle Sam sagte:

    Die USA sollten Liechtenstein genau unter die Lupe nehmen und eine eingehende Investigation starten. Als endlos geduldige Zuschauer sind die USA ja nicht gerade bekannt.

    Antworten
  3. Big brother ist watching
    Big brother ist watching sagte:

    Es dürfte kein Zufall sein, dass die USA in ihrer Botschaft in Bern, die für die Schweiz und Liechtenstein zuständig ist, über ein «Legal Attache’s Office» verfügt. Diese sind Aussenstellen des US Federal Bureau of Investigation (FBI), also des Ermittlungsbüros des US Justizministeriums. Solche «Legal Attache’s Office» gibt es weltweit nur an 46 der 173 US Botschaften. https://ch.usembassy.gov/embassy/bern/sections-offices/
    Big brother is watching…

    Antworten
  4. Liechtensteiner Scheinheiligkeit
    Liechtensteiner Scheinheiligkeit sagte:

    In dem Artikel in der Welt am Sonntag vom 21. April 2024 erklärt die Geschäftsführerin der Liechtensteinischen Treuhandkammer Susan Schneider-Köder, das Stiftungsrecht gewähre eine „ausgewogene Balance zwischen Stifterwillen und Begünstigtenrechten mit entsprechenden Informations- und Auskunftsrechten.»

    Dies, obwohl bekannt ist, dass z.B. die Stiftungsräte Philipp Wanger und Martin Batliner in dem aktuellen Skandal der Hartlaub Stiftung dem Begünstigten einfach kurzerhand dessen gesetzliches Informations- und Auskunftsrecht entzogen haben, so dass dieser seit eineinhalb Jahren dieses Informations- und Auskunftsrecht eben gerade nicht mehr hat. Natürlich hat sich das auch zur Geschäftsführerin der Treuhandkammer herumgesprochen, aber das stört natürlich die angeblich heile Stiftungswelt.

    https://insideparadeplatz.ch/2023/12/15/neues-aus-der-raeuberhoehle/

    Antworten
  5. Wild-West im FL
    Wild-West im FL sagte:

    Die USA sollten sich einmal ansehen, dass im FL ausländische Stiftungsräte und selbst Begünstigte systematisch von den FL-Gerichten aus ihren Trusts und Stiftungen rausgeworfen werden und dann Liechtensteinische Treuhänder die Trusts und Stiftungen plündern. Beispielsweise mit 75’000 Fr. für zwei Stiftungsräte monatlich pro Person. Und während die Ausländer innerhalb kürzester Zeit, im aktuellen Skandal innerhalb von zwei Monaten rausgeworfen werden, ziehen die Gerichte die Verfahren gegen Liechtensteiner Treuhänder wie im aktuellen Fall mal eben über zwei Jahre hinaus, ohne zu entscheiden. Und der Massstab, mit dem Ausländer rausgeworfen werden, gilt natürlich für Liechtensteiner Treuhänder nicht. Mit Rechtsstaatlichkeit hat das nichts zu tun, das ist vorsätzliche Willkür-Justiz zu Gunsten der Liechtensteiner Treuhänder und zu Lasten der Ausländer. Und Rechtsbeugung.
    Wenn die Geschäftsführerin der Liechtensteiner Treuhandkammer dann erklärt, es gebe eine «ausgewogene Balance zwischen Stifterwillen und Begünstigtenrechten mit entsprechenden Informations- und Auskunftsrechten.», so ist das eine Farce, weiss sie doch genau, was in ihrem Land in Wirklichkeit abgeht.

    Antworten

Dein Kommentar

An Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns Deinen Kommentar!

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert