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Drohungen aus Liechtenstein: keine Kritik mehr am Fürsten!

Allgemein

Wenn Liechtenstein zürnt, schickt es den Anwalt vorbei.

Mit Drohungen und Einschüchterungen. Statt den Sauladen aufzuräumen.

Der absolutistische Herrscher im Ländle hat’s gut: «Die Person des Landesfürsten untersteht nicht der Gerichtsbarkeit und ist rechtlich nicht verantwortlich.» Das gilt natürlich nicht für seine Kritiker.

Im Ländle benützen Untreuhänder ihnen anvertraute Stiftungen als Selbstbedienungsladen. Mit Hilfe der fürstlichen Justiz dekantieren sie oder kübeln störende Stiftungsräte oder Begünstigte raus, damit sie sich ungehemmt bereichern können. Mit Monatssalären von bis zu 75’000 Franken. Deshalb gehen immer mehr Schweizer Banken und Vermögensverwalter dazu über, von der Errichtung von Stiftungen dort abzuraten. Und FDP-Präsident Thierry Burkart hat eine Motion durchgebracht, die den Bundesrat verpflichtet, ein Gesetz auszuarbeiten, das in der Schweiz wieder Familienstiftungen zulässt.

Daher liegen die Nerven etwas blank in der Vaduzer Trutzburg. Der Fürst meldete sich bei «Inside Paradeplatz» und lässt ungnädig ausrichten, dass Ausdrücke wie «Räuberhöhle», «Unrechtsstaat» oder Formulierungen wie, dass «Justiz nach Fürstenart nichts mit Rechtsstaatlichkeit» zu tun habe, überhaupt nicht geschätzt würden. Die müssten weg, sonst entlüde sich durchlauchtiger Zorn und marschiere die Krawallerie oder mindestens ein Anwalt auf.

Ein Zürcher Medienanwalt meldet sich auch hier beim Guerilla-Blog untreuhaender.li, der offenbar von Opfern Liechtensteiner Treuhändern betrieben wird. Hier werde verunglimpft, schimpft Daniel Glasl im Auftrag der fürstlichen Treuhandkammer, hier sei eine «Liste des Grauens» publiziert worden, nämlich die öffentlich zugängliche Aufzählung von allen 134 Treuhändern im Ländle, mit dem maliziösen Zusatz, dass nicht bekannt sei, ob sie alle auf freiem Fuss seien. Denn in der Tat wandert ab und an einer von denen in den Knast.

Das müsse sofort aufhören, fordert der Anwalt, auch der Ausdruck «Untreuhänder» müsse weg. Zudem sollten der oder die Autoren der Beiträge ihm namentlich genannt werden. Für all das setzt der Anwalt eine knappe Frist von vier Tagen, sonst kracht’s.

Solche Drohungen sind nicht auf die leichte Schulter zu nehmen. Denn in Liechtenstein muss nicht nur der ausser dem Gesetz stehende Fürst mit Seine Durchlaucht angesprochen werden, es gilt auch Artikel 248 des Liechtensteiner Strafgesetzbuchs: «Wer auf eine Art, dass die Tat einer breiten Öffentlichkeit bekannt wird, in gehässiger Weise das Fürstentum Liechtenstein beschimpft oder verächtlich macht, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen zu bestrafen.»

Glücklicherweise gilt das in der Schweiz nicht; allerdings ist für Kritiker von Reisen ins Ländle abzuraten, wollen sie nicht Gefahr laufen, in ein Verliess in der Trutzburg von Vaduz geworfen zu werden …

15. April 2024/27 Kommentare/von Treuhänder
Schlagworte: Artikel 248, Daniel Glasl, Inside Paradeplatz, Liste des Grauens, Räuberhöhle, Thierry Burkart, Untreuhänder
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27 Kommentare
  1. Unrechtsstaat und Räuberhöhle
    Unrechtsstaat und Räuberhöhle sagte:
    16. April 2024 um 9:02

    Liechtenstein ist eine Monarchie, der Fürst hat das letzte Wort, hat den Vorsitz im Richterwahlgremium und er ernennt die Richter.

    Die so vom Fürsten ernannten Richter verstossen vorsätzlich gegen die Europäische Menschenrechtskonvention Art. 6, der ein faires, unabhängiges und unparteiische Verfahren gewährleistet, sowie gegen das Diskriminierungsverbot in Art. 14. Dies, indem sie beispielsweise in dem aktuellen Skandal der Hartlaub Stiftung

    – einen ausländischen Stiftungsrat innerhalb von 2 Monaten abberufen, dessen Abberufungsantrag gegen die Liechtensteinischen Stiftungsräte hingegen seit mehr als 2 Jahren bei Gericht herumdümpelt. Eine offensichtliche und eklatante Ungleichbehandlung des Ausländers im Vergleich zu den Liechtensteinern und offensichtlich kein unparteiisches Verfahren.

    – den ausländischen Stiftungsrat ohne eine einzige Tagsatzung abberufen – innerhalb der selben Stiftung in dem Abberufungsverfahren gegen die beiden vom selben Gericht eingesetzten Liechtensteiner Stiftungsräte aber inzwischen 8 Tagsatzungen stattfanden. Ebenfalls eine offensichtliche und eklatante Ungleichbehandlung des Ausländer im Vergleich zu den Liechtensteinern und offensichtlich kein unparteiisches Verfahren.

    – den ausländischen Stiftungsrat abberufen haben wegen des extrem niedrigen Massstabs „blosser Anschein einer möglichen Interessenkollision“ – dieser Massstab hingegen bei den Liechtensteiner Stiftungsräten nicht herangezogen werden soll mit der Begründung des Gerichts „man muss nicht alles verstehen“. Eine ebenfalls offensichtliche und eklatante Ungleichbehandlung des Ausländers im Vergleich zu den Liechtensteinern und offensichtlich kein faires und unparteiisches Verfahren.

    https://insideparadeplatz.ch/2024/03/07/justiz-nach-fuerstenart/

    Der Fürst weiss all dies, denn der Skandal geht durch die Medien, ist in der NZZ und im deutschen Fernsehen. Er unternimmt aber nichts gegen die vorsätzlichen Verstösse gegen die Europäische Menschenrechtskonvention. Er ist daher ein Monarch, der in seinem Land vorsätzlich gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstossen lässt.

    Und das soll ein Rechtsstaat sein? Ist das nicht das Musterbeispiel für Unrechtsstaat und Räuberhöhle?

    Antworten
  2. Schwere und organisierte Kriminalität
    Schwere und organisierte Kriminalität sagte:
    16. April 2024 um 9:33

    Lieber Fürst

    Falscher Ansatz:
    Sie sollten nicht über die Berichterstattung vorgehen, sondern über die organisierte Kriminalität in Ihrem Land (siehe den Kommentar oben). Nicht gegen die Symptome vorgehen, sondern gegen die Ursachen.

    Antworten
  3. Raubrittertum
    Raubrittertum sagte:
    16. April 2024 um 10:36

    Bei dem aktuellen Skandal der Hartlaub Stiftung sieht selbst ein Blinder, wie die Justiz in Liechtenstein Ausländer anders behandelt als Liechtensteiner:

    Die Verfahrensdauer in der ersten Instanz gegen den Ausländer ist rasat, nämlich weniger als 2 Monate. Die im Verfahren gegen die Liechtensteiner exorbitant, bereits seit über zwei Jahren in der ersten Instanz.

    Der Massstab, mit dem der Ausländer abberufen worden ist, «blosser Anschein einer möglichen Interessenskollision» soll bei den Liechtensteiner Treuhändern, die sich 75’000 Stutz monatlich aus der Kasse nehmen, pro Person nicht zur Anwendung kommen mit dem juristischen Totschlagargument «man muss nicht alles verstehen».

    Die Liechtensteiner Stiftungsräte entziehen dem Begünstigten das gesetzliche Informationsrecht, entziehen ihm dessen Begünstigung und initiieren ein Strafverfahren gegen diesen.

    Und das soll kein Unrechtsstaat sein? Was denn dann? Organisierte Kriminalität? Raubrittertum? Korruption?

    Wenn Liechtensteiner Treuhänder sich so verhalten können, ohne

    Antworten
  4. Pumuckl
    Pumuckl sagte:
    16. April 2024 um 10:41

    Der Pumuckl hat schon gesagt: „Und wenn ich räche, dann räche ich ganz fürchterlich!“

    Antworten
  5. Si tacuisses...
    Si tacuisses... sagte:
    16. April 2024 um 11:50

    Der Skandal um die Hartlaub Stiftung zeigt sehr deutlich, dass die Gerichte in Liechtenstein nicht unvoreingenommen und unparteiisch sind und kein faires Verfahren gewährleisten:

    Ein ausländischer Stiftungsrat wird in Lichtgeschwindigkeit mit einer bizzarren Begründung abberufen, die vom Gericht eingesetzten Liechtensteiner Stiftungsräte breichern sich mit exzessiven Honoraren, entziehen dem Begünstigten dessen Informationsrecht, dann noch dessen Begünstigung und initiieren schliesslich noch ein Strafverfahren gegen diesen. Trotzdem werden diese von der Liechtensteinischen Justiz protegiert, die bizzarre Begründung soll für sie nicht gelten, das Verfahren gegen sie wird bereits seit über zwei Jahren in die Länge gezogen.

    Der Skandal geht diurch die Medien, war in der NZZ und im Fernsehen.
    https://www.ardmediathek.de/video/plusminus/liechtensteinische-stiftungen-erben-kaempfen-um-ihr-geld/das-erste/Y3JpZDovL2Rhc2Vyc3RlLmRlL3BsdXNtaW51cy8zM2JiZjVkZS1jNGYxLTRiOWEtODdjOC01NDBiNDI5OTNhYjk

    Der Fürst als Monarch kennt den Skandal daher, unternimmt aber nichts – ausser dass er gegen den Vorwurf, sein Land sei ein Unrechtsstaat, vorgeht.

    Das macht alles noch schlimmer, denn nun ist es nicht nur ein Justiz-Skandal, sondern ein Skandal um den Fürsten.
    Si tacuisses…

    Antworten
  6. Michael Hofmann
    Michael Hofmann sagte:
    16. April 2024 um 12:09

    Nicht nur das Land Liechtenstein sondern auch der Fürst zerstören mit diesem Skandal ihre Glaubwürdigkeit als vertrauenswürdig, zuverlässig und seriös. Liechtenstein als Finanzstandort zerstört sich damit selbst.

    Antworten
  7. Hermann F.
    Hermann F. sagte:
    16. April 2024 um 12:53

    Der aktuelle Skandal der Hartlaub Stiftung demaskiert Liechtenstein in aller Deutlichkeit als scheinheilig und in Wahrheit nicht sicher, nicht vertrauenswürdig und nicht seriös.

    Antworten
  8. Der Fisch stinkt vom Kopf
    Der Fisch stinkt vom Kopf sagte:
    16. April 2024 um 13:17

    Liechtenstein ist eine Monarchie, der Fürst, der ja dem Richterwahlgremium vorsitzt und die Richter ernennt, hätte für Recht und Ordnung sorgen können, hat er aber bewusst nicht getan.

    Die systematische Ungleichbehandlung der Justiz zu Gunsten der Liechtensteiner kommt natürlich im Land gut an und hat sehr viel Geld ins Land gebracht. Die Liechtensteiner wussten es, den ausländischen Opfern wurde das Märchen vom «bedauerlichen Einzelfall» erzählt. Alle Liechtensteiner waren zufrieden.

    Damit, dass dieses System ans Tageslicht, in die Presse und ins Fernsehen kommen würde, hat wohl niemand gerechnet. Und der aktuelle Skandal Hartlaub Stiftung ist so krass, das Verhalten der Gerichte und der Treuhänder so grotesk, dass das System nun dem Land Liechtenstein um die Ohren fliegt.

    Der Fürst hätte es in der Hand gehabt…

    Antworten
  9. Für dumm verkaufen
    Für dumm verkaufen sagte:
    16. April 2024 um 14:27

    Meinen der Fürst, die Justizministerin, die Treuhandkammer, die Gerichte und die Treuhänder wirklich, man könne die ganzen Skandale herunterspielen, man glaube die Geschichte vom bedauerlichen Einzelfall noch, man merke nicht, dass es ein System ist, mit dem ausländische Stiftungsräte systematisch abserviert und Stiftungen systematisiert geplündert werden? Meinen die wirklich, man könne das alles unter den Teppich kehren?
    Für wie dumm soll die Öffentlichkeit denn verkauft werden? Meinen die vielleicht. man könne nicht lesen?

    Antworten
  10. Liechtensteiner Weisheit
    Liechtensteiner Weisheit sagte:
    16. April 2024 um 15:05

    Und ist der Ruf erst ruiniert, dann plündert’s sich ganz ungeniert!

    Antworten
  11. Liechtenstein hat nicht nur einen Skandal, Liechtenstein hat ein Problem
    Liechtenstein hat nicht nur einen Skandal, Liechtenstein hat ein Problem sagte:
    16. April 2024 um 16:18

    Der Skandal der Hartlaub Stiftung demaskiert Liechtenstein und entzaubert den Fürsten.

    Liechtenstein hat bewiesen, dass es kein zuverlässiges und unabhängiges Rechtssystem hat, das faire Verfahren durchführt, dass keine Rechtssicherheit besteht. Rechtssicherheit ist jedoch von entscheidender Bedeutung, um das Vertrauen der Investoren und Anleger zu gewährleisten.

    Der Fürst ist Monarch, Vorsitzender im Richterwahlgremium, er entscheidet. Es liegt in seiner Verantwortung, wenn Liechtenstein kein Rechtsstaat ist.

    Antworten
  12. Franz Kafka
    Franz Kafka sagte:
    16. April 2024 um 16:21

    In Liechtenstein regiert nicht der Fürst, sondern regiert Richter Kafka.

    https://www.nzz.ch/wirtschaft/im-laendle-regiert-richter-kafka-ld.1782602

    Antworten
  13. Martin
    Martin sagte:
    16. April 2024 um 16:35

    Vielleicht möchte der Fürst ja gegen das System (Un-)Treuhänder / Justiz vorgehen, schafft es aber nicht?

    Antworten
  14. Anwalt aus CH
    Anwalt aus CH sagte:
    16. April 2024 um 18:18

    Das systematische Abberufen ausländischer Stiftungsräte aus Liechtensteinischen Stiftungen mit großzügiger und tatkräftiger Unterstützung des stets gleichen Richters am Fürstlichen Landgerichts und des stets gleichen Senats am Fürstlichen Obergericht, um damit Liechtensteiner Stiftungsräte an die Fleischtöpfe zu lassen, die sich dann ungehindert aus dem Stiftungsvermögen bereichern können, hat jahrelang wunderbar geklappt und konnte jahrelang unter den Teppich gekehrt werden. Die ausländischen Opfer wussten nichts voneinander, ihre Rechtsanwälte erzählten ihnen das Märchen des bedauerlichen Einzelfalls und verdienten ebenfalls prächtig an ihnen, wohlwissend, dass sie nicht den Hauch einer Chance vor der Liechtensteinischen Justiz hatten.

    Jetzt hat sich das Dank einer Reihe von Presseberichten und selbst Fernsehberichten herumgesprochen. Die Rechtsanwälte können ihren Mandanten das Lügenmärchen vom bedauerlichen Einzelfall nicht mehr erzählen, die Fälle können nicht mehr einfach unter den Teppich gekehrt werden. Die Öffentlichkeit schaut Liechtenstein nunmehr auf die Finger.

    Der aktuelle Skandal der Hartlaub Stiftung hat die eklatante Ungleichbehandlung ausländischer Stiftungsräte und den ungezügelten Beutezug der zwei Liechtensteinischen Treuhänder ans Licht befördert.

    Das Vertrauen in den Standort Liechtenstein ist schwer beschädigt, selbst das hervorragende Reputationsmanagement, welches Liechtenstein bislang betrieben hat, hilft nicht weiter. Jetzt hilft nur noch die Flucht in die bisher lange vermiedene Rechtsstaatlichkeit, verehrter Fürst.

    Antworten
  15. Konrad
    Konrad sagte:
    16. April 2024 um 18:53

    Fürstliches Landgericht: Mag. Stefan Rosenberger
    Fürstliches Obergericht: 1. Senat unter Dr. Wilhelm Ungerank

    Antworten
  16. Bedienungsanleitung für Liechtensteinische Treuhänder
    Bedienungsanleitung für Liechtensteinische Treuhänder sagte:
    16. April 2024 um 19:11

    Martin Batliner und Philipp Wanger zeigen im Fall der Hartlaub Stiftung allen anderen Treuhändern, wie man es in Liechtenstein als Treuhänder so richtig machen kann:

    1. Man nehme sich aus der Stiftung, deren Interessen man wahren sollte, 75.000 Franken pro Monat pro Person.

    2. Wenn der mithilfe des Gerichts abservierte Stiftungsrat und Begünstigte es tatsächlich wagt, mit einem Abberufungsantrag gegen sie vorzugehen,, dann entzieht man ihm eben dessen gesetzliches Informationsrecht. So ist er kalt gestellt und kann nicht mehr sehen, wie sich die beiden unkontrolliert aus der Stiftung bereichern.

    3. Sollte der absservierte Stiftungsrat und Begünstigte sich immer noch nicht zermürben lassen, dann entzieht man ihm eben dessen Begünstigung und stellt sich auf den Standpunkt, er habe mit der Stiftung nichts mehr zu tun und deswegen falle auch dessen Abberufungsantrag in sich zusammen.

    4. Und solte der abservierte Stiftungsrat und Begünstigte sich immer noch nicht zermürben lassen, dann initiiert man eben eine Strafanzeige gegen ihn.

    Und als Kriegskasse fürt all diese Aktionen nimmt man als Treuhänder natürlich das Stiftungsvermögen.

    Wenn die beiden damit durchkommen, ohne abberufen zu werden, dann sind sie die besten und erfolgreichsten Treuhänder Liechtensteins aller Zeiten. Sich jeder etwa eine Million Franken im Jahr aus einer Stiftung nehmen und den Begünstigten kalt stellen – das ist ein Meisterwerk!

    Antworten
  17. Schwere und organisierte Kriminalität
    Schwere und organisierte Kriminalität sagte:
    16. April 2024 um 23:16

    Für mich ist das schwere und organisierte Kriminalität.

    Antworten
  18. Liechtenstein auf die Schwarze Liste
    Liechtenstein auf die Schwarze Liste sagte:
    17. April 2024 um 9:33

    Es ist klar, dass die Gerichte in diesem Extremfall den ausländischen Stiftungsrat vollkommen anders behandelt haben als die Liechtensteinischen Stiftungsräte. Es gibt extrem unterschiedliche Verfahrensdauern, es soll anderes Recht angewendet werden, die exzessiven Honorare der Liechtensteiner Stiftungsräte und deren Repressalien gegenüber dem Begünstigten sollen von der Justiz protegiert werden.

    Wenn in Liechtenstein das Recht so deutlich erkennbar gebeugt wird und Liechtenstein absichtlich gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstösst, sollte Liechtenstein auf jede Schwarze Liste gesetzt werden, die es gibt.

    Antworten
  19. Ferdinand aus CH
    Ferdinand aus CH sagte:
    17. April 2024 um 10:10

    Wer einmal lügt, dem glaubt man nicht.
    Liechtenstein sägt sich gerade den Ast ab, auf dem es sitzt, den Ast des Vertrauens, der Seriosität.
    Wer sollte noch Vertrauen in Liechtenstein haben, dort eine Stiftung oder einen Trudt gründen, aufrechterhalten, Geld auf die Bank legen, wenn er morgen von dem berühmten Einzelrichter am Landgericht und dem berühmten Senatsvorsitzenden am Obergericht wie gezeigt enteignet werden kann?

    Antworten
  20. Nicht kleckern, klotzen!
    Nicht kleckern, klotzen! sagte:
    17. April 2024 um 11:22

    Wäre ich der Fürst, dann würde ich nicht kleckern, sondern klotzen und würde gleich sämtliche Stiftungen, Trusts sowie sämtliche Bankkonten auf einmal ausrauben. Meine Gerichte würden auch das ohne mit der Wimper zu zucken für rechtmässig erklären, wetten?

    Antworten
  21. Zufall?
    Zufall? sagte:
    17. April 2024 um 12:54

    Lady Monika Bacardi wurde auf Initiative ihres Treuhänder-Kollegen im Bacardi-Trust («Bastille-Trust»), Dr. Bernhard Lorenz als Treuhänderin des Bastille-Trusts abberufen. Dr. Bernhard Lorenz, Österreicher, ist Treuhänder und einer der drei Partner der Kanzlei Lorenz-Nesensohn-Rabanser in Vaduz.
    https://www.derstandard.de/story/2000142995509/hochprozentiger-bacardi-prozess-gegen-anwalt-in-wien
    Der Richter am Fürstlichen Landgericht war der Österreicher Mag. Stefan Rosenberger.

    Der Stiftungsrat der Hartlaub Stiftung, der nach 28 Jahren im Amt als Stiftungsrat der Hartlauib Stiftung wegen des «blossen Anscheins einer möglichen Interessenskollison» abberufen worden ist, wurde auf Antrag des zweiten Begünstigten der Hartlaub Stiftung abberufen, dieser wurde vertreten von Dr. Wolfgang Rabanser. Dr. Wolfgang Rabanser, Österreicher, ist ist Treuhänder und ebenfalls einer der drei Partner der Kanzlei Lorenz-Nesensohn-Rabanser in Vaduz.
    Der Richter am Fürstlichen Landgericht war wiederum der Österreicher Mag. Stefan Rosenberger.

    Bei beiden aktuellen Skandalen waren daher Österreicher, Partner der Kanzlei Lorenz-Nesensohn-Rabanser involviert.

    Bei beiden aktuellen Skandalen hat der Österreicher Mag. Stefan Rosenberger entschieden.

    Man kennt sich…

    Antworten
  22. Zufall?
    Zufall? sagte:
    17. April 2024 um 12:55

    Lady Monika Bacardi wurde auf Initiative ihres Treuhänder-Kollegen im Bacardi-Trust («Bastille-Trust»), Dr. Bernhard Lorenz als Treuhänderin des Bastille-Trusts abberufen. Dr. Bernhard Lorenz, Österreicher, ist Treuhänder und einer der drei Partner der Kanzlei Lorenz-Nesensohn-Rabanser in Vaduz.
    https://www.derstandard.de/story/2000142995509/hochprozentiger-bacardi-prozess-gegen-anwalt-in-wien
    Der Richter am Fürstlichen Landgericht war der Österreicher Mag. Stefan Rosenberger.

