In Liechtenstein gehen die Uhren in Gerichtsgebäuden anders.

Sie haben eigentlich zwei Geschwindigkeiten. Gelangt ein fürstlicher Treuhänder oder Anwalt ans fürstliche Gericht, dann widerfährt ihm in Windeseile Gerechtigkeit. Beziehungsweise, er bekommt holterdipolter ein Urteil ausgehändigt. Selbst inklusive Instanzenzug dauert so etwas nur wenig mehr als ein halbes Jahr, bis ein rechtsgültiges Verdikt vorliegt.

Das ist eine Rechtssprechung, wie man sie sich nur wünschen kann. Schnell, effizient, kein langes Warten, keine Verzögerungen, keine Finessen, kein Fingerhakeln, keine juristischen Abwege. Voll auf die zwölf, als wollten die Richter dafür besorgt sein, möglichst schnell das Mittagsmahl einnehmen zu können.

Wäre es nur so in Liechtenstein, dann müsste man Lobesarien auf die fürstliche Justiz singen. Landgericht, Obergericht, Oberster Gerichtshof, Verwaltungsgerichtshof und Staatsgerichtshof, wunderbare Einrichtungen, eine Zierde der Juristerei. Sowohl Fürst wie Volk, in deren Namen (und in dieser Reihenfolge) die Urteile verkündet werden, können stolz sein.

Der Fürst sowieso, denn ohne seine Zustimmung läuft da nichts; er muss der Ernennung jedes einzelnen Richters zustimmen, sonst wird nicht gerichtet. Er selbst ist aber, so nebenbei, vom Gesetz freigestellt, also unantastbar, nicht belangbar. Zustände wie im absolutistischen Mittelalter, aber nun ja, im Ländle gehen die Uhren eben anders.

Allerdings, sie gehen ganz anders, wenn es ein Nicht-Liechtensteiner wagt, vor Gericht gegen einen hochwohllöblichen Liechtensteiner Treuhänder vorzugehen. Schafft er es überhaupt, für ein so unedles Ansinnen einen Liechtensteiner Anwalt zu finden, der sich dann aber seine Dienste fürstlich bezahlen lässt, nimmt sich das Gericht richtig Zeit zur Beurteilung. Aber wirklich Zeit.

Obwohl das Thema haargenau das gleiche ist. Es geht um zwei Anträge auf Abberufung eines Stiftungsrats. Identische Forderung. In einem Fall war der Streitfall in etwas mehr als einem halben Jahr durch die Instanzen gerauscht und erledigt. Abberufung stattgegeben. Dass das mit der kafkaesken Begründung des «blossen Anscheins einer möglichen Interessenskollision» geschah, womit das Fürstengericht juristisches Neuland betrat, das sei nur nebenbei vermerkt.

Man darf nicht mehr als einmal raten, ob es sich bei dem Abgesetzten um einen Ausländer oder um einen Liechtensteiner Stiftungsrat handelte.

In einem identischen Prozess ist dann auch ein Liechtensteiner Treuhänder Ziel des Antrags, von seinem Posten abgesetzt zu werden. Die Beweislast dafür ist erdrückend, und es handelt sich um einiges mehr als um einen «blossen Anschein einer möglichen Interessenskollision».

Aber hier verwandelt sich die Expressjustiz des Fürsten in eine Schneckenpost. Während es im Fall der Absetzung des ausländischen Stiftungsrats nicht mal einen einzigen Verhandlungstag brauchte (alles spielte sich im Schriftenwechsel ab), sind hier bereits 8 angesetzt worden.

Nun ja, mag man da meinen, dann dauert es halt ein wenig länger. Nein, nicht ein wenig. Dieser Prozess dauert bereits über zwei Jahre an. In der ersten Instanz, die im anderen Fall nach 8 Wochen zu einem Urteil gelangte. Hier brütet sie bereits viel mehr als 104 Wochen über einem Urteil. Und die Richterin verkündete zwischendurch fröhlich, dass man hier noch beliebig weiterverhandeln könne.

Vielleicht wollte sie damit indirekt ihre Bewunderung für den Kläger ausdrücken, dass der immer noch nicht aufgegeben hat. Oder ihr Mitleid, das weiss man nicht genau.

Es gibt Unrechtsstaaten, deren Verhalten offenkundig ist. Deren Untaten sichtbar sind, so wie die geschundenen Gesichter der mutmasslichen Attentäter in Moskau, die offensichtlich gefoltert wurden.

Und es gibt Unrechtsstaaten, die arbeiten viel feiner. Die legen zweierlei Massstab an. Die kommen ganz schnell zu einem Urteil – oder ganz, ganz langsam. Die zeigen deutlich, was der Unterschied ist, wenn ein Liechtensteiner Treuhänder als Stiftungsrat abgesetzt werden sollte oder ein störender Ausländer, der zudem noch Begünstigter der Stiftung war (was im gleich auch noch aberkannt wurde, wenn die Justiz schon mal Nägel mit Köpfen macht).

Das freut natürlich die Liechtensteiner Treuhänder und erst recht die Untreuhänder. Aber fürs Image des Ländle ist’s fatal.

141 Kommentare
  1. Fabian Hohenegger
    Fabian Hohenegger sagte:

    Wenn die Justiz in Liechtenstein Ausländer anders behandelt als Einheimische, dann outet sich Liechtenstein damit, kein Rechtsstaat zu sein.

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  2. Johann
    Johann sagte:

    Kann mir jemand diese kriminelle Ungleichbehandlung zwischen Liechtensteinern und Ausländern erklären? Ich verstehe dieses Vorgehen nicht.

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    • EMRK
      EMRK sagte:

      Liechtenstein ist Vertragspartei der Europäischen Menschenrechtskonvention. Das bedeutet, dass Liechtenstein rechtlich verpflichtet ist, die darin enthaltenen Menschenrechte zu respektieren, zu schützen und umzusetzen.

      Sollte Liechtenstein dagegen verstossen, sogar vorsätzlich dagegen verstossen, wäre es ein Schurkenstaat.

      Man kann daher nur dringend vor Liechtenstein wärmen.

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  3. Prozessbeobachter aus CH
    Prozessbeobachter aus CH sagte:

    Inzwischen ist ja allgemein bekannt, dass es ein System ist, dass ausländische Stiftungsräte vom Einzelrichter am Fürstlichen Landgericht mit den absurdesten Begründungen zeitnah abberufen werden und dass selbst die absurdesten Entscheidungen vom Fürstlichen Obergericht bestätigt werden. Dies gebietet der in Liechtenstein herrschende Chorgeist.

    Die Liechtensteiner Stiftungsräte können sich dann ungehindert hemmungslos aus der von Ihnen übernommenen Stiftung bereichern. Über 600 Fr. Stundenlohn, 75‘000 Fr. pro Monat, knapp 1 Million Fr. pro Jahr.

    Geht der abberufen Stiftungsrat und Begünstigte damit seinerseits mit einem Abberufungsantrag vor, so wird ihm gedroht, man werde ihm die Begünstigung entziehen, wenn er den Antrag nicht sofort zurücknehme. Dann entzieht man ihm dessen gesetzliches Informations- und Kontrollrecht, so dass er die weiteren Machenschaften der Stiftungsräte nicht mehr sehen kann. Und dann beschliessen die Stiftungsräte, Ihm die Begünstigung ganz zu entziehen, so dass die Stiftungsräte dann noch behaupten, er sei nicht mehr Begünstigter und sei daher auch überhaupt nicht mehr antragsbefugt für das Abberufungsverfahren gegen die Stiftungsräte. Darlehen des Begünstigten an die Stiftung werden bestritten und deswegen nicht mehr bedient. Und dann initiieren die Stiftungsräte noch eine Strafanzeige gegen den Begünstigten wegen angeblicher Untreue und Geldwäscherei.

    Klingt abenteuerlich, ist aber der aktuelle Skandal der Hartlaub Stiftung mit den Stiftungsräten Philipp Wanger und Martin Batliner.

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  4. Das System
    Das System sagte:

    Das Märchen der „bedauerlichen Einzelfälle“ in Liechtenstein glaubt nun wirklich kein Mensch mehr. Es ist inzwischen bekannt, dass Liechtensteiner Treuhänder mit aktiver Unterstützung der Liechtensteiner Gerichte Stiftungen kapern und ausplündern. Nur wurde darüber nicht berichtet, da die Anwälte ihren Mandanten das Märchen der „bedauerlichen Einzelfälle“ erzählt haben. Das Ganze ist ein perfides System, das staatlich unterstützt worden ist.

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  5. Kein Vertrauen in FL
    Kein Vertrauen in FL sagte:

    Wenn man so vor Augen geführt bekommt, dass Liechtenstein keine neutrale Justiz hat und kein Rechtsstaat ist, dann sind nicht nur Liechtensteiner Stiftungen absolut unsicher, sondern ebenso Liechtensteiner Banken. Kein Rechtsstaat bedeutet kein Vertrauen.

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  6. ARD-Sendung PLUSMINUS: Liechtenstein, Erben kämpfen um ihr Geld
    ARD-Sendung PLUSMINUS: Liechtenstein, Erben kämpfen um ihr Geld sagte:

    Liechtensteinische Stiftungen: Erben kämpfen um ihr Geld.

    Video zeigt Problematik, dass Liechtenstein nicht vertrauenswürdig ist.

    Im Fürstentum Liechtenstein lagern diskret große Vermögen in den dort erfundenen Familienstiftungen. Doch in immer mehr Fällen werden diese zum Millionengrab: Viele Stifter haben sich den liechtensteinischen Treuhändern ausgeliefert. Der Einblick für die Erben in die Stiftung ist schwer. Während sie um ihr Geld kämpfen, bedienen einige Treuhänder sich großzügig aus den Stiftungen.

    https://www.ardmediathek.de/video/plusminus/liechtensteinische-stiftungen-erben-kaempfen-um-ihr-geld/das-erste/Y3JpZDovL2Rhc2Vyc3RlLmRlL3BsdXNtaW51cy8zM2JiZjVkZS1jNGYxLTRiOWEtODdjOC01NDBiNDI5OTNhYjk

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  7. Mafia
    Mafia sagte:

    Wenn man die Berichte liest und anschaut und sieht, dass
    – in derselben Stiftung ein ausländischer Stiftungsrat innerhalb weniger Wochen vom Gericht entfernt wird – das Verfahren gegen die Liechtensteiner Stiftungsräte sich jedoch schon länger als zwei Jahre hinzieht
    – in derselben Stiftung der ausländische Stiftungsrat mit einem grotesken Massstab vom Gericht entfernt wird – der jedoch für die Liechtensteiner Stiftungsräte nicht gelten soll,
    – sich die zwei Liechtensteiner Stiftungsräte sich seit über zwei Jahren bis zu 75‘000 Fr. im Monat pro Person aus der Stiftung nehmen,
    dann ist das in meinen Augen und für mein Empfinden schlichtweg nichts anderes als Mafia.

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  8. ALois CAPONE
    ALois CAPONE sagte:

    Sehe ich genauso.
    Und nachdem FL eine Monarchie ist, wäre das ohne den Fürsten bzw. Erbprinz Alois nicht möglich.

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  9. Quo vadis Liechtenstein
    Quo vadis Liechtenstein sagte:

    Wenn der Fürst tatenlos zusehen würde, wie die von ihm ernannten Richter ausländische Stiftungsräte völlig anders behandeln als Liechtensteiner Stiftungsräte (andere Verfahrensdauern, andere Massstäbe für eine Abberufung), würde er sich meiner Meinung nach zum Kriminellen machen.

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  10. Bedienungsanleitung für Treuhänder
    Bedienungsanleitung für Treuhänder sagte:

    Martin Batliner und Philipp Wanger zeigen allen anderen Treuhändern, wie man es in Liechtenstein als Treuhänder so richtig machen kann:

    1. Man nehme sich aus der Stiftung, deren Interessen man wahren sollte, 75.000 Franken pro Monat pro Person.

    2. Wenn der mithilfe des Gerichts abservierte Stiftungsrat und Begünstigte es tatsächlich wagt, mit einem Abberufungsantrag gegen sie vorzugehen,, dann entzieht man ihm eben dessen gesetzliches Informationsrecht. So ist er kalt gestellt und kann nicht mehr sehen, wie sich die beiden unkontrolliert aus der Stiftung bereichern.

    3. Sollte der absservierte Stiftungsrat und Begünstigte sich immer noch nicht zermürben lassen, dann entzieht man ihm eben dessen Begünstigung und stellt sich auf den Standpunkt, er habe mit der Stiftung nichts mehr zu tun und deswegen falle auch dessen Abberufungsantrag in sich zusammen.

    4. Und solte der abservierte Stiftungsrat und Begünstigte sich immer noch nicht zermürben lassen, dann initiiert man eben eine Strafanzeige gegen ihn.

    Und als Kriegskasse fürt all diese Aktionen nimmt man als Treuhänder natürlich das Stiftungsvermögen.

    Wenn die beiden damit durchkommen, ohne abberufen zu werden, dann sind sie die besten und erfolgreichsten Treuhänder Liechtensteins aller Zeiten. Sich jeder etwa eine Million Franken im Jahr aus einer Stiftung nehmen und den Begünstigten kalt stellen – das ist ein Meisterwerk!

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  11. Michael D.
    Michael D. sagte:

    Eine Ungleichbehandlung ausländischer Stiftungsräte und Liechtensteiner Stiftungsräte durch die Liechtensteiner Justiz, also durch Richter, die der Fürst ernannt hat, innerhalb derselben Stiftung?
    Da würde der Fürst vielleicht die zwei Liechtensteiner Stiftungsräte reich machen, sich und seinem Land könnte er jedoch keinen grösseren Schaden zufügen, denn dann wäre Liechtenstein ja nachweislich ein Schurkenstaat.

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  12. Werner
    Werner sagte:

    In einer Demokratie könnte es solche rechtswidrigen Machenschaften nicht geben. Gut gemeint zugunsten der Untertanen, schadet aber der Reputation des gesamten Landes ganz gewaltig.

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  13. Glattfelder
    Glattfelder sagte:

    Sollte das Gericht tatsächlich die FL-Stiftungsräte anders behandeln als den ausländischen Stiftungsrat, den es wegen des „blossen Anscheins eines möglichen Interessenkonflikts“ abberufen hat, obwohl die FL-Stiftungsräte sich offenbar 75‘000 Fr. monatlich pro Person aus der Stiftung nehmen, dem Begünstigten dessen Informationsrecht und dann dessen Begünstigung entzogen haben, würde sich Liechtenstein als kriminell demaskieren.

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  14. Jeffrey
    Jeffrey sagte:

    We are monitoring the developments in Liechtenstein and are very concerned about Liechtenstein still being a safe place obeying the rule of law.

    Antworten
  15. Beobachter
    Beobachter sagte:

    Eine Justiz, unterschiedliche Rechtsprechung für Ausländer und Einheimische. Das ging solange gut, solange es Niemand mitbekommen hat. In dem derzeitigen Skandal kann es jedoch nicht mehr unter den Teppich gekehrt werden und Liechtenstein muss nun Farbe bekennen: Räuberhöhle oder nur versuchte Räuberhöhle.

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  16. Unglaublich!
    Unglaublich! sagte:

    Unglaublich, dass in Liechtenstein die Justiz tatsächlich vorsätzlich zwei so unterschiedlichen Verfahrensdauern hat. Wenn dann noch tatsächlich zwei verschiedenen Massstäbe für die Abberufung verwendet werden und die Liechtensteiner Stiftungsräte trotz solcher Machenschaften nicht abberufen werden, dann ist Liechtenstein wirklich ein Schurkenstaat.

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  17. Insider
    Insider sagte:

    Es ist jetzt offensichtlich, dass die zahlreichen „bedauerlichen Einzelfälle“, bei denen ausländische Stiftungsräte von den willfährigen Richtern in Liechtenstein aus den Stiftungsräten geworfen worden sind, keine Einzelfälle, sondern ganz im Gegenteil ein System sind. Die ausländischen, österreichischen Richter R. und U. wollen den einheimischen Liechtensteinern Reichtum zukommen lassen, die Liechtensteiner Richter wollen es sich nicht mit ihren Landsleuten verderben.

    In dem aktuellen Skandal der Hartlaub Stiftung mit den Stiftungsräten Philipp Wanger und Martin Batliner ist das System aber geplatzt:

    * Die Abberufung des ausländischen Stiftungsrats aufgrund eines „blossen Anscheins einer möglichen Interessenskollision“ war offensichtlich zu absurd und grotesk.

    * Die Liechtensteiner Stiftungsräte Philipp Wanger und Martin Batliner haben es masslos übertrieben mit 600 Fr. Stundenhonorar und 75‘000 Fr. im Monat pro Person. Und dann noch der Drohung, die Begünstigung zu entziehen, sollte man das Abberufungsverfahren gegen sie nicht zurücknehmen. Und dann noch dem Entzug des Informationsrechts. Und schliesslich dem tatsächlichen Entzug der Begünstigung.

    Sollte das Gericht diese Machenschaften der Stiftungsräte durchgehen lassen, macht es sie zwar sehr reich, zerstört aber gleichzeitig Liechtenstein endgültig als Finanzplatz. Denn dieser Skandal könnte nicht mehr unter den Teppich gekehrt werden, zu massiv und evident wäre die Ungleichbehandlung innerhalb derselben Stiftung.

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  18. Bermuda triangle Liechtenstein!
    Bermuda triangle Liechtenstein! sagte:

    Caution! Beware! Attention!
    Liechtenstein seems like a Bermuda triangle – you may loose all your money. Hands off!

    Antworten
  19. Das stinkt zum Himmel, lieber Fürst
    Das stinkt zum Himmel, lieber Fürst sagte:

    Innerhalb derselben Stiftung solche abartig unterschiedlichen Verfahrensdauern und völlig unterschiedlichen Massstäbe…
    das stinkt bis zum Himmel und zurück.

    Für wie dumm hält Liechtenstein den Rest der Welt, dass man dies nicht merken würde?

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  20. Richtigstellung
    Richtigstellung sagte:

    Roberto Saviano hat über die organisierte Wirtschaftskriminalität und stillschweigende Übereinkunft zwischen Justiz und Politik bei der Camorra in Neapel geschrieben.

    Über Liechtenstein hat er noch nichts geschrieben, aber niemand ausser ihm weiss, was er noch vorhat.

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  21. Anwalt aus CH
    Anwalt aus CH sagte:

    Endlich gibt es eine Webseite, die das systematische Kapern von FL-Stiftungen durch FL-Stiftungsräte mit tatkräftiger Hilfe durch FL-Gerichte unverblümt anspricht. Jeder weiss, dass die angeblich „bedauerlichen Einzelfälle“ in Wirklichkeit ein perfides System in FL sind.
    Keiner spricht oder schreibt darüber, auch die FL-Rechtsanwälte erzählen ihren Mandanten das Märchen vom „bedauerlichen Einzelfall“.
    Ganz Liechtenstein lebt gut von diesen Beutezügen, das viele Geld, das den plündernden FL-Stiftungsräten zukommt, wird ja auch zum Teil in FL ausgegeben. In dem aktuellen Skandal sollen es 75‘000 Franken für zwei Stiftungsräte pro Monat sein, was abartig ist.
    Jeder in Liechtenstein profitiert davon, niemand spricht darüber, ähnlich wie bei der Mafia die Omertà gibt es eine ungeschriebene Verschwiegenheitsverpflichtung.
    Ohne die Duldung des Fürsten wäre dies nicht möglich.

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  22. Insider aus ZH
    Insider aus ZH sagte:

    Auch die Rechtsanwälte im Ländle spielen fleissig mit, sonst würden sie die „bedauerlichen Einzelfälle“, also die absurden Gerichtsentscheidungen anonymisiert mit kritischen Anmerkungen veröffentlichen. Tun sie aber nicht, denn sie wollen ja nicht, dass sich etwas ändert, denn auch sie verdienen kräftig mit.
    Niemand im Ländle möchte, dass sich irgendetwas ändert.
    Auch der Fürst und der Erbprinz nicht.
    Es soll alles bleiben wie es ist. Und alles soll ganz schnell unter den Teppich gekehrt werden, damit die nächste Stiftung dekantiert werden kann.
    Danke dieser Internetseite für die Aufklärung der unwissenden Öffentlichkeit.

