Liechtenstein gibt sich weltoffen und gastfreundlich. Das täuscht.
Die Grenze zwischen Liechtenstein und der Schweiz ist eigentlich nur an dem Wappenschild erkennbar. Auch die Landesgrenze zu Österreich wird nicht gerade scharf bewacht. Rein und raus, das ist kein Problem. Ähnlich verhält es sich auch beim Lieblingsprodukt der meisten Bewohner des Ländle. Bei Geld.
Auf eine eigene Währung verzichtet das Fürstentum, clever wie es ist. Es wäre auch nie auf die Idee gekommen, sich dem Euro in die Hände zu werfen. Zu unsicher ist diese Kunstwährung, die seit ihrer Geburt fast die Hälfte des Wertes gegenüber dem Schweizerfranken verloren hat. Also ist die Landeswährung das Fränkli.
Allerdings sind natürlich auch US-Dollar, Euro, Yuan, Yen, Pesos und alle weiteren Devisen, die sich wechseln lassen, sehr willkommen.
Die werden dann in den tiefen Tresoren der tonangebenden Banken, darunter die Liechtensteiner Landesbank und die Fürstenbank LGT, verstaut. Während es zu Schwarzgeldzeiten noch üblich war, dass sie in dicken Koffern und in Form von Scheinchen nach Liechtenstein wanderten, wird in den letzten Jahren die elektronische Überweisung bevorzugt.
Obwohl, auch bei Bargeld sagt eine Liechtensteiner Bank nicht nein. Bei grösseren Mengen und nicht ganz klarer Herkunft ist dann einfach eine happige Kommission fällig. Wobei man der Gerechtigkeit halber erwähnen muss, dass die grössten Geldwaschmaschinen des Planeten in den USA stehen.
Während aber der Fremde, der Tourist, der Geldbringer problemlos das Ländle wieder verlassen kann, verhält es sich bei hier deponierten Vermögenswerten manchmal anders.
Die sind nämlich immer mal wieder einfach weg. Also natürlich nicht verschwunden, einfach nicht mehr auffindbar. Oder für denjenigen, der sie nach Liechtenstein brachte, nicht mehr erreichbar. Denn es kann durchaus passieren, dass der sich in der Illusion wiegt, dass auf dem Konto seiner Stiftung ein erklecklicher Betrag deponiert ist. Den hat er schliesslich höchstselbst dorthin überwiesen.
Aber nun überrascht ihn sein Liechtensteiner Treuhänder mit der Mitteilung, dass leider Ebbe im Konto herrsche. Sehr bedauerlich, aber der Kontoauszug ist ja unbezweifelbar. Erkundigt sich der Geldgeber erzürnt danach, wohin das Geld denn verschwunden sei, lernt er eine andere Seite der Liechtensteiner Gesellschaft kennen.
Denn das wird der Treuhänder plötzlich verschlossen wie eine Auster und verweigert unter Bezug auf sein Anwaltsgeheimnis jegliche weitere Auskunft.
Sehr abweisend verhalten sich dann auch die Strafverfolgungsorgane Liechtensteins. Ohne belegten Anfangsverdacht sei da leider nichts zu machen. Sicher, da gebe es einen Bankbeleg, auf dem eine beeindruckende Zahl stünde. Und dann einen, wo nur eine kümmerliche Null Mitleid auslöst. Aber soweit gehe das ja nicht, um gleich eine Strafuntersuchung loszutreten. Es sei doch durchaus möglich, dass der protestierende Geldgeber selbst den Auftrag gab, das Geld woandershin zu transferieren.
Nicht minder abweisend reagieren dann die fürstlichen Gerichte Liechtensteins. Allerdings sind sie nur sinnvoll ins Spiel zu bringen, wenn man sich eines Liechtensteiner Anwalts bedient. Nein, ausländische Kräfte sind nicht erlaubt im Ländle.
Aber auch Liechtensteiner Anwälte sind nicht auf jede Art von Geschäft erpicht. Geht es gegen ein hochwohllöbliches Mitglied ihrer eigenen Zunft, gegen einen Treuhänder, dann passiert es durchaus, dass der Liechtensteiner Anwalt mit Bedauern, aber ohne Begründung den ausländischen Mandanten ablehnt.
Wobei der eigentlich damit nicht schlecht fährt. Denn ansonsten zahlt er horrende Anwaltshonorare dafür, vor Gericht abgeschmettert zu werden. Wobei er auch noch die Gerichtskosten und die Entschädigung der Gegenseite zu übernehmen hat.
Wer in den letzten Monaten die Berichte über die Skandale in Liechtenstein verfolgt hat, kann sich nur wundern, dass es noch Personen gibt, die ihr Geld oder gar ihr ganzes Vermögen nach Liechtensten bringen bzw. nicht sofort ausser Landes bringen. Liechtenstein ist kein Rechtsstaat und das hat sich in den letzten Monaten wiederholt bestätigt.
https://www.ardmediathek.de/video/plusminus/liechtensteinische-stiftungen-erben-kaempfen-um-ihr-geld/das-erste/Y3JpZDovL2Rhc2Vyc3RlLmRlL3BsdXNtaW51cy8zM2JiZjVkZS1jNGYxLTRiOWEtODdjOC01NDBiNDI5OTNhYjk
Ein «Untreuhänder» ist eine Person oder eine Institution, die als Treuhänder agiert, jedoch gegen die Interessen des Treugebers handelt. Treuhänder haben die rechtliche Verpflichtung, im besten Interesse des Treugebers zu handeln und dessen Vermögen oder Interessen zu schützen. Wenn ein Treuhänder seine Pflichten verletzt, indem er beispielsweise das Vermögen des Treugebers missbraucht oder für persönliche Zwecke nutzt, wird er als untreu betrachtet.
Martin Batliner und Philipp Wanger zeigen allen anderen Treuhändern, was man in Liechtenstein als Treuhänder machen kann:
1. Man nehme sich aus der Stiftung, deren Interessen man wahren sollte, 75.000 Franken pro Monat pro Person.
2. Wenn der mithilfe des Gerichts abservierte Stiftungsrat und Begünstigte es tatsächlich wagt, mit einem Abberufungsantrag gegen sie vorzugehen,, dann entzieht man ihm eben dessen gesetzliches Informationsrecht. So ist er kalt gestellt und kann nicht mehr sehen, wie sich die beiden unkontrolliert aus der Stiftung bereichern.
3. Sollte der absolvierte Stiftungsrat und Begünstigte sich immer noch nicht zermürben lassen, dann entzieht man ihm eben dessen Begünstigung und stellt sich auf den Standpunkt, er habe mit der Stiftung nichts mehr zu tun und deswegen falle auch dessen Abberufungsantrag in sich zusammen.
Und als Kriegskasse nimmt man als Treuhänder natürlich das Stiftungsvermögen.
Wenn die beiden damit durchkommen, ohne abberufen zu werden, dann sind sie die besten und erfolgreichsten Treuhänder Liechtensteins aller Zeiten. Sich jeder etwa eine Million Franken im Jahr aus einer Stiftung nehmen und den Begünstigten kalt stellen – das ist ein Meisterwerk!
So geht Treuhänder in Liechtenstein!
Wenn man die zitierten Berichte in der NZZ, in dem ARD-Fernsehmagazin Plusminus und in Inside Paradeplatz über den aktuellen Skandal mitverfolgt, dann hat Liechtenstein offensichtlich ein sehr grosses Problem mit der Integrität seines Finanzsektors.
Skandale im Zusammenhang mit Treuhändern können üblicherweise auf mehrere Faktoren zurückgeführt werden, darunter mangelnde Regulierung oder unzureichende Aufsicht.
In Liechtenstein scheinen die Skandale der letzten Zeit jedoch auf vorsätzlichem Verhalten von sich protegiert fühlenden Treuhändern und einer diese protegierenden Justiz zu beruhen. Das die Skandale auslösende kollusive Verhalten von Treuhändern und Justiz erscheint bewusst und vorsätzlich.
Der Ansicht, dass kollusives Handeln von Treuihändern und Justiz vorliegt, kann man sich nur anschlieesen.
So wurde in dem aktuellen Skandal der ausländische Stiftungsrat wegen des neu erfundenen Massstabs «blosser Anschein einer möglichen Interessenskollision» abberufen. Dass so ein Massstab völliger Unsinn und völlig absurd ist, versteht jeder Schüler…
… und versteht natürlich auch jeder Liechtensteiner Richter.
Wenn die Richter selbst wissen, dass das, was sie hier angewendet haben, absurd ist und sie dies trotzdem durch alles Instanzen abgesegnet haben, dann wäre das ein klarer Fall von Rechtsbeugung.
Aber es würde auch erklären, warum der Richter in dem Abberufungsverfahren des abberufenen Stiftungsrats gegen die vom Gericht eingesetzten Treuhänder erklärt hat, dass er den Massstab «blosser Anschein einer möglichen Interessenskollision» nicht anwenden werde, mit den Worten: «man muss nicht alles verstehen».
https://insideparadeplatz.ch/2023/12/15/neues-aus-der-raeuberhoehle/
Aber das wäre gewaltig, wenn in derselben Stiftung ein ausländischer Stiftungsrat wegen des Massstabs «blosser Anschein einer möglichen Interessenskollision» abberufen wird, derselbe Massstab für die Liechtensteiner Stiftungsräte aber nicht gelten soll. Liechtenstein würde dann der Welt beweisen, dass es die Grundprinzipien eines Rechtsstaats nicht einhalten würde, nämlich
– keine Rechtssicherheit, da Ausländer und Liechtensteiner vor dem Gesetz nicht gleich sind und Rechtsstreitigkeiten vorsätzlich nicht fair und gerