Das Bollwerk gegen Willkür und Barbarei.
Seit Abschaffung des Absolutismus, also der unantastbaren Herrschaft von Königen, Fürsten und anderen Adligen, die behaupteten, dank Gottes Willen ihre Position ausüben zu dürfen, geniessen viele Völker in Europa die Segnungen moderner Zivilisation.
Ihr Fundament ist ein einfaches Prinzip. Das heisst Rechtsstaat. Seine Definition ist ganz einfach. In einem Rechtsstaat herrscht ein allgemeinverbindliches Recht, an das vor allem die staatliche Gewalt gebunden ist. Im Prinzip ist hier jeder Staatsbürger gleich vor dem Gesetz, hat Rechten und Pflichten und kann sich bei einer möglichen Verletzung seiner Rechte an eine unabhängige Justiz wenden.
In einem Rechtsstaat gilt das geniale System, das vom französischen Staatstheoretiker Montesquieu erfunden wurde. Nämlich eine Trennung von Regierung (Exekutive), Parlament (Legislative) und Gerichten (Judikative). Jedes dieser Staatsorgane hat seine bestimmte Aufgabe und funktioniert unabhängig von den beiden anderen.
Wozu diese kleine Lektion in Staatskunde?
Damit man sich bewusst wird, dass das alles in Liechtenstein nur dem Schein nach so existiert. Auch hier gibt es eine Regierung, ein Parlament und ein Gerichtswesen. Aber Liechtenstein ist kein Rechtsstaat. Liechtenstein ist ein Fürstentum, eine konstitutionelle Erbmonarchie, die sich eine demokratisch-parlamentarische Zierleiste gönnt.
Es gibt in Europa auch andere Monarchien, aber dort hat der Monarch lediglich repräsentative Funktionen. So darf sich zum Beispiel in England die Königin, oder neuerdings der König, in keiner Form in politische Auseinandersetzungen einmischen. Im Gegenteil, zur pompösen Eröffnung einer Parlamentssession verliest der König eine Regierungserklärung. Die aber nicht er, sondern der Premierminister geschrieben hat.
In Liechtenstein ist das alles ziemlich anders. Hier hat der Fürst schlichtweg das letzte Wort. Der Fürst kann den Landtag auflösen, er kann ihn schliessen, vertagen, er ernennt auf Vorschlag des Landtags die Regierung – oder lässt es bleiben.
Schlimmer noch: er kann vom Parlament oder vom Volk beschlossene Gesetze widerrufen. Und schliesslich hat er das letzte Wort, den Stichentscheid bei der Auswahl von Richtern, die er höchstselbst ernennt.
Das ist dann eine Spielzeugdemokratie mit dem Fürsten als Spieler. Der Fürst selbst, der Titel ist auf Lebenszeit und nicht übertragbar, ist seit 2004 unpässlich, seither übt der Erbprinz Alois die Herrschaft aus.
Gerichtsurteile werden nicht etwa im Namen des Gesetzes erlassen, sondern im Namen von «Fürst und Volk» und zwar genau in dieser Reihenfolge. Es gilt allgemein das Prinzip: solange Volk, Parlament und Regierung das machen, was sich hochwohllöblicher Huld erfreut, ist alles in Ordnung. Wird zum Beispiel eine Volksinitiative eingereicht, die dem regierenden Erbprinzen nicht passt, dann hält er sich keineswegs zurück, sondern äussert öffentlich sein Missfallen. Sie wird dann natürlich abgeschmettert.
Also mittelalterliche Zustände im Ländle. Kein Wunder, dass diese Zustände den Ansprüchen eines modernen Finanzplatzes nicht genügen können. Denn wenn es um Eigentum Besitz, Vermögen und rechtsstaatliche Garantien geht, darf keine fürstliche Willkür erlaubt sein.
Da müsste es eine rechtsstaatliche Bastion geben, vor der alle gleich sind. Aber der Fürst steht laut Verfassung ausserhalb des Gesetzes, er hat absolutistische Macht – und er ist daher auch für alles verantwortlich, was in seinem Herrschaftsgebiet geschieht.
Dieser Verantwortung kommt er, wie unzählige Skandale in den letzten Jahren beweisen, auf dem Finanzplatz Liechtenstein nicht nach. Obwohl absolutistische Herrschaft absolute Verantwortung bedeutet. Und Verantwortung bringt Pflichten mit sich. Im Ländle regiert da der Fürst und der Konjunktiv. Und die Willkür.
Der Rechtsstaat ist ein Konzept, das die Idee einer staatlichen Ordnung umfasst, in der die Macht durch das Recht begrenzt wird. Es beinhaltet die Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit, wie z. B. die Gewaltenteilung, die Unabhängigkeit der Justiz, Rechtssicherheit und den Schutz der Grundrechte.
In Wikipedia wird Rechtsstaat so definiert:
Ein Rechtsstaat ist ein Staat, der einerseits allgemein verbindliches Recht schafft und andererseits seine eigenen Organe zur Ausübung der staatlichen Gewalt an das Recht bindet. Als Gegenbegriff gilt der Unrechtsstaat oder später der Polizeistaat.
In Liechtenstein ist das Recht nicht allgemein verbindlich, die Justiz behandelt Ausländer und Liechtensteiner völlig unterschiedlich.
https://insideparadeplatz.ch/2024/03/07/justiz-nach-fuerstenart/#comments
Aus diesem Grund ist Liechtenstein kein Rechtsstaat. Damit zwangsläufig Unrechtsstaat.
Rechtsstaatlichkeit ist eine Zier, doch es geht auch ohne ihr.
ChatGPT zu Unrechtsstaat:
Der Begriff «Unrechtsstaat» wird oft verwendet, um auf einen Staat hinzuweisen, in dem die Regierung das Recht missachtet oder die Menschenrechte verletzt. Es wird verwendet, um eine Regierung oder ein System zu kritisieren, das sich über Rechtsstaatlichkeit und demokratische Prinzipien hinwegsetzt.
Volltreffer!
Wer in einem Unrechtsstaat geschäftet ist selber schuld. Finger weg von solchen Spinnennetzen.
In aller Deutlichkeit: Liechtenstein ist kein Rechtsstaat, sondern ein Unrechtsstaat.
Wenn schon der Namenspartner Johannes Gasser einer der grossen Kanzleien in Liechtenstein, Gasser Partner erklärt: «Die Gerichte schränken die Rechte von Begünstigten zusehends ein. Es gibt eine Ungleichbehandlung zwischen Familienbegünstigten und Berufstreuhändern.» Wenn ein ausländischer Stiftungsrat innerhalb von 2 Monaten vom Landgericht abberufen wird und wenn innerhalb derselben Stiftung dessen Abberufungsantrag gegen die zwei Liechtensteiner Stiftungsräte seit mehr als 2 Jahren von demselben Gericht noch nicht nicht entschieden worden ist. Wenn der ausländische Stiftungsrat mit einem Massstab «blosser Anschein einer möglichen Interessenskollision» aberufen wird, innerhalb derselben Stiftung dieser Massstab jedoch für die Liechtensteiner Stiftungsräte nicht gelten soll. Dann ist eindeutig, dass das Gericht nicht unabhängig und unparteiisch ist und dass das Gerichtsverfahren nicht fair ist, womit Art. 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention verletzt wird. Ebenso wird das Diskriminierungsverbot des Art. 14 der Europäischen Menschenrechtskonvention verletzt, da Ausländer vom Gericht in Liechtenstein im Gegensatz zu Liechtensteinern diskriminiert werden.
Wenn ein Land vorsätzlich gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstösst, dann ist klar, dass es kein Rechtsstaat ist. Wenn ein Land sich ganz klar vorsätzlich über Rechtsstaatlichkeit hinwegsetzt, ist es ein Unrechtsstaat.
https://insideparadeplatz.ch/2024/03/07/justiz-nach-fuerstenart/
Richter am Landgericht Stefan Rosenberger hat im Bacardi-Skandal Lady Bacardi als Treuhänderin und Begünstigte aus ihrem Trust geworfen und ebenso im Hartlaub-Skandal den ausländischen Stiftungsrat und Begünstigten. Der 1. Senat des Obergerichts unter Richter Dr. Wilhelm Ungerank hat die Entscheidungen abgesegnet.
Dadurch wurden den Treuhändern Dr. Bernhard Lorenz beim Bacardi-Fall und Martin Batliner und Philipp Wanger beim Hartlaub Fall die vollständige Kontrolle und die Zugriffsmöglichkeit auf die Vermögen eingeräumt.
Alles natürlich völlig rechtsstaatlich.
Honi soit qui mal y pense…