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  23. Zerstörer
    Zerstörer sagte:

    Man fragt sich, wer den grössten Schaden anrichtet:

    a) Wanger und Batliner, die mit ihren 75‘000 pro Monat pro Kopf den Hals nicht vollbekommen, dem Begünstigten mit Entzug der Begünstigung drohen, sollte er den Abberufungsantrag gegen sie nicht zurückziehen, ihm sein Informationsrecht entziehen und dann sogar noch die Begünstigung?

    b) die Richter, die einmal nur 8 Wochen für die Abberufung des ausländischen Stiftungsrats brauchen, ohne eine Tagsatzung- und einmal mehr als 2 Jahre und 8 Tagsatzungen und noch nicht entschieden haben? Und die einen Abberufungsmassstab „blosser Anschein eines Interessenskonflikts“ erfinden, im den ausländischen Stiftungsrat rauszuschmeissen, die den Massstab aber nicht mehr kennen, wenn es um die Abberufung von Wanger und Batliner geht?

    c) Der Fürst, der diesem grotesken und aberwitzigen Treiben zuschaut und so tut, als wisse er von nichts und sehe nichts?

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  24. Johannes M.
    Johannes M. sagte:

    Ein Land, in dem die Justiz Ausländer anders behandelt als Einheimische und unterschiedliches Recht anwendet, darf von der Staatengemeinschaft nicht anerkannt werden.

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  25. 75‘000 Fr. im Monat sind absurd!
    75‘000 Fr. im Monat sind absurd! sagte:

    Sollte das Gericht die beiden Stiftungsräte, die dich jeder 75‘000 Fr. im Monat pro Person Honorar genehmigen, im Amt belassen und nicht abberufen, so würde Liechtenstein wirklich eine Räuberhöhle sein. Dann sollte es tatsächlich von der Staatengemeinschaft als Unrechtsstaat angeprangert und geächtet werden.

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  26. Liechtenstein verstösst vorsätzlich gegen die Europäischen Menschenrechtskonvention.
    Liechtenstein verstösst vorsätzlich gegen die Europäischen Menschenrechtskonvention. sagte:

    Dadurch, dass die Justiz in Liechtenstein zum einen eklatant unterschiedliche Verfahrensdauern bei Ausländern und Einheimischen hat und zum anderen der Massstab des „blossen Anscheins einer möglichen Interessenskollision“ für ausländische Stiftungsräte gilt, für Liechtensteiner Stiftungsräte jedoch nicht gelten soll, verstösst Liechtenstein vorsätzlich und absichtlich gegen Art. 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK). Dieser gewährleistet ein faires, unabhängiges und unparteiisches Verfahren.
    Ebenso verstösst Liechtenstein vorsätzlich und absichtlich gegen Art. 14 EMRK, das Diskriminierungsverbot, da Ausländer anders und schlechter behandelt werden als Liechtensteiner.

    Vorsätzlich gegen die EMRK zu verstossen ist gewaltig.

    Liechtenstein macht sich damit zu einem Unrechtsstaat.

    Der Fürst als Monarch sollte von der Staatengemeinschaft zur Rechenschaft gezogen werden. Mag sein, das er in seinem Land über dem Gesetz steht, in Europa steht er jedoch nicht über dem Gesetz.

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  27. Europ. Menschenrechtskonvention
    Europ. Menschenrechtskonvention sagte:

    Liechtenstein ist Vertragspartei der Europäischen Menschenrechtskonvention. Das bedeutet, dass Liechtenstein rechtlich verpflichtet ist, die darin enthaltenen Menschenrechte zu respektieren, zu schützen und umzusetzen.

    Sollte Liechtenstein dagegen verstossen, sogar vorsätzlich dagegen verstossen, wäre es ein Schurkenstaat.

    Man kann daher nur dringend vor Liechtenstein wärmen.

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  28. High Noon für Liechtenstein
    High Noon für Liechtenstein sagte:

    Wenn Liechtenstein vorsätzlich gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstösst – das wäre ein Fall für den Europäischen Gerichtshof.
    Das Vertrauen in die Integrität Liechtensteins und in die Zuverlässigkeit und Vertrauenswürdigkeit als Finanz- und Stiftungsstandort würde irreparabel geschädigt werden.

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  29. Liechtenstein is apparently intentionally violating the European Convention on Human Rights
    Liechtenstein is apparently intentionally violating the European Convention on Human Rights sagte:

    Liechtenstein is apparently intentionally violating the European Convention on Human Rights. Liechtenstein courts have different procedural durations for foreign trustees of Liechtenstein foundations than for Liechtenstein trustees of Liechtenstein foundations. Also Liechtenstein courts apply different law to foreign trustees than to Liechtenstein trustees. Liechtenstein thereby intentionally violates Articles 6 and 14 of the European Convention on Human Rights.

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  30. Ex-Anwalt in FL
    Ex-Anwalt in FL sagte:

    Das Dekantieren von Stiftungen ist seit etwa 10 Jahren in Liechtenstein zum Alltag geworden. In die Medien kommen nur die wenigsten Fälle. Helfeshelfer sind die Richter am Landgericht und am Obergericht.

    Die FL-Rechtsanwaltskammer legt nahe (= befiehlt), solche Fälle, bei denen der Europäische Gerichtshof eine Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) festgestellt hat, nicht zu übernehmen. Dies, um die Gerichte nicht blosszustellen. Also die Gerichte, die vorsätzlich gegen die EMRK verstossen haben.

    Ich bin froh, dass es diese Webseite gibt und einiges ans Tageslicht kommt, was die dunkle Seite Liechtensteins offenlegt. Und die dunkle Seite ist so dunkel, dass es unheimliche ist. Das Märchen der „bedauerlichen Einzelfälle“ ist wenigstens endlich entblösst, es gibt reihenweise solche Fälle wie den aktuellen Skandal.

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  31. Wanger und Batliner
    Wanger und Batliner sagte:

    Philipp Wanger und Martin Batliner haben es mit ihren 75‘000 Fr. monatlich pro Person, den Entzug des Informationsrechts und dem Entzug der Begünstigung so dermassen übertrieben, sie haben sich so sehr auf eine korrupte Justiz gemeint verlassen zu können, dass jetzt dieser Skandal das Fass zum Überlaufen bringt.

    Liechtenstein muss jetzt Farbe bekennen: Wanger und Batliner protegieren, sich aber als korrupt entblössen. Oder Wanger und Bstliner abberufen und die schwer angeschlagene Reputation retten.

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  32. Normalverdiener
    Normalverdiener sagte:

    75.000 Schweizer Franken ist ein Jahresgehalt für die meisten Normalverdiener. Das im Monat für 2 Stiftungsräte sehe ich als Plünderung einer Stiftung.

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  33. Auch Ex-Anwalt in FL
    Auch Ex-Anwalt in FL sagte:

    Die Entscheidungen der Gerichte in FL sind kein Zufall, es waren ja stets die selben Richter zuständig für die Stiftungsaufsichtssachen (HG-Sachen):

    Am Landgericht Mag. Stefan Rosenberger.

    Am Obergericht stets der 1. Senat unter dem Vorsitzenden Dr. Wolfgang Ungerank.

    Noch Fragen…?

    Antworten
  34. Änderung der Richter am Landgericht
    Änderung der Richter am Landgericht sagte:

    Es ist richtig, es sind stets dieselben Richter zuständig für die Stiftungsaufsichtsverfshren, man kennt sich, man versteht sich…

    Am Landgericht gab es einen Wechsel zu Mitte 2022: Landrichter Mag. Stefan Rosenberger wurde versetzt und ist jetzt zuständig für allgemeine Zivilsachen (CG-Sachen). Die Abteilung für Stiftungsaufsichtsverfshrn (HG-Sachen) wurde neu verteilt und aufgeteilt zur einen Hälfte auf Landrichterin Martina Schöpf-Herberstein und zur anderen Hälfte auf Landrichterin Diana Kind.

    Beim Obergericht ist es nach wie vor stets der 1. Senat unter Dr. Wolfgang Ungerank.

    Wie gesagt, man kennt sich, man versteht sich…

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  35. Räuberhöhle
    Räuberhöhle sagte:

    Wenn die Justiz in Liechtenstein andere Verfahrensdauern für Ausländer hat als für Liechtensteiner und anderes Recht für Ausländer anwendet als für Liechtensteiner und damit Liechtensteiner Treuhänder schützt, die sich 75‘000 Franken im Monat pro Person aus der von ihnen verwalteten Stiftung nehmen, dann ist Liechtenstein meiner Ansicht nach nichts anderes als eine Räuberhöhle.
    Und der Fürst ist der Monarch der Räuberhöhle, darauf kann er stolz sein.

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  36. Korruptes Liechtenstein
    Korruptes Liechtenstein sagte:

    Der aktuelle Skandal der Hartlaub Stiftung mit den Liechtensteiner Stiftungsräten Philipp Wanger und Martin Batliner, die sich offenbar monatlich 75‘000 Fr. pro Person aus der Stiftung nehmen sollen und welche nach zwei Jahren Verfahrensdauer immer noch nicht abberufen worden sind, wobei der ausländische Stiftungsrat in derselben Stiftung innerhalb von sieben Wochen abberufen worden ist und bei welchem für den ausländischen Stiftungsrat ein anderes Recht gelten soll als für die beiden Liechtensteiner Stiftungsräte, zeigt meiner Meinung nach dem Rest der Welt in aller Deutlichkeit, wie korrupt Liechtenstein ist.

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  37. Zusammenfasser
    Zusammenfasser sagte:

    Wir fassen zusammen:

    Liechtenstein ist eine Monarchie, der Fürst hat das letzte Wort, hat den Vorsitz im Richterwahlgremium und er ernennt die Richter.