    Der Stiftungsrat der Hartlaub Stiftung, der nach 28 Jahren im Amt als Stiftungsrat der Hartlauib Stiftung wegen des «blossen Anscheins einer möglichen Interessenskollison» abberufen worden ist, wurde auf Antrag des zweiten Begünstigten der Hartlaub Stiftung abberufen, dieser wurde vertreten von Dr. Wolfgang Rabanser. Dr. Wolfgang Rabanser, Österreicher, ist ist Treuhänder und ebenfalls einer der drei Partner der Kanzlei Lorenz-Nesensohn-Rabanser in Vaduz.
    Der Richter am Fürstlichen Landgericht war wiederum der Österreicher Mag. Stefan Rosenberger.

    Bei beiden aktuellen Skandalen waren daher Österreicher, Partner der Kanzlei Lorenz-Nesensohn-Rabanser involviert.

    Bei beiden aktuellen Skandalen hat der Österreicher Mag. Stefan Rosenberger entschieden.

    Antworten
  23. Omertà
    Omertà sagte:
    17. April 2024 um 15:41

    Schon so einigen Stiftern und ihren Erben/Begünstigten ist das Vermögen im Ländle abhanden gekommen. Die Stiftungsräte, Treuhänder, Richter und Rechtsanwälte sind eine ‚verschworene‘ Gemeinschaft. Schweigen ist Gold – Omertà. Hände falten, Goschen halten. Alles unter den Augen und dem Schutz der Obrigkeit. Ein bis zuletzt äusserst erfolgreiches Geschäftsmodell.

    Antworten
  24. Omertà
    Omertà sagte:
    17. April 2024 um 16:27

    Schon vielen Stiftern und ihren Erben/Begünstigten ist das Vermögen im Ländle abhanden gekommen. Die Stiftungsräte, Treuhänder, Richter sowie die Rechtsanwälte sind eine ‚verschworene‘ Gemeinschaft. Schweigen ist Gold – Omertà. Hände falten, Goschen halten. Alles unter den Augen und dem Schutz der Obrigkeit. Ein bis zuletzt äusserst erfolgreiches Geschäftsmodell.

    Antworten
  25. Bernhard Meinhard
    Bernhard Meinhard sagte:
    17. April 2024 um 17:29

    Für einen Finanzplatz benötigt man einen rechtlichen Rahmen, Rechtsstaatlichkeit und Rechtssicherheit, die Investitionen schützen sowie Vertrauen in die Verlässlichkeit des Rechtssystems. Wenn solche Skandale offenlegen, dass keine Rechtssicherheit und keine Rechtsstaatlichkeit in Liechtenstein bestehen, wenn nicht nur begründete Zweifel, sondern sogar Beweise für fehlende Integrität des Rechtssystems vorliegen, dann untergräbt das das Vertrauen in den Finanzplatz.

    Antworten
  26. Charles Ponzi
    Charles Ponzi sagte:
    17. April 2024 um 17:39

    Ich wurde wegen meines Ponzi-Schemas vor Gericht gezerrt und verurteilt. In Liechtenstein werden fremde Stiftungen mit Hilfe der Gerichte gekapert und dann genüsslich dekantiert, aber werden die beteiligten Treuhänder und Richter zum Empfang zum Fürsten eingeladen. Das ist nicht fair.

    Antworten

Trackbacks & Pingbacks

  1. Best of Glasl, Part I - Treuhänder & Stiftungen Liechtenstein sagt:
    3. Oktober 2024 um 9:06 Uhr

    […] am Anfang, Hemd näher als Hose, in eigener Sache. Denn dieser Beitrag beschäftigte sich mit der ersten Drohung des Anwalts gegen diesen Blog. Der hatte nämlich in einem Schreiben verlangt, der Ausdruck «Untreuhänder» […]

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