Imagepflege nach Fürstenart.

In der «Welt am Sonntag» erschien grosser Text mit kaum verhüllter Werbung über den Stiftungsstandort Liechtenstein. Schon am Anfang behauptet er: «Liechtenstein lockt sehr wohlhabende Deutsche mit dem Versprechen finanzieller Sicherheit. Das Interesse an den Angeboten wächst.»

Der Artikel erwähnt am Anfang allerdings die Verbindungen des gefallenen Wunderwuzzis René Benko mit Liechtenstein und verallgemeinert: «Das alpine Fürstentum taucht fast immer auf, wenn sich Gläubiger und Ermittler auf die Spur zur Seite geschafften Geldes begeben.» Das stimmt, allerdings laufen die Ermittler meistens an den dicken Mauern der Fürstenburg auf.

Dann zitiert die WamS einen an solchen Geschäften interessierten Deutschen: «»Die Zahl der Anfragen zu Stiftungen hat sich in den vergangenen zwei Jahren etwa verzehnfacht», sagt der Steueranwalt der Kanzlei Rose & Partner.» Diese Behauptung erstaunt, denn in der Schweiz ist genau die gegenteilige Tendenz zu erkennen. Immer mehr Banken oder Vermögensverwalter raten ihren Kunden von der Errichtung einer Stiftung im Ländle ab.

Schon alleine wegen der dort herrschenden Rechtsunsicherheit für ausländische Stifter und Begünstigte, die von obligatorisch in jeder Stiftung Einsitz nehmenden Liechtensteiner Untreuhändern ausgebootet werden können.

Statt darauf hinzuweisen, macht der Artikel einen Ausflug in die Steuerhinterzieher-Vergangenheit, um zu konstatieren: «Heute soll bei Banken und Vermögensverwaltern alles blitzsauber zugehen.» Was das Verstauen von Schwarzgeld betrifft, dürfte das dank AIA wohl zutreffen.

Immerhin merkt der Artikel dann an, dass der Gründer einer Stiftung einen grossen Teil seines Einflusses auf das Vermögen verliere, was eben fatale Folgen haben kann. Zum Beispiel in Form des berüchtigten Dekantieren; der Inhalt der Stiftung wird in ein anderes Gefäss umgegossen und verschwindet; der Treuhänder verschanzt sich hinter seinem Anwaltsgeheimnis.

Dann darf sich die Geschäftsführerin der Liechtensteinischen Treuhandkammer gegen solche «unsachlichen Unterstellungen» zur Wehr setzen. Dabei ist ihre Behauptung faktenfrei und realitätsfern.

Aber der Knaller kommt am Schluss. Da behauptet doch Anwalt Thomas Nigg, als Senior Partner tätig bei der Kanzlei Gasser Partner:«Die liechtensteinischen Gerichte arbeiten unabhängig und auf hohem Niveau.» Das ist nun an Lächerlichkeit kaum zu überbieten. Denn der Namensgeber der Kanzlei beschwerte sich in einem Artikel in der NZZamSonntag darüber, dass Urteile der Fürstengerichte eine Gefahr für die Attraktivität des Stiftungsstandortes Liechtenstein seien.

Johannes Gasser weiter und wörtlich: «Die Gerichte schränken die Rechte von Begünstigten zusehends ein. Es gibt eine Ungleichbehandlung zwischen Familienbegünstigten und Berufstreuhändern.» Stifter müssten sich fragen, ob ihre Kinder im Stiftungsrat wirklich die Kontrolle wahrnehmen könnten.

Vielleicht sollte sich Gasser von seinem Mitarbeiter Nigg trennen, der nun offensichtlich eine völlig gegenteilige Meinung vertritt. Einer von beiden muss sich fundamental irren. Gasser ist es nicht …

9 Kommentare
  1. Hermann
    Hermann sagte:

    Der Anwalt kann ja zur Wirtschaftsförderung Liechtenstein wechseln, mit denen scheint er ja schon in Kontakt zu stehen.

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  2. Stefan Maurer
    Stefan Maurer sagte:

    Das ist ja interessant, der Chef der Kanzlei, Johannes Gasser erklärt:
    «Die Gerichte schränken die Rechte von Begünstigten zusehends ein. Es gibt eine Ungleichbehandlung zwischen Familienbegünstigten und Berufstreuhändern.». Und sein Mitarbeiter Thomas Nigg erklärt: «Die liechtensteinischen Gerichte arbeiten unabhängig und auf hohem Niveau.».
    So schnell kann man sich seine Karriere versauen und dem Ruf der eigenen Kanzlei schaden.

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  3. Martin aus CH
    Martin aus CH sagte:

    Bekanntlich vertritt Rechtsanwalt Thomas Nigg der Kanzlei Gasser Lady Monika Bacardi in dem Skandal um den Bacardi-Trust. Also dem Skandal, der in dem Artikel in der Welt am Sonntag nur einen Absatz höher genannt wird. Lady Monika Bacardi wird sicher zustimmen, wenn ihr eigener Rechtsanwalt tönt «Die liechtensteinischen Gerichte arbeiten unabhängig und auf hohem Niveau.». Aus dem Lehrbuch «wie nimmt man seine Mandanten am effizientesten auf den Arm, verkauft diese für dumm und vergrämt diese.».

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  4. Walter
    Walter sagte:

    Wenn mein eigener Rechtsanwalt so etwas gegenüber der Zeitung sagen würde, hätte ich morgen einen anderen Rechtsanwalt.

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  5. Exitstrategie?
    Exitstrategie? sagte:

    Vielleicht wollte sich Rechtsanwalt Nigg sowieso selbständig machen. Anders ist seine Aussage, die völlig konträr zur Aussage des Seniorpartners der Kanzlei Johannes Gasser steht, nicht zu erklären. Johannes Gasser erklärte «Die Gerichte schränken die Rechte von Begünstigten zusehends ein. Es gibt eine Ungleichbehandlung zwischen Familienbegünstigten und Berufstreuhändern.», er erklärt das Gegensteil. Adieu!

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  6. Zeit für ein Sabbatical, RA Nigg
    Zeit für ein Sabbatical, RA Nigg sagte:

    Möglicherweise wollte Anwalt Nigg dem Namenspartner der Kanzlei Gasser, Johannes Gasser einen Gefallen tun, wenn er erklärt, dass die Gerichte im Ländle «unabhängig und auf hohem Niveau» arbeiten würden. Dies um damit so zu tun, als sei Liechtenstein ein Rechtsstaat, was es aber, wie inzwischen jeder weiss, nicht ist. Dass er damit dem Namenspartner der Kanzlei Johannes Gasser voll in den Rücken gefallen und genau das Gegenteil von dem gesagt hat, was Johannes Gasser in der NZZ erklärt hat, nämlich «Die Gerichte schränken die Rechte von Begünstigten zusehends ein. Es gibt eine Ungleichbehandlung zwischen Familienbegünstigten und Berufstreuhändern.» ist mega peinlich. Ich an seiner Stelle würde mal schnell ein einjähriges Sabbatical beantragen… was er wohl auch bekommen würde.

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  7. Abgek NIGG t
    Abgek NIGG t sagte:

    Karriere Abgek NIGG t.
    Wenn der Chef sagt es gibt eine Ungleichbehandlung durch die Gerichte, und der Mitarbeiter sagt, es sei alles ganz toll, dann wedelt der Schwanz mit dem Hund und das ist nicht karierefördernd.

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