    Die so vom Fürsten ernannten Richter verstossen vorsätzlich gegen die Europäische Menschenrechtskonvention Art. 6, der ein faires, unabhängiges und unparteiische Verfahren gewährleistet, sowie gegen das Diskriminierungsverbot in Art. 14. Dies, indem sie in dem aktuellen Fall Hartlaub Stiftung

    – einen ausländischen Stiftungsrat innerhalb von sieben Wochen abberufen und diese Abberufung innerhalb eines halben Jahres durch das Obergericht bestätigt haben – in dem Abberufungsverfahren gegen die von eben diesem Gericht eingesetzten Liechtensteiner Stiftungsräte der selben Stiftung innerhalb von zwei Jahren nicht einmal in der ersten Instanz entschieden haben. Eine offensichtliche und eklatante Ungleichbehandlung des Ausländers im Vergleich zu den Liechtensteinern und offensichtlich kein unparteiisches Verfahren.

    – den ausländischen Stiftungsrat ohne eine einzige Tagsatzung abberufen – innerhalb der selben Stiftung in dem Abberufungsverfahren gegen die beiden vom selben Gericht eingesetzten Liechtensteiner Stiftungsräte aber inzwischen 8 Tagsatzungen stattfanden. Ebenfalls eine offensichtliche und eklatante Ungleichbehandlung des Ausländer im Vergleich zu den Liechtensteinern und offensichtlich kein unparteiisches Verfahren.

    – den ausländischen Stiftungsrat abberufen haben wegen des extrem niedrigen Massstabs „blosser Anschein einer möglichen Interessenkollision“ – dieser Massstab hingegen bei den Liechtensteiner Stiftungsräten nicht herangezogen wird mit der Begründung des Gerichts „man muss nicht alles verstehen“. Eine ebenfalls offensichtliche und eklatante Ungleichbehandlung des Ausländers im Vergleich zu den Liechtensteinern und offensichtlich kein faires und unparteiisches Verfahren.

    Der Fürst weiss all dies, unternimmt aber nichts gegen die vorsätzlichen Verstösse gegen die Europäische Menschenrechtskonvention. Er ist daher ein Monarch, der in seinem Land vorsätzlich gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstossen lässt. 17:31 Uhr

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  38. Conradi
    Conradi sagte:

    Schade, ich hätte gerne ein hübsches Sümmchen in Liechtenstein investiert aber so kriminell, wie es dort zugeht? Ich müsste verrückt sein!

    Antworten
  39. Peter Brosi
    Peter Brosi sagte:

    Wer legt sein Geld in FL überhaupt noch an? Besser geht man in den Görlitzer Park in Berlin, da ist das Geld weg aber man hat wenigstens gute Laune.

    Antworten
  40. Wolfgang Herrmann
    Wolfgang Herrmann sagte:

    Wer legt sein Geld in FL überhaupt noch an? Besser geht man in den Görlitzer Park in Berlin, da ist das Geld weg aber man hat wenigstens gute Laune.

    Antworten
  41. Peter Sodann
    Peter Sodann sagte:

    Unglaublich! Wenn man sich den Artikel anschaut, bekommt man das Gefühlt, man ist in einem Dritte-Welt-Land!!

    Antworten
  42. Frankfurt watching
    Frankfurt watching sagte:

    Seitdem Fernsehbericht in plusminus verfolgen meine Kollegen und ich diesen Fall bzw. besser gesagt Skandal. Weitere Berichte haben wir in der Neuen Züricher Zeitung und in Inside Paradeplatz gefunden und jetzt in diesem Blog.

    Die jungen Kollegen in unserer Kanzlei Erhalten ein Jahresgehalt, welches dem 1,5-fachen der 75.000 Schweizer Franken, die sich die beiden Stiftungsräte pro Monat pro Kopf genehmigen. Das ist unglaublich exzessiv. 150.000 Schweizer Franken im Monat an Honoraren, die sich die beiden Stiftungsräte selbst genehmigen. Und das Gericht spielt offenbar mit. Dann soll dem Begünstigten noch dessen Informationsrecht und sogar dessen Begünstigung entzogen worden sein. Das könnte kriminell sein.

    Man fragt sich, wer auf dieser Welt soll bei solchen Praktiken jemals noch eine Stiftung in Liechtenstein gründen. Wer behält seine Stiftung und löst diese nicht auf? Liechtenstein ist offensichtlich kein Rechtsstaat, wenn die Gerichte vorsätzlich die Europäische Menschenrechtskonvention verletzen.
    Das alles ist ein Thriller.
    Bitte halten Sie uns auf dem Laufenden.
    Vielen Dank!

    Antworten
  43. Brian Peterson
    Brian Peterson sagte:

    Was ist das für ein Unrechtsstaat, der mitten in Europa, Ausländer nicht nur benachteiligt, sondern kriminell behandelt?

    Antworten
  44. Ist das nicht mafiös?
    Ist das nicht mafiös? sagte:

    Da wird ein ausländischer Stiftungsvorstand abberufen, zwei Liechtensteiner Stiftungsvorstände nehmen sich daraufhin jeder monatlich CHF 75.000. Daraufhin geht der abberufene Stiftungsvorstand, der zugleich Begünstigter ist, mit einem Abberufungsverfahren gegen die zwei Liechtensteiner Stiftungsvorstände vor … und die drohen ihm an, ihm seine Begünstigung zu entziehen, wenn er diesen Antrag nicht zurücknimmt?
    Sind die denn bei der Mafia oder was?

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  45. Mafiös?
    Mafiös? sagte:

    Die Drohung mit dem Entzug der Begünstigung, sollte nicht das Abberufungsverfahren gegen sie zurückgenommen werden, sehe ich auch so.
    Dann aber noch dem Begünstigten dessen Informationsrecht und letztendlich noch dessen Begünstigung zu entziehen, finde ich erst recht so.
    Und dann noch eine Strafanzeige gegen den Begünstigten zu initiieren, das ist die Spitze.
    Wenn die beiden Typen damit durchkommen, weil die Liechtensteiner Justiz selbst so krasse Mannschaften durchgehen lässt, dann wäre Liechtenstein in meinen Augen wirklich mafiös.

    Antworten
  46. Bitte halten Sie uns informiert!
    Bitte halten Sie uns informiert! sagte:

    Bitte halten Sie uns informiert, wie es in diesem Skandal Hartlaub Stiftung, Wanger, Batliner weitergeht.

    Antworten
  47. Fetter Skandal, lieber Fürst!
    Fetter Skandal, lieber Fürst! sagte:

    Dass die Justiz in Liechtenstein nicht unabhängig und unparteiisch ist, ist inzwischen allgemein bekannt und würde ja bereits im deutschen Fernsehen in aller Öffentlichkeit vor einem Millionenpublikum gesagt.

    Aber dass die Justiz innerhalb der selben Stiftung den ausländischen Stiftungsrat anders behandelt als die Liechtensteiner Stiftungsräte, das ist schon gewaltig. Ein fetter Skandal, lieber Fürst. Aber das scheint Ihnen egal zu sein. Non olet.

    Antworten
  48. FL-Justiz
    FL-Justiz sagte:

    Inzwischen weiss jeder, dass

    1. Stiftungen systematisch mit Hilfe der FL-Gerichte gekapert und geplündert werden, das Märchen vom „bedauerlichen Einzelfall“ glaubt kein Mensch mehr,

    2. die FL-Justiz doch nicht dazu da ist, Recht zu sprechen, sondern nur eine Show ist, die so tut, als würde sie Recht sprechen, die aber in Wirklichkeit nur dazu da ist, Liechtensteiner zu protegieren, egal ob sie Recht haben oder nicht.

    Antworten
  49. Rechtsanwalt aus Stuttgart
    Rechtsanwalt aus Stuttgart sagte:

    Auch unsere Kanzlei ist durch den Plusminus-Bericht auf diesen Fall aufmerksam geworden und wir verfolgen diesen mit Interesse.
    Das Gericht in Liechtenstein hat ganz klar völlig unterschiedliche Verfahrensdauern, je nachdem, ob es um eine Abberufung eines Ausländers oder eines Liechtensteiners geht, dieser Unterschied ist nicht zu übersehen.
    Interessant wird, ob das Gericht auch tatsächlich unterschiedliches Recht anwendet, also einmal den Maßstab des „bloßen Anscheins einer möglichen Interessenskollision“, und einmal eben nicht. Das wäre dann ein klarer Fall von Rechtsmißbrauch und Rechtsbeugung.
    Wir bleiben dran, bitte informieren Sie uns aktuell über die weitere Entwicklung.

    Antworten
  50. Hermann Ganzer
    Hermann Ganzer sagte:

    Auch ich bin Jurist und habe bei dem Massstab „blosser Anschein eines möglichen Interessenkonflikts“ laut lachen müssen. Etwas Unsinnigeres ist den Richtern nicht eingefallen? Vielleicht „der blosse Hauch einer eventuellen Möglichkeit eines Interessenskonflikts“?
    Für wie dumm halten die einen eigentlich?
    Und meinen die in Liechtenstein, sie können alles unter den Teppich kehren, es merkt ja keiner?

    Antworten
  51. Bermudadreieck im Rheintal
    Bermudadreieck im Rheintal sagte:

    Auch unsere Anwaltskanzlei hat verheerende Erfahrungen mit Liechtensteiner Treuhändern und Liechtensteiner Gerichten gemacht. Man kann nur dringendst davor warnen, in Liechtenstein eine Stiftung, einen Trust oder irgendeine Gesellschaft zu gründen. Man riskiert alles zu verlieren

    Antworten
  52. Bermudadreieck im Rheintal
    Bermudadreieck im Rheintal sagte:

    Auch unsere Anwaltskanzlei hat verheerende Erfahrungen mit Liechtensteiner Treuhändern und Liechtensteiner Gerichten gemacht. Man kann nur dringend davor warnen, in Liechtenstein eine Stiftung, einen Trust oder irgendeine Gesellschaft zu gründen. Man riskiert alles zu verlieren.

    Antworten
  53. Für wie dumm wird die Öffentlichkeit in Liechtenstein verkauft?
    Für wie dumm wird die Öffentlichkeit in Liechtenstein verkauft? sagte:

    Meinen der Fürst, die Justizministerin, die Treuhandkammer und die Treuhänder wirklich, man könne die ganzen Skandale herunterspielen, man glaube die Geschichte vom bedauerlichen Einzelfall noch, man merke nicht, dass es ein System ist, mit dem ausländische Stiftungsräte systematisch rausgekegelt und Stiftungen systematisiert geplündert werden? Meinen die wirklich, man könne das alles unter den Teppich kehren?
    Für wie dumm soll die Öffentlichkeit denn verkauft werden? Meinen die vielleicht. man könne nicht lesen?

