Wie viele Treuhänder in Liechtenstein wissen, was Treu und Glauben bedeutet?
«In einer kleinen Republik ist das Staatswohl spürbarer, besser erkennbar und jedem Bürger näher», schrieb der grosse Staatsphilosoph Montesquieu in seinem Klassiker «Vom Geist der Gesetze».
Also hätte Liechtenstein beste Voraussetzungen, seiner Idealvorstellung eines guten Staates zu entsprechen. Wäre es eine Republik und nicht eine konstitutionelle Monarchie mit einem mittelalterlich-absolutistisch herrschenden Fürsten.
Aber das ist nicht das einzige Problem im Ländle. In einem guten Staatswesen sollte der Einzelne dem anderen mit Treu und Glauben begegnen. So steht im Schweizer Zivilgesetzbuch schon in Artikel 2: «Jedermann hat in der Ausübung seiner Rechte und in der Erfüllung seiner Pflichten nach Treu und Glauben zu handeln.» Und: «Der offenbare Missbrauch eines Rechtes findet keinen Rechtsschutz.“
So einfach könnte es sein, wenn das jeder Treuhänder in Liechtenstein beherzigen würde. Aber geduldet von der fürstlichen Justiz gibt es leider auch genügend Untreuhänder.
Dabei wäre es auch hier ganz einfach. Wer eine Privatstiftung mit klarer Definition des Zwecks, der Begünstigten und der Verwendung des Stiftungsvermögens errichtet, sollte eigentlich davon ausgehen können, dass der obligatorisch in den Stiftungsrat einsitzende Liechtensteiner Treuhänder genau das nach Treu und Glauben exekutiert.
Dafür wird er schliesslich auch noch bezahlt, er tut’s ja nicht um Gotteslohn oder um dem Fürschten wohlgefällig zu sein. Es gibt unter den noch knapp 9000 Stiftungen im Ländle sicherlich einige, viele, die nach Treu und Glauben verwaltet werden. Denn Treu und Glauben heisst natürlich auch, dass es nicht darum geht, mit juristischen Winkelzügen irgend welche Schlupflöcher und Lücken in den Statuten zu entdecken, sondern ihren Geist korrekt umzusetzen, sollte ein Problem auftauchen, das nicht vorher speziell in den Bestimmungen abgehandelt wurde.
Nun kann auch in Stiftungen alles Menschliche, alles Menschenmögliche und auch alles Menschenunmögliche vorfallen. Unter den Begünstigten gibt es Streit, im Stiftungsrat gibt es Zwist, man kommt nicht mehr miteinander zu Rande, man muss die Justiz zu Hilfe nehmen.
Besonders hier wäre es ausserordentlich wichtig, dass spätestens die Gerichte – neben der Anwendung gültiger Gesetze – auch das Prinzip von Treu und Glauben hochhalten. Wäre das in Liechtenstein so, könnte es wohl nicht möglich sein, dass ein Gericht einen «blossen Anschein einer möglichen Interessenskollision» erfindet.
Es hat nichts mit Treu und Glauben zu tun, eine Konstruktion zu basteln, dass ein Stiftungsrat, der gleichzeitig auch Begünstigter ist, sich in einem Interessenkonflikt befände, wenn er als Stiftungsrat eine Rechnungslegung verlangt, die dazu führen könnte, Konjunktiv wohlgemerkt, dass ein Geldabfluss wieder der Stiftung zugeführt wird. Das könnte schon deswegen keine Kollision bewirken, weil es sich ja nicht um eine Bereicherung der Stiftung handeln würde, sondern um die Wiederherstellung eines korrekten Zustands.
Aber in dem konkreten Fall ging es nicht einmal um eine erfolgte oder verlangte Rückzahlung in das Stiftungskapital. Dennoch entschied ein fürstliches Gericht, dass hier ein Anschein eines Scheins einer Möglichkeit existiere.
Das ist juristisches Neuland; der Laie versteht’s nicht, dem Fachmann sträuben sich die Nackenhaare. Nun ist es immer wieder so, dass eine untere Instanz sich bei einem Urteil verhaut, dafür gibt es ja Korrekturmöglichkeiten weiter oben. Aber hier wurde diese kafkaeske, brutal gegen Treu und Glauben verstossende Rechtsauffassung von allen fürstlichen Instanzen geschützt. Die dazu führte, dass der Stiftungsratspräsident aus seiner eigenen Stiftung gekübelt wurde.
Nun könnte man noch darauf hoffen, dass die Liechtensteiner Treuhänder wenigstens das Prinzip «Treu und Glauben» respektieren und – was problemlos möglich wäre – diesem Urteil nicht nachleben, sondern sich als Sachwalter des eigentlichen, klar definierten Stiftungszwecks verstünden.
Könnte man, wenn es sich nicht um geldgierige Untreuhänder handeln würde, die dieses Unrechts-Urteil als willkommene Möglichkeit sahen, sich selbst zum Nutzniesser der Stiftung aufzuschwingen und über inzwischen Jahre hinweg sich üppige Honorare von bis zu 75’000 Franken auszubezahlen. Pro Nase und Monat, wohlverstanden.
Mit allen möglichen juristischen Winkelzügen verhindern sie seither, dass diesem Treiben ein Ende gesetzt wird – oder dass der rausgekübelte Stiftungsratspräsident und Begünstigte auch nur Einsicht in ihr Treiben innerhalb der Stiftung bekommt.
Was es mit Treu und Glauben zu tun haben soll, dass sie sogar noch zu einem richtigen Schlaumeiertrick griffen? Sie verweigerten ihm nicht nur die Einsicht in die Bücher der Stiftung, sie beschlossen sogar, den vom Stifter eingesetzten Stiftungsrat auch als Begünstigten abzusetzen.
Der abgefeimte Hintergedanke: ist er nicht mehr Stiftungsrat, ist er nicht mehr Begünstigter, dann hat er keinen Rechtstitel mehr, um gegen ihr Wirken vorzugehen, denn er ist ja ein Stiftungsfremder.
Und das soll mit Treu und Glauben zu tun haben? Oder mit Anstand? Oder mit Moral? Oder mit dem Geist der Gesetze? Oder mit Gerechtigkeit? In Liechtenstein offenbar schon.




Philipp Wanger und Martin Batliner machen am Beispiel des Hartlaub-Falls allen anderen Treuhändern vor, wie man es in Liechtenstein als Treuhänder richtig macht.
1. Man nehme sich aus der Stiftung, deren Interessen man wahren sollte, 75’000 Schweizer Franken pro Monat pro Person.
2. Wenn der mithilfe des Gerichts abservierte Stiftungsrat und Begünstigte es tatsächlich wagt, mit einem Abberufungsantrag gegen sie vorzugehen,, dann entzieht man ihm eben dessen gesetzliches Informationsrecht. So ist er kalt gestellt und kann nicht mehr sehen, wie sich die beiden unkontrolliert aus der Stiftung bereichern.
3. Sollte der absservierte Stiftungsrat und Begünstigte sich immer noch nicht zermürben lassen, dann entzieht man ihm eben dessen Begünstigung und stellt sich auf den Standpunkt, er habe mit der Stiftung nichts mehr zu tun und deswegen falle auch dessen Abberufungsantrag in sich zusammen.
4. Und solte der abservierte Stiftungsrat und Begünstigte sich immer noch nicht zermürben lassen, dann initiiert man eben eine Strafanzeige gegen ihn.
Und als Kriegskasse fürt all diese Aktionen nimmt man als Treuhänder natürlich das Stiftungsvermögen.
Wenn die beiden damit durchkommen, ohne abberufen zu werden, dann sind sie die besten und erfolgreichsten Treuhänder Liechtensteins aller Zeiten. Sich jeder etwa eine Million Schweizer Franken im Jahr aus einer Stiftung nehmen und den Begünstigten kalt stellen – das ist ein Meisterwerk!
Ob der Skandal um den Bacardi(Bastille)-Trust, Hartlaub-Stiftung, Perry-Fall… das System ist immer das gleiche:
Da werden Stiftungsräte bzw. Verwalter der Familie, die zugleich Begünstigte sind, mit Hilfe der Gerichte aus den Trusts oder Stiftungen abberufen. Zuständig am Landgericht: Landichter Rosenberger. Bestätigt vom Obergericht, 1. Senat unter Richter Dr. Ungerank. Dann haben die Liechtensteiner Treuhänder freie Hand und entziehen den Begünstigten deren gesetzliche Informationsrechte, so dass diese ungehindert schalten und walten können. Und immer wieder werden die Trusts oder Stiftungen, die sie eingentlich vertrauensvoll verwalten sollten, geplündert. Die Gerichte segnen dies ab, der Fürst schaut zu.
Selbst der Namenspartner der Kanzlei Gasser Partner, Johannes Gasser sagt in der NZZ: «Die Gerichte schränken die Rechte von Begünstigten zusehends ein. Es gibt eine Ungleichbehandlung zwischen Familienbegünstigten und Berufstreuhändern.».
Der Perry-Fall ist ein Kriminalstück erster Klasse:
https://www.schwarzeschafe.li/2019/04/01/der-perry-case/
«Die Gerichte schränken die Rechte von Begünstigten zusehends ein. Es gibt eine Ungleichbehandlung zwischen Familienbegünstigten und Berufstreuhändern.»
Der international bekannte Strafrechtsspezialist Steven Kay schreibt auf finews:
«Trotz gravierender Vertrauensbrüche unterstützen die liechtensteinischen Gerichte auf Kosten der ausländischen Kunden die heimischen Treuhänder. Dies hat bei einigen Treuhändern zu einem Gefühl der Straflosigkeit geführt – und ich habe es miterlebt —, dass sie ungestraft davonkommen können, gedeckt durch die lokalen Gerichte.»
https://www.finews.ch/news/finanzplatz/44120-steven-kay-liechtenstein-treuhand-system-trust
Welt am Sonntag, 19.04.2024:
«Liechtenstein
Abschied von Europas letztem Geld-Paradies
Der Name Liechtenstein taucht immer dann auf, wenn es um große Vermögen geht. Denn im Fürstentum scheint Geld sicherer aufgehoben zu sein als anderswo. Doch immer mehr Fälle lassen Zweifel am zentralen Versprechen des Alpenlandes aufkommen.»
https://www.welt.de/wirtschaft/plus251034324/Liechtenstein-Das-vermeintliche-Ende-des-letzten-Geld-Paradieses.html
Gier, Unseriosität, eine Treuhänderjustiz, die nicht unabhängig und unparteiisch ist. Zu viele Skandale, versuchte Vertuschung, Scheinheiligkeit. Das ist Gift für einen Finanzplatz und führt zum Abschied von Europas letztem Geld-Paradies.
In letzter Zeit ist ans Tageslicht gekommen, dass Liechtensteiner Treuhänder in kollusivem Zusammenwirken mit Liechtensteiner Gerichten ausländische Stiftungsräte schematisch und systematisch aus Stiftungsräten und sogar aus Begünstigungen rauswerfen. Damit wird der Weg frei gemacht, dass sich Liechtensteiner Treuhänder exzessiv aus den Stiftungen bereichern können.
Es hat sich herausgestellt, dass die Gerichte in Liechtenstein mit zweierlei Ellen messen, ausländische Stiftungsräte werden in kürzester Zeit mit abendteuerlichen Begründungen von den Gerichten rausgeworfen, Abberufungsanträge gegen Liechtensteiner Treuhänder werden hingegen problemlos über zwei Jahre verzögert, das zur Anwendung kommende Recht ist ein anderes.
Das ist ein Schema, ein System in Liechtenstein. Jeder, bis hin zum Fürsten weiss davon, aber alle spielen mit, denn das System ist für alle überaus lukrativ. Der Fürst als Monarch könnte dieses gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstossende und offen sichtbar rechtswidrige System ändern, möchte aber offenbar seinen Untertanen die Erträgnisse aus diesem System gönnen.
Liechtenstein ist damit ein Unrechtsstaat, das Land und der Fürst scheinen sich damit aber wohl zu fühlen.
Da werden ausländische Stiftungsräte mit Hilfe der Liechtensteiner Justiz abserviert, Stiftungen gekapert und geplündert und der Fürst bzw. Erbprinz hält sich wie ein Kind die Hände vor die Augen und tut so als sehe er nichts. Meinen der Fürst, der Erbprinz, die Justizministerin usw. man könne nicht lesen?
Bei einem russichen, ukrainischen o.ä. Kunden, oder einem vom Balkan würden sich Treuhänder mehrmals überlegen ob sie sich so etwas trauen würden. Kaum denkbar, aber die könnten noch skrupelloser sein.
Hat es das wohlhabende Land Liechtenstein tatsächlich nötig, mit solchen kriminelllen Systemen (untreue Treuhänder + einseitige parteiische Justiz + Vertuschung) ausländische Begünstigte von Trusts und Stiftungen auszunehmen? Siehe die ganzen Artikel in Die Ostschweiz, Inside Paradeplatz, NZZ, Welt am Sonntag usw., dort wird das doch offengelegt.
Oder ist das etwa die Ursache, weshalb Liechtenstein überhaupt so wohlhabend geworden ist?
Und wie geht es jetzt weiter, jetzt wo das System ans Tageslicht gekommen und bekannt geworden ist? Jetzt, wo kein deutschsprachiger Rechtsanwalt oder Vermögensverwalter mehr gegenüber seinen Kunden behaupten kann, er hätte davon nichts gewusst. Wollen Fürst und Regierung immer noch behaupten, in Liechtenstein sei alles mustergültig und korrekt, wo jeder weiss, das das Gegenteil der Fall ist?
Setzt man darauf, dass vielleicht weiterhin Kunden aus nicht-deutschsprachigen Ländern kommen, die dann als nächste an die Reihe kommen?
Die Skandale Bacardi, Perry und Hartlaub sind doch nur die Spitze des Eisbergs. Die Dunkelziffer weiterer Trusts und Stiftungen, die von Treuhändern mit Hilfe ihnen sagen wir mal «gewogener» Richter gekapert und dekantiert worden sind, ist doch zigfach höher. Nur trauen sich die Opfer zumeist aus Scham nicht an die Öffentlichkeit oder sie sitzen im fernen Ausland. Die Masche funktioniert seit Jahren. Meint jemand ersthaft, die «Obrigkeit» würde das nicht wissen? Es galt das Motto: s’het solang s’het…
Die Aussage des Rechtsanwalts einer der grossen Kanzleien im Ländle, Johannes Gasser ist frappierend: «Die Gerichte schränken die Rechte von Begünstigten zusehends ein. Es gibt eine Ungleichbehandlung zwischen Familienbegünstigten und Berufstreuhändern.» Wenn es Ungleichbehandlungen bei der Justiz gibt, fehlt es an der Fairness und Integrität der Justiz, ist die Justiz nicht integer, ist sie demgemäss korrupt.
Solche Skandale zerstören das Vertrauen in die Justiz und in die Rechtsstaatlichkeit Liechtensteins. Es wäre am Fürsten als Monarchen, für Recht und Ordnung zu sorgen. Er entscheidet ob Rechtsstaat oder aber Raubrittertum.
AchtungFinger weg von Liechtenstein!!!
Ansonsten setzt man sich der Gefahr aus, in einem Spinnennetz untreuer Treuhänder, einer … Justiz und Honorar maximierender eigener Rechtsanwälte zu landen.
Ich kann das alles nur bestätigen, habe als Betroffener selbst katastrophale Erfahrungen in Liechtenstein gemacht. Es gibt Treuhänder, die vor nichts, aber auch gar nichts zurückschrecken, wenn es ums Geld geht. Vom Gericht braucht man sich nichts zu erwarten, die stehen eindeutig auf der Seite der Treuhänder. Man kann vielleicht etwas Steuern sparen, riskiert aber alles zu verlieren. Ich kann nur warnen!