Neben Treu und Glauben ein Grundpfeiler des lukrativen Geschäftens.
Führen wir mal einen Teil der Liechtensteiner Treuhänder ganz vorsichtig an diesen Begriff heran. Denn sie haben vielleicht schon von ihm gehört, aber und er Anwendung …
Moral, mit diesem Wort wird beschrieben, wie Menschen handeln sollten. Entweder moralisch oder richtig und gut, oder nicht moralisch und damit böse und falsch.
Das hat zunächst nichts mit Gesetzen oder Recht oder Gerichten oder Prozessen zu tun. Und auch nicht mit Treu und Glauben. Denn Moral sollte etwas sein, was der Mensch in sich selbst trägt. Was er in seiner Erziehung mitbekommen hat, vielleicht in der Schule, vielleicht hat er sich auch selbst angeeignet.
Das Prinzip der Moral hat einen ganz einfachen Massstab. Der lautet: das tut man nicht. Warum man etwas nicht tut? Wer nachfragen muss, hat ein Problem mit seiner Moral.
Natürlich überschneiden sich Moral und Gesetze und Vorschriften. Teilweise. Denn es gilt ja auch: wo kein Kläger, da kein Richter. Wer zum Beispiel vor aller Augen jemandem das Portemonnaie aus der Tasche klaut, hat nicht nur moralisch versagt, er hat auch einen Gesetzesverstoss begangen, und Zeugen haben ihn dabei beobachtet.
Anders sieht es aus, wenn jemand ein Portemonnaie alleine auf der Strasse findet. Er hebt es auf, es ist prall gefüllt. Ein Blick nach links und rechts bestätigt: niemand da, kein Zeuge, auch derjenige, der den Geldbeutel verloren hat, ist offenbar längst woanders.
Nun erhebt sich die Frage: das Portemonnaie aufs Fundbüro bringen – oder seinen Inhalt einfach einstecken? Würde niemand merken. Täte man es nicht selbst, wer weiss, dann käme ein anderer und würde es tun. Die Möglichkeit einer Entdeckung und Strafe ist sehr gering. Also nun?
In solchen Fällen kommt es einzig darauf an, welche Moral der Finder des Portemonnaies besitzt. Ist er ein moralischer Mensch, dann zögert er keine Sekunde, das Portemonnaie einstecken und aufs Fundbüro zu bringen. Nicht in erster Linie wegen der Aussicht, dafür dann einen Finderlohn zu bekommen. Sondern weil es das moralisch Richtige und Gute ist.
Ähnlich, nein, genau gleich verhält es sich mit vielen Situationen im Geschäftsleben. Nehmen wir an, ein Treuhänder hat sich in einer Stiftung aller Kontrollinstanzen entledigt. Niemand ausser ihm, und vielleicht noch einem zweiten Treuhänder, aber der ist sein Komplize, hat Einblick in diese Stiftung. Nehmen wir an, sie ist mit einem umfangreichen Immoblienbesitz gefüllt. Und der wiederum lässt sich zu Geld machen, indem einzelne Immobilien verkauft werden. Der Preis ist eigentlich egal, dem Treuhänder geht es ja nicht um eine ordentliche Verwaltung (das wäre auch viel zu anstrengend, ausserdem übersteigt es bei weitem seine Fähigkeiten).
Da der Treuhänder keine Kontrolle fürchten muss, kann er auch sein eigenes Einkommen nach Gutdünken festlegen. Er kann sich selbst Spesen bewilligen, er kann Stunden und Tage aufschreiben, wie es ihm drum ist.
Ist der Treuhänder ein moralischer Mensch, dann wird er ohne zu zögern sagen: das alles könnte ich ausnützen und mich bereichern. Aber schon alleine wegen meiner Berufsbezeichnung tue ich das nicht, mir ist hier schliesslich etwas zu treuen Händen anvertraut worden.
Ich werde einen normalen Stundenansatz in Anschlag bringen, so wenig Spesen wir möglich verursachen und natürlich auch genau nach meinem Aufwand abrechnen. Weil man das so tut, weil das moralisch richtig ist.
Der treulose Untreuhänder sieht das ganz anders. Er sagt sich: es schaut doch keiner hin, niemand kann mich zur Rechenschaft ziehen. Also werde ich eine Unzahl von Arbeitsstunden abrechnen, die ich gar nicht geleistet habe. Zudem werde ich mir einen Stundenlohn zubilligen, der völlig ausserhalb des Normalen liegt. Und schliesslich werde ich üppig Spesen abrechnen. Wenn ich zum Beispiel mit meinem Kompagnon, dem anderen Untreuhänder, flott in ein Luxusrestaurant essen gehe, ist das natürlich ein Geschäftsessen. Findet es nicht in Liechtenstein, sondern beispielsweise in München statt, dann ist natürlich auch die An- und die Abreise reine Arbeitszeit, die zum vollen, absurden Stundenlohn verrechnet wird.
Und nach dem Essen ist es dann wirklich zu spät, wieder nach Liechtenstein zurückzukehren, also kommt auch noch eine Übernachtung auf die Spesenabrechnung. Selbstverständlich steigt da der Treuhänder nicht im billigsten Hotel am Platz ab.
Wenn sich ein Untreuhänder so unmoralisch verhält, dann kommt er locker auf Einnahmen von zum Beispiel 75’000 Franken. Im Monat natürlich. Und das nicht in einem einzigen Monat, auch nicht in einem halben Jahr. Sondern jahrelang, so lange es halt geht. Dafür braucht es nicht viel. Dafür braucht es lediglich die völlige Abwesenheit von Moral und Anstand.
Und das Schönste daran ist: sollte es dagegen Versuche geben, diesen Missbrauch abzustellen, dann nimmt sich der Untreuhänder einen skrupellosen Anwalt, der ihn vor einem wohlmeinenden fürstlichen Gericht dagegen verteidigt, dieser sprudelnden Geldquelle verlustig zu gehen. Und dieser Anwalt, das ist dann wirklich charmant, wird selbstverständlich nicht aus dem eigenen Sack des Untreuhänders bezahlt, sondern durch die Stiftung, die er wie eine Weihnachtsgans ausnimmt.
Das ist doch ein schönes Leben. Es braucht gar nicht viel dafür. Bloss ein Loch, wo andere Menschen ihre Moral aufbewahren.
Der Artikel beschreibt den aktuellen Skandal der Hartlaub Stiftung mit den Stiftungsräten Philipp Wanger und Martin Batliner. Dieser Skandal ist eine grossartige Empfehlung für Liechtensteiner Stiftungen:
– die Stiftungsräte gewähren sich ein Honorar von 50’000 – 75’000 pro Kopf pro Monat
– stellt der Begünstigte einen Abberufungsantrag gegen die Stiftungsräte, drohen ihm diese, ihm dessen Begünstigung zu entziehen, sollte er den Abberufungsantrag nicht zurückziehen
– dann entziehen die Stiftungsräte dem Begünstigten dessen gesetzliches Informations- und Kontrollrecht, so dass dieser keinerlei Einblick mehr in das Tun der Stiftungsräte, deren Honorare etc. hat
– und dann entziehen die Striftungsräte dem Begünstigten noch dessen Begünstigung insgesamt
– schliesslich initiieren die Stiftungsräte noch eine Strafanzeige gegen den Begünstigten
Wer möchte da nicht auch gleich eine Liechtensteiner Stiftung gründen? Eine grossartige Empfehlung für Liechtensteiner Stiftungen und den Finanzplatz Liechtenstein.
Bin vaduzt, im Ländle herrscht doch Rechtssicherheit. Man kann sicher sein, dass Ausländer aus Stiftungen rausfliegen und treue oder untreue Liechtensteiner Treuhänder nicht abberufen werden. So versteht man Rechtssicherheit im Ländle.
Richter Rosenberger am Landgericht und Richter Dr. Ungerank & Kollegen vom Obergericht sorgen schon für die richtige Rechtssicherheit im Ländle.
Die Richter Rosenberger und Ungerank sind für ihre Entscheidungen bekannt. So im Fall Bacardi, so im Fall Hartlaub Stiftung.
Es gibt Menschen, die legen mehr Wert auf 75`000 Franken im Monat als auf Moral und Anstand.
Wenn man das hier alles liest, dann kommt es einem vor wie in einem Mafia-Film.
Was heisst, es kommt dir vor wie in einem Mafia-Film? Das ist kein Film, das ist so. Das ist Liechtenstein.