    Antworten
  54. Florian Mannheimer
    Florian Mannheimer sagte:

    Die meinen wohl, was nicht in der Fürsten-Postille „Vaterland“, der inzwischen einzigen Zeitung im Ländle steht, kann keiner erfahren und bleibt geheim.
    Dass all dies hier bei jeder Google-Suche aufscheint und auch mit Google übersetzt werden kann, das wird wohl übersehen.

    Antworten
  55. Anständiger Liechtensteiner Bürger
    Anständiger Liechtensteiner Bürger sagte:

    Nur wegen zwei Nestbeschmutzern werden wir, die anständigen Liechtensteiner, alle als Räuber angesehen. Vielen Dank euch!

    Antworten
  56. Jeder Rechtsanwalt oder Vermögensberater muss von Liechtensteiner Stiftungen abraten, um sich nicht haftbar zu machen
    Jeder Rechtsanwalt oder Vermögensberater muss von Liechtensteiner Stiftungen abraten, um sich nicht haftbar zu machen sagte:

    Kein Rechtsanwalt oder Vermögensberater kann bei dem heutigen Wissensstand noch irgendeine Stiftung, einen Trust, eine Aktiengesellschaft oder sonst irgendeine Struktur in Liechtenstein empfehlen – ohne ein massives Haftungsrisiko einzugehen.

    Inzwischen ist allgemein bekannt, dass ausländische Stiftungsräte und sogar Begünstigte mithilfe der Liechtensteiner Gerichte abserviert werden, so dass Liechtensteiner Stiftungsräte die Stiftung oder den Trust kapern können. Ab diesem Moment können Sie die Stiftung / den Trust plündern.

    Was dann passiert, sieht man bei dem aktuellen Skandal der Hartlaub Stiftung. Bis zu CHF 75’000 Honorare genehmigen sich die Stiftungsräte Philipp Wanger und Martin Batliner selbst aus dem Stiftungsvermögen. Sollte der absolvierte Stiftungsrat gegen den/die Liechtensteiner Stiftungsräte vorgehen, wird ihm angedroht, ihm die Begünstigung zu entziehen. Dann wird ihm dessen Informationsrecht entzogen. Und dann wird ihm tatsächlich die Begünstigung entzogen. Und schliesslich wird noch eine Strafanzeige gegen den absolvierten Stiftungsrat und Begünstigten initiiert. Die Gerichte verzögern die Verfahren vorsätzlich ins Unendliche.

    Da dies inzwischen alles allgemein bekannt ist, muss jeder Rechtsanwalt oder Vermögensberater von Liechtensteiner Stiftungen, Trusts, Aktiengesellschaften und sonstigen Strukturen abraten und seine Mandantschaft auf diese Fälle wie den des Hartlaub Skandals mit den Stiftungsräten Wanger und Bstliner ausdrücklich hinweisen. Ansonsten macht er sich haftbar.

    Antworten
  57. Ex-Anwalt mit langjähriger FL-Erfahrung
    Ex-Anwalt mit langjähriger FL-Erfahrung sagte:

    Ich habe lange gezögert, aber jetzt… hier meine Erfahrungen:

    Die Justiz in Liechtenstein ist eine sorgsam vorgenommene Inszenierung, die überlegt, wie man es begründet, dass die Liechtensteiner Recht bekommen. Ausländische Eintagsfliegen werden ohne Rücksicht auch mal enteignet, wenn es den Liechtensteinern und damit dem Land Liechtenstein nützt. Jeder weiss Bescheid … und ich meine JEDER.

    Antworten
  58. Aidan Harrington
    Aidan Harrington sagte:

    Our entity is doing business with and has assets in Liechtenstein. So far we were regarding Liechtenstein a safe haven just like Switzerland. Now that all these reports in the media were brought to our attention severe concerns were raised if Liechtenstein and its judicial system can still be regarded reliable and trustworthy. We as a US entity therefore must blacklist Liechtenstein. We also will report our findings.

    Antworten
  59. Opfer
    Opfer sagte:

    Ich wurde auf diese Internetseite hingewiesen. Sie sprechen mir aus der Seele. Auch ich wurde aus dem Stiftungsrat einer Stiftung, die unser Vater noch zu Lebzeiten gegründet hatte, abberufen. Damit war kein Familienmitglied mehr im Stiftungsrat. Die Entscheidung des Gerichts war überaus seltsam. Dennoch wurde sie vom Fürstlichen Obergericht bestätigt. Seither haben sich die Liechtensteiner Stiftungsräte ihre Honorare vervielfacht. Mein Rechtsanwalt sagte mir, dass die Entscheidungen der Gerichte leider falsch seien, es handele sich um einen Einzelfall.
    Nachdem ich das hier gelesen habe, weiß ich, dass die Gerichtsentscheidung keinesfalls versehentlich, sondern absichtlich falsch war, um mich als ausländischen Stiftungsrat loszuwerden, so dass sich die Liechtensteiner Stiftungsräte ungehindert bereichern können. Und ich weiß jetzt, dass mich nicht nur die Gerichte für dumm verkauft haben, sondern ebenso mein Rechtsanwalt, der genau wußte, dass dies kein Einzelfall war.

    Antworten
  60. Fürstlicher Comic
    Fürstlicher Comic sagte:

    Sehr geehrter Fürst,
    wir verfolgen den Skandal der Hartlaub Stiftung seit der ARD-Sendung PlusMinus im November und fragen uns die ganze Zeit, ob dies tatsächlich Ihr Ernst oder ob dies nicht vielmehr ein Comic ist:

    ZACK!!!
    Da wird ein ausländischer Stiftungsrat innerhalb von nur 7 Wochen rausgeworfen.

    HÄÄÄÄ???
    Rausgeworfen wegen was bitte, dem „bloßen Anschein einer möglichen Interesenskollision“?

    RAFFF!!!
    Da nehmen sich zwei vom Gericht eingesetzte Liechtensteiner Stiftungsräte jeder 75.000 Schweizer Franken im Monat! Wie bitte? 75.000 Schweizer Franken pro Kopf pro Monat? Ächt jetzt???

    SCHWUPPP!!!
    Und schon haben die Liechtensteiner Stiftungsräte dem rausgeworfenen Stiftungsrat und Begünstigten dessen Informationsrecht und dann sogar die Begünstigung geklaut.

    ÄÄÄÄTSCH!!!
    Und dann überziehen die Liechtensteiner Stiftungsräte ihn noch mit einer Strafanzeige.

    GÄÄÄÄÄHN…
    Das Abberufungsverfahren gegen die 75.000 Franken Stiftungsräte ist seit über 2 Jahren in der ersten Instanz.

    Da fragt man sich, ob das wirklich Ihr Ernst ist oder ob das nicht in Wirklichkeit in Entenhausen spielt.

    Antworten
  61. Was für eine Schmierenkomödie
    Was für eine Schmierenkomödie sagte:

    Was für eine unwürdige, jämmerliche, erbärmliche, unsägliche, armselige, schäbige Schmierenkomödie, die Liechtenstein da aufführt.

    Antworten
  62. Lächerlichkeit der Justiz im FL
    Lächerlichkeit der Justiz im FL sagte:

    Die Lächerlichkeit der Justiz in Liechtenstein wurde in dem Artikel in der NZZ bereits dargestellt.

    Doch zu dem Zeitpunkt des Artikels stand noch nicht einmal fest, dass der ausländische Stiftungsrat, der in sieben Wochen schnell mal abberufen worden war, selber seit über zwei Jahren auf eine Gerichtsentscheidung in seinem Abberufungsverfahren gegen die Liechtensteiner Stiftungsräte, die sich monatlich absurde 50.000 – 75.000 Fr. selbst aus der Kasse der Stiftung nehmen, warten muss.

    Und es war auch noch nicht bekannt, dass der eine Liechtensteiner Stiftungsrat mit einer Richterin ein uneheliches Kind hat. Es wird also alles immer lächerlicher.

    https://www.nzz.ch/wirtschaft/im-laendle-regiert-richter-kafka-ld.1782602

    Antworten
  63. Straftatbestand Rechtsbeugung
    Straftatbestand Rechtsbeugung sagte:

    Seit dem Fernsehbericht in der ARD bei PLUSMINUS verfolgen wir diesen liechtensteinischen Justizskandal der Hatlaub Stiftung.

    Wenn

    – das Gericht einen Ausländer innerhalb von sieben Wochen aus einem Stiftungsrat abberuft,

    – das selbe Gericht über die Abberufung Liechtensteiner Stiftungsräte in derselben Stiftung schon mehr als zwei Jahre verhandelt,

    – das selbe Gericht den Ausländer mit dem Maßstab „bloßer Anschein einer möglichen Interessenkollision“ abberuft,

    – das selbe Gericht diesen Maßstab bei den Liechtensteiner Stiftungsräten, die sich 50.000 bis 75.000 pro Monat pro Person selbst aus der Stiftung auszahlen und damit einen gewaltigen Interessenskonflikt haben, nicht anwenden will mit der Begründung „man muss nicht alles verstehen“,

    dann ist Liechtenstein meiner Meinung nach nicht nur eine Bananenrepublik, sondern ein Schurkenstaat, denn die Justiz behandelt Ausländer anders als Liechtensteiner. In Liechtenstein sieht man das vielleicht als Vaterlandstreue oder so – in Deutschland heißt so etwas Rechtsbeugung und ist ein Straftatbestand.

    Antworten
  64. Daniel Meier
    Daniel Meier sagte:

    Das alles ist abartig.
    Stimmt es tatsächlich, dass liechtensteiner Gerichte vorsätzlich gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoßen, so wäre das ein internationaler Skandal.
    Mit freundlichen Grüßen aus Düsseldorf

    Antworten
  65. Holger Hofmann
    Holger Hofmann sagte:

    Wir sind eine deutsche Gesellschaft für die Vermittlung von Finanzanlagen (34 f GewO) und daher gesetzlich verpflichtet, unsere Kunden über auftretende Risiken bei von uns vermittelten Anlageprodukten, die von in Liechtenstein domizilierten Emittenten wie z.B. Versicherungen, zu informieren und zu beraten. Wir wurden auf diesen und vorhergehende Artikel hingewiesen und sehen uns dadurch verpflichtet, unsere Kunden über Risiken, die von der Justiz in Liechtenstein ausgehen könnten, zu informieren. Fonds, welche Anlageprodukte von in Liechtenstein domizilierten Emittenten enthalten, können wir unter diesen Voraussetzungen unseren Kunden nicht mehr anbieten.

    Antworten
  66. Liechtensteiner Posse
    Liechtensteiner Posse sagte:

    Der Skandal der Hartlaub Stiftung mit den Stiftungsräten Philipp Wanger und Dr. Martin Batliner ist grotesk und wirklich eine Posse. So etwas kann selbst in Liechtenstein nicht ernst gemeint sein. Landrichterin Kind kann dieser Gerichtsposse ein Ende bereiten.

    Antworten
  67. Klartexter aus CH
    Klartexter aus CH sagte:

    Sollten die beiden Liechtensteiner Stiftungsräte Philipp Wanger und Martin Batliner nicht abberufen werden, obwohl sie

    * sich selbst 50‘000 – 75‘000 Schweizer Franken im Monat pro Kopf aus der Stiftung, deren Interessen sie zu wahren verpflichtet sind, genehmigen,

    * dem Begünstigten gedroht haben, ihm die Begünstigung zu entziehen, sollte er den Abberufungsantrag gegen sie nicht zurücknehmen,

    * dem Begünstigten, dessen gesetzliches Informationsrecht entzogen haben,

    * dem Begünstigten dann noch dessen Begünstigung entzogen haben wollen, was vom Gericht noch zu prüfen ist,

    * schliesslich noch eine Strafanzeige gegen den Begünstigten initiiert haben,

    dann würde Liechtenstein sehr deutlich machen, dass Liechtenstein kein Rechtsstaat ist und dass es nichts Unsichereres als eine Liechtensteiner Stiftung, einen Liechtensteiner Trust oder selbst ein Liechtensteiner Konto gibt.

    Antworten
  68. @ Klartexter
    @ Klartexter sagte:

    Der ausländische Stiftungsrat wurde doch abgerufen wegen des „blossen Anscheins einer möglichen Interessenkollision“, den haben die beiden Liechtensteiner Stiftungsräte doch tausendmal erfüllt.

    Ausserdem haben Sie doch den zuvor geltenden Massstab „Manifestierung einer massiven Interessenkollision“ hundertmal erfüllt.

    Und davon abgesehen besteht ganz klar zwischen dem Begünstigten und den Liechtensteiner Stiftungsräten Philipp Wanger und Martin Batliner ein „tiefgreifendes Zerwürfnis“, was ebenfalls ein Abberufungsgrund ist.

    Würden die Liechtensteiner Stiftungsräte Philipp Wanger und Martin Batliner trotz alledem nicht abberufen, wäre Liechtenstein ja kriminell und geradezu mafiös, und das wollen sie nicht sein.

    Antworten
  69. Anwalt aus CH
    Anwalt aus CH sagte:

    Ich kann es nur bestätigen:
    Liechtenstein hat seine Glaubwürdigkeit und seine Vertrauenswürdigkeit verloren. Es kann nur dringend davor gewarnt werden, in Liechtenstein irgendwelche Strukturen aufzusetzen! Sie riskieren alles zu verlieren.

    Antworten
  70. RA Dr. Wagner
    RA Dr. Wagner sagte:

    Wir sind eine Rechtsanwaltskanzlei in Stuttgart und beraten u.a. vermögende Privatpersonen bei ihren vermögens- und erbrechtlichen Dispositionen, wobei von den Mandanten auch immer wieder Liechtensteinische Stiftungen in Betracht gezogen worden sind.

    Seit dem Bericht in dem ARD-Wirtschaftsmagazin Plusminus sind wir auf den Fall der Hartlaub Stiftung aufmerksam geworden und verfolgen diesen in den Medien. Dass ein vom Stifter selbst eingesetzter Stiftungsrat nach 28 Jahren von dem Gericht in Liechtenstein mit der Begründung des «bloßen Anscheins einer möglichen Interessenskollision» abgesetzt wird, ist irritierend und verstörend. Dass sich die vom Gericht eingesetzten Liechtensteiner Stiftungsräte sodann CHF 50.000 – 75.000 im Monat pro Person aus dem Stiftungsvermögen selbst ausbezahlen, dürfte durch nichts zu rechtfertigen sein. Was dann noch erfolgte, also die Drohung mit dem Entzug der Begünstigung, sollte der abgesetzte Stiftungsrat nicht seinen Abberufungsantrag gegen die Liechtensteiner Stiftungsräte zurückziehen, der Entzug des Informationsrechts sowie der Beschluss, dem abgesetzten Stiftungsrat dessen Begünstigung zu entziehen, sehen wir höchst kritisch. Wenn der ausländische Stiftungsrat aufgrund des «bloßen Anscheins einer möglichen Interessenskollision» abgesetzt worden ist, dann müssen die Liechtensteiner Stiftungsräte nach den von diesen gesetzten Handlungen erst recht abgesetzt werden. Macht dies das Gericht in Liechtenstein nicht, dann würde die Justiz in Liechtenstein tatsächlich nicht unparteiisch und unvoreingenommen handeln und würde sie tatsächlich ausländische Stiftungsräte anders behandeln als Liechtensteiner Stiftungsräte. Die Justiz in Liechtenstein würde damit gegen jede Rechtsstaatlichkeit verstoßen, was für die Reputation Liechtensteins als Finanzstandort vernichtend wäre.

    Bitte infiormieren Sie uns über den Fortgang des Verfahrens.

    Antworten
  71. Liechtensteiner Comedy Club
    Liechtensteiner Comedy Club sagte:

    Die Liechtensteiner Justiz hat wirklich Fantasie, viel Sinn für Humor und ist ihrer Zeit sogar voraus:

    Erst erklärt die Richterin am 7. Februar 2024, sie sei befangen, da es sich beim «Privatbeteiligten Dr. Martin Batliner», also dem Liechtensteiner Stiftungsrat in diesem Skandal, um den Vater ihres Sohnes handele.

    Dann beschliesst der Präsident des Landgerichts am 9. Februar 2024, die Richterin sei ausgeschlossen, da es sich beim «Privatbeteiligten Dr. Martin Batliner» um den Vater ihres Sohnes handele.

    Und erst eine Woche später erklärt Dr. Martin Batliner dann seinen Anschluss als Privatbeteiligter.

    Noch bevor Dr. Martin Batliner seinen Anschluss als Privatbeteiligter überhaupt erklärt hat, hat also der Präsident des Landgerichts diesen Anschluss wohl erahnt und hat daher noch vor dem Anschluss als Privatbeteiligter hierüber beschlossen. Rechtsmittel ausgeschlossen. Ob das Landgericht auch über Klagen urteilt, bevor die Klagen eingereicht worden sind?

    https://www.abberufungsantrag-gegen-martin-batliner-und-philipp-wanger.com/

    Antworten
  72. Hermann Bauer
    Hermann Bauer sagte:

    Unsere Rechtsanwaltskanzlei in Wien hat bereits mehrere Mandanten beraten, die ebenfalls überaus negative Erfahrungen mit Liechtensteiner Treuhändern und dann im Weiteren mit Liechtensteiner Gerichten gemacht haben. Auch wir können bestätigen, dass es sich offenbar hierbei nicht um Einzelfälle, sondern vielmehr um ein System in Liechtenstein handelt.

    Wir verfolgen daher den derzeitigen Skandal mit Interesse, da hier offenbar innerhalb derselben Stiftung sowohl was die Verfahrensdauern als auch was den Abberufungsmassstab angeht, der ausländische Stiftungsrat massiv anders behandelt wird als die Liechtensteiner Treuhänder. Hinzu kommen die exorbitanten Honorare, die die Liechtensteiner Stiftungsräte der von Ihnen vertretenen Stiftung berechnen. Dieser Skandal treibt das System daher auf die Spitze, so dass der Ausgang mit Interesse erwartet wird.

    Antworten
  73. Rechtsstaat oder Räuberhöhle?
    Rechtsstaat oder Räuberhöhle? sagte:

    Das, was den Skandal der Hartlaub Stiftung so besonders macht ist, dass
    – es um sehr viel Geld geht,
    – das Gericht den ausländischen Stiftungsrat innerhalb von 8 Wochen abberufen hat, das Verfahren gegen die Liechtensteiner Stiftungsräte jedoch bereits über 2 Jahre dauert,
    – das Gerichte den ausländischen Stiftungsrat mit einem Massstab abgerufen hat, der jedoch für die Liechtensteiner Stiftungsräte nicht gelten soll,
    – die Liechtensteiner Stiftungsräte sich selbst horrende Honorare von bis zu 75’000 Fr. monatlich pro Person gewähren,
    – die Liechtensteiner Stiftungsräte dem Begünstigten erst dessen Informationsrecht und dann dessen Begünstigung entzogen haben und dann noch eine Strafanzeige gegen ihn initiiert haben.

    Damit ist der Fall extrem auf die Spitze getrieben. Der Fall geht auch durch die Medien, die NZZ hat schon darüber geschrieben „Im Ländle regiert Richter Kafka“, der Fall war im Deutschen Fernsehen im Wirtschaftsmagazin plusminus „Liechtenstein: Erben kämpfen um ihr Geld“.

    Nachdem der Fall so auf die Spitze getrieben worden ist und durch die Medien geht, kann auch der Fürst als Monarch nicht so tun, als wisse er nichts von dem Skandal. Und das ist jetzt die ganz grosse Besonderheit des Falles: Der Fürst muss jetzt Farbe bekennen, also Rechtsstaat oder Räuberhöhle.

    Antworten
  74. Beware of Liechtenstein!
    Beware of Liechtenstein! sagte:

    We understand that there is a fraudulent scheme in Liechtenstein where foreign trustees are expelled from foundations by local Liechtenstein trustees with the help from the Liechtenstein courts. Even beneficiaries are expelled by Liechtenstein trustees.

    The current scandal regarding the Hartlaub foundations is an example of how far the Liechtenstein trustees and courts are willing to go:
    The two Liechtenstein trustees Philipp Wanger and Martin Batliner do not hesitate to pay themselves up to CHF 75,000.00 per month per person, to deprive the beneficiary of his legal right to information and even to expell the beneficiary from being a beneficiary at all.
    The Liechtenstein courts do not hesitate to decide a case against a foreign trustee within two months without any court hearing, whereas in the same foundation the proceedings against the Liechtenstein trustees last for more than two years by now with no less then 8 court hearings.
    Also, the Liechtenstein court applies different rules of law to the foreign trustee than to the Liechtenstein trustees.
    The case is still pending at the Liechtenstein court.

    Therefore, beware of Liechtenstein!

    Antworten
  75. Marokko hat die Sahara, Liechtenstein hat den Sumpf
    Marokko hat die Sahara, Liechtenstein hat den Sumpf sagte:

    Marokko hat die Sahara,
    Liechtenstein hat dem Sumpf.
    Der Fürst als Monarch weiss das, unternimmt aber nichts dagegen, denn es kommt ja seinen Untertanen zugute. Nach dem Motto: Ging ja jahrelang gut und es hat ja keiner gemerkt.
    Da gab es aber vielleicht noch kein Internet. Denn jetzt bekommt es jeder mit.

    Antworten
  76. Raubrittertum?
    Raubrittertum? sagte:

    Wir beobachten die Entwicklungen in dem oben beschriebenen Hartlaub Skandal mit großem Interesse, seit die Fernsehsendung PLUSMINUS darüber berichtet hat. In den Medien wird ja laufend darüber berichtet.

    Dass ein ausländischer Stiftungsrat von dem Liechtensteinischen Gericht nach 28 Jahren mit der Begründung abberufen wird „bloßer Anschein einer möglichen Interessenskollision“ ist absurd.
    Dass dieser Interessenskonflikt damit begründet wird, dass der Stiftungsrat eine Klage auf Rechnungslegung gegen einen Begünstigten eingereicht hat, was dieser mit von ihm von den Konten der Stiftung abgehoben über EUR 400.000 gemacht hat, ist noch absurder. Es ist doch die Pflicht eines Stiftungsrats zu klären, ob abgehobene Gelder für Stiftungszwecke oder für Privatzwecke verwendet worden worden sind. Hätte er dies nicht getan, dann hätte er abberufen werden können. So wurde er abberufen, weil er seine Pflicht erfüllt hat.
    Die Entscheidung des Gerichts ist daher völlig absurd und die NZZ hat vollkommen recht wenn sie schreibt „Im Ländle regiert Richter Kafka“.
    Dass diese Entscheidung absurd und falsch ist, versteht jeder Schüler – und mit Verlaub gesagt, auch jeder Richter in Liechtenstein. Die Richter wollten jedoch offensichtlich den ausländischen Stiftungsrat abservieren, um die Liechtensteiner Stiftungsräte ins Amt zu heben, damit diese die Stiftung plündern können. Dies machen diese seither mit den 50.000 – 75.000 Schweizer Franken monatlich pro Kopf. Seit zwei Jahren ergibt das 1.200.000 – 1.800.000 Schweizer Franken pro Kopf aus dem Stiftungsvermögen.
    Wenn der Fürst das absegnet, dann dürfte Lichtenstein ein Raubrittertum sein.

    Antworten
  77. Zusammengehörigkeit ist ja ok, Rechtsbeugung aber nicht!
    Zusammengehörigkeit ist ja ok, Rechtsbeugung aber nicht! sagte:

    Lieber Fürst
    Zusammenhalten in einem Land ist ja ok, so ein bisschen Chorgeist und so, Rechtsbeugung wäre aber nicht ok.

    Antworten
  78. Noch Fragen?
    Noch Fragen? sagte:

    Die österreichischen Richter verdienen in Liechtenstein sehr viel mehr als in Österreich. Aber sie müssen sich natürlich so verhalten, wie es den Liechtensteinern gefällt. Den Liechtensteinern gefällt es natürlich, wenn nicht Ausländer, sondern Liechtensteiner gewinnen.
    Noch Fragen?

    Die Liechtensteiner Richter haben die Wahl, sich bei einem Ausländer, also einer Eintagsfliege, die sie nie wieder sehen werden, unbeliebt zu machen, oder aber bei Landsmännern, die sie die nächsten Jahre immer wieder im Städtle, beim Einkaufen usw. treffen werden. Man kennt sich, man schätzt sich.
    Noch Fragen?

    Antworten
  79. Johannes H.
    Johannes H. sagte:

    Dass die Justiz in Liechtenstein nur eine Atrappe ist, das weiss inzwischen jeder und sieht man an solchen grotesken Fällen. Selbst die NZZ schreibt ja „Im Ländle regiert Richter Kafka“.

    Dass Liechtenstein kein Rechtsstaat ist, weiss inzwischen auch jeder.

    Antworten
  80. Unrechts-Monarchie
    Unrechts-Monarchie sagte:

    Wer meint, er würde als Ausländer bei der Justiz in FL eine Chance haben, bloss weil er im Recht ist, der ist naiv.

    Liechtenstein lebt davon, dass man glaubt, jedes Land sei ein Rechtsstaat und jede Justiz sei unabhängig und unparteiisch.

    Liechtenstein ist aber kein Rechtsstaat und die Gerichte entscheiden grundsätzlich zu Gunsten der Liechtensteiner. Die Justiz versteht sich als Dienstleister der Treuhänder. Recht ist, was gut für Liechtenstein ist, was Geld nach Liechtenstein bringt.

    Bestes Beispiel ist der Hartlaub Skandal in diesem Artikel. Die Abberufung des ausländischen Stiftungsrats ist eine absurde juristische Farce, die Nicht-Abberufung der zwei Liechtensteiner Stiftungsräte ebenso eine absurde juristische Farce. Um das zu durchschauen muss man nicht einmal Matura haben.

    Liechtenstein ist eine Unrechts-Monarchie. Wer dort Geschäfte machen will riskiert alles zu verlieren. Siehe den obigen Skandal.

    Antworten
  81. Das System
    Das System sagte:

    Die Treuhänder und die Justiz in FL haben folgendes perfides System:

    Der Ausländer gibt schon irgendwann auf oder es geht ihm nach jahrelangen Rechtsstreiten (siehe den Fall oben: über 2 Jahre in der ersten Instanz mit 8 Tagsatzungen, also 6-stellige Kosten) das Geld aus.

    Im schlimmsten Fall geht der Ausländer mit der geschobenen Entscheidung zum Europäischen Gerichtshof und klagt auf Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention. Dauert Jahre. Und wenn er dort gewonnen hat, dann findet er keinen Rechtsanwalt in FL, der ihn vertritt, denn die FL-Rechtsanwaltskammer legt ihren Mitgliedern nahe, solche Fälle nicht zu vertreten, da dies abträglich für das Ansehen der Gerichte sei.

    Läuft doch!

    Und der Fürst weiss dies alles und schaut zu, wie sich seine Untertanen mit fremden Geld reich machen.

    Antworten
  82. @Das System
    @Das System sagte:

    Du hast vergessen zu erwähnen, dass je länger ein Gerichtsverfahren dauert, desto mehr wird es aufgeblasen, mit abwegigsten Ausführungen erweitert, mit den unsinnigsten Zeugeneinvernahmen weiter verzögert usw. Desto mehr Honorare generieren die Rechtsanwälte, die die Ausländer, ihre eigenen Mandanten, ebenso plündern.

    Oder die Treuhänder erstatten wie in dem Hartlaub Skandal noch eine Strafanzeige gegen den Ausländer. Alles auf Kosten der Stiftung, also letztlich auf dessen Kosten. Als Kriegskasse nehmen die Liechtensteiner Stiftungsräte natürlich das Stiftungsvermögen. Und auch so eine Strafanzeige kostet viel Zeit und generiert wieder sehr viel Geld. Sieht man ja oben: 75‘000 Stutz im Monat für zwei Stiftungsräte. Und die machen die Arbeit ja nicht selbst, sondern beauftragen ihren Liechtensteiner Schwager oder so. Aber haben natürlich tagelange Videokonferenzen darüber, täglich.

    Antworten
  83. Dominik Guggenberger
    Dominik Guggenberger sagte:

    Ich beobachte den Fall auch seit dem Fernsehbericht im deutschen Fernsehen. Einfach unglaublich, es scheint wie ein staatlich organisierter Beutezug.

    Antworten
  84. Gerry
    Gerry sagte:

    Meiner Meinung nach wäre das staatlich geförderter schwerer Raub, also organisierte Kriminalität. Das würde zwar zwei (Un)Treuhänder reich machen, würde aber das Vertrauen in Liechtenstein nachhaltig zerstören.

    Antworten
  85. Sven / Frankfurt
    Sven / Frankfurt sagte:

    Dieser Fall ist wirklich eine Farce.
    Eine Justiz, die einen ausländischen Stiftungsrat mit einer an den Haaren herbeigezogenen, albernen Argumentation abserviert und die Liechtensteiner Stiftungsräte, die sich grotesk exzessive Honorare genehmigen, trotz massivster Interessenskonflikte im Amt lässt, erscheint mafiös.
    Der Fürst als Monarch sollte für Recht sorgen, er ist doch kein Mafiaboss. Oder…?

    Antworten
  86. Aberwitziger und bizarrer Komplott
    Aberwitziger und bizarrer Komplott sagte:

    Das ist scheinbar ein aberwitziger und bizarrer Komplott, den die beiden Treuhänder und die Gerichte In Liechtenstein hier veranstalten. Und das alles vor den Augen des Fürsten.
    Bitte halten Sie uns über die weiteren Entwicklungen auf dem Laufenden.

    Antworten
  87. Johannes
    Johannes sagte:

    Betont Fürst Hans Adam II nicht seine katholische Religionszugehörigkeit?
    Gehören dazu neben dem Glauben an Gott nicht auch Werte wie Gerechtigkeit, Ehrlichkeit, Anstand und Moral?
    Lässt sich das mit so einem Skandal vereinbaren?

    Antworten
  88. Fürstlicher Hof-Poet
    Fürstlicher Hof-Poet sagte:

    In Liechtenstein, einst so fein,
    Gab’s Treuhänder, treu allein.

    Doch eines Tags, oh welche Schand, Wurden welche von ihnen als untreu bekannt.

    Nahmen sich Unsummen von fremdem Geld,
    Vertrauen drauf, dass der Fürst zu Ihnen hält.

    Der Fürst, der Arme, kann es nicht vermeiden
    Muss nach mehr als zwei Jahren wohl mal entscheiden:
    Entscheidet er für sie
    Fallen Sie vor ihm vor Dank auf die Knie
    Entscheidet er für Rechtsstaat, ist gross deren Genöle
    Aber sonst macht er sein Land zur Räuberhöhle.

    Antworten
  89. Hans Addam von der Addams Family
    Hans Addam von der Addams Family sagte:

    Liechtenstein plündert mit einer Justiz, die verschiedenes Recht für Ausländer und Liechtensteiner anwendet, vorsätzlich Stiftungen aus.
    Und der Fürst weiss dies und duldet dies, da das Geld ins Land bringt.
    Was für ein Unrechtsstaat!

    Antworten
  90. Shitstorm
    Shitstorm sagte:

    Es wird Zeit, dass diese Machenschaften überall bekannt gemacht werden. Systematisches Plündern von Stiftungen mit Hilfe der Justiz und mit Duldung des Monarchen, und das mitten in Europa. Das ist schon eine Schlagzeile wert. Der Fall oben ist so evident, dass das doch ein schöner Shitstorm werden könnte.

    Antworten
  91. Petersen
    Petersen sagte:

    Es ist unglaublich und verstörend zu sehen, wie weit es sowohl die Treuhänder als auch die Gerichte in Liechtenstein in diesem Fall getrieben haben. Das ist alles so überspitzt wie in einer Operette: Die offensichtlich extrem kurze Verfahrensdauer zum Rauswurf des Ausländers, die extrem verzögerte Verfahrensdauer im Hinblick auf die Liechtensteinischen Treuhänder, die exorbitanten Honorare, die die sich genehmigen, die Repressalien, die diese anwenden, das unterschiedliche Recht, das zur Anwendung kommen soll.
    Meinen die Treuhänder und die Gerichte, meint Liechtenstein man würde das nicht auf den ersten Blick erkennen und durchschauen? Meinen die, man könne das mal einfach so unter den Teppich kehren? Oder die Aufregung darüber legt sich bald wieder und man kann dann die nächste Stiftung nach dem gleichen Prinzip plündern?

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  92. max
    max sagte:

    Das nennt man Treuhänderjustiz.
    Wenn das so stimmt, dann sind offenbar Stiftungen im Ländle ein Selbstbedienungsladen für Treuhänder, Anwälte und weitere…

    Antworten
  93. Beni
    Beni sagte:

    Schon einigen Stiftern ist das Vermögen im Ländle abhanden gekommen. Die Stiftungsräte und Treuhänder sind eine ‚verschworene‘ Gemeinschaft. Schweigen ist Gold. Hände falten, Goschen halten. Alles unter dem Schutz der Obrigkeit. Es ist ein bis anhin extrem erfolgreiches Geschäftsmodell.

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  94. Insider
    Insider sagte:

    Liechtenstein-Stiftungen sind Selbstbedienungs-Instrumente ersten Ranges! Ich weiss von mehreren Erben bzw. Begünstigten einer Stiftung wie sie abgehalftert wurden, indem diese entfernt und damit quasi enterbt wurden . Anwälte aus Wien scheiterten an den fürstlichen Entscheidungen zugunsten der Un-Treuhänder, welche sich dadurch seit Jahren mit freundlicher Unterstützung von den Gerichten und letztlich mit freundlicher Unterstützung von oben mit Stiftungsgeldern die Taschen vollstopfen.

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  95. Grabrede
    Grabrede sagte:

    Meine Meinung dazu:
    Herbert Batliner hat die Liechtensteinische Familienstiftung erfunden und Liechtenstein damit reich gemacht. Ein anderer Batliner, nämlich Martin Batliner hat sich und Philipp Wanger reich gemacht- und ruiniert mit seinem Handeln den Ruf Liechtensteins. Der Batliner hat‘s gegeben, der Batliner hat‘s genommen…

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  96. Schwere und organisierte Kriminalität
    Schwere und organisierte Kriminalität sagte:

    Man könnte fast meinen, dass dies schwere und organisierte Kriminalität ist.

    Aber das wäre natürlich eine durch nichts gerechtfertigte Behauptung, denn selbstverständlich sind die Gerichte absolut unparteiisch und verhalten sich die beiden Stiftungsräte mustergültig.

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  97. Karl M.
    Karl M. sagte:

    Die Justiz ist in FL ein ernsthaftes Problem: Man muss als Anwalt entschieden davon abraten, in FL Aktiengesellschaften, Stiftungen, Trusts und dergleichen zu haben: Die Liechtensteiner Justiz ist Teil des Plünderungssystems. Die Liechtensteiner merken gar nicht erst, dass sie so jedes Vertrauen zerstören. Wie in der Schweiz auch hat in FL die Justiz eine Allerweltsausrede: es sei nur ein Einzelfall. Das Problem besteht nur darin: Es gibt stets nur Einzelfälle, und der Einzelfall ist der Gradmesser schlechthin. Der noch grössere Irrtum besteht allerdings darin, dass sich immer noch Leute mangels Information auf FL verlassen.

    Antworten
  98. Bin selbst Betroffener
    Bin selbst Betroffener sagte:

    Ich kann aus eigener Erfahrung bestätigen, dass man als ausländischer Stiftungsrat sehr schnell und problematisch von Richter Rosenberger aus einem Stiftungsrat abberufen wird, selbst wenn die Entscheidung noch so skurril und seltsam ist. Ich kann vor Liechtenstein nur warnen.

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  99. Scheinheiligkeit
    Scheinheiligkeit sagte:

    Leider gibt es Treuhänder und Richter in FL, die die ganze Welt für dumm verkaufen mit Ihrer Scheinheiligkeit.

    Antworten
  100. Marcel
    Marcel sagte:

    Und die treuen Treuhänder und die unparteiischen und unvoreingenommen Richter sowie der Fürst meinen wohl alle man sei zu dumm und zu naiv, um diese Intrigen zu durchschauen.

    Antworten
  101. Schwere und organisierte Kriminalität
    Schwere und organisierte Kriminalität sagte:

    Liechtenstein ist ein geschlossenes System, Treuhänder, Richter, Rechtsanwälte und Staatsanwälte, alle helfen zusammen. Ausländer werden systematisch kollusiv beraubt und solche Raubzüge mit der Aufführung eines Theaterstücks im Justizgebäude für rechtens erklärt. Der Fürst schaut zu.

    Der oben beschriebene Fall ist das beste Beispiel dafür. Der Ausländer wurde innerhalb von acht Wochen mit einer albernen Begründung vom Gericht abberufen, dessen Antrag auf Abberufung der Liechtensteiner Stiftungsräte ist nach über zwei Jahren noch nicht einmal von der ersten Instanz entschieden worden. Deutlicher könnte die Ungleichbehandlung nicht sein.
    Der Ausländer wird abberufen mit der bizarren Begründung „blosser Anschein einer möglichen Interessenkollision“, Diesen Masstab möchte das selbe Gericht jedoch für die Liechtensteiner Stiftungsräte nicht anwenden mit der nächsten bizarren Begründung „man muss nicht alles verstehen“. Deutlicher könnte auch diese Ungleichbehandlung nicht sein.
    Und in den über zwei Jahren nehmen sich die beiden Liechtensteiner Treuhänder monatlich 50‘000 bis 75‘000 Franken pro Person Honorar aus dem Vermögen der Stiftung.

    Wenn man etwas nicht verstehen kann, dann allenfalls, warum dies nicht schwere und organisierte Kriminalität sein sollte.

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    • White collar crime
      White collar crime sagte:

      Sollte das nicht kriminell sein, was ist denn dann bitte überhaupt noch kriminell? Für mich ist das die Definition von white collar crime.

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  102. Apropos: Dr. Stefan Wenaweser
    Apropos: Dr. Stefan Wenaweser sagte:

    Der Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei Marxer & Partner, der bei einer Akteneinsicht in der Causa Grasser Akten aus dem Gerichtsakt verschwinden liess, Dr. Stefan Wenaweser ist heute nicht nur nach wie vor Partner der Kanzlei Marxer & Partner, sondern sogar im Vorstand der Liechtensteiner Treuhandkammer und in der für Disziplinarverfahren zuständigen Standeskommission, siehe http://www.thk.li.
    Das sind also die Vorbilder in Liechtenstein. Die zahlreichen Berichte über diesen Skandal seinerzeit wurden fein säuberlich aus dem Internet entfernt.
    https://youtu.be/-0oMZZXtxug?feature=shared

    Antworten
  103. Fürstliches Taschenvollstopfen
    Fürstliches Taschenvollstopfen sagte:

    50.000 – 75.000 Schweizer Franken? Für zwei Stiftungsverwalter, also 100.000 – 150.000 Schweizer Franken im Monat???
    Meinen die das ernst???
    Das ist doch Raub, oder?

    Antworten
  104. So zerstört man einen Finanzstandort
    So zerstört man einen Finanzstandort sagte:

    Die beiden Stiftungsräte Wanger und Batliner stopfen sich die Taschen so voll, dass sie nicht mehr gehen können – und fahren den Finanzstandort damit mit voller Wucht an die Wand.

    Geht das durch, dann dürfte das zurecht das Ende des Finanzplatzes Liechtenstein sein. Freak-Show Liechtenstein!

    Antworten
  105. Horrorfilm? Nein, Liechtenstein
    Horrorfilm? Nein, Liechtenstein sagte:

    Wäre das ein Horrorfilm würde man sagen, das wäre völlig unrealistisch und übertrieben.
    Aber es ist Realität – so ist Liechtenstein eben.

    Antworten
  106. Wirtschafts-Nobelpreis für Philipp Wanger und Martin Batliner
    Wirtschafts-Nobelpreis für Philipp Wanger und Martin Batliner sagte:

    Philipp Wanger und Martin Batliner sollten für den Wirtschafts-Nobelpreis nominiert werden. Für ihr geniales Modell des Erwerbs von 75.000 Schweizer Franken pro Monat pro Kopf aus fremdem Vermögen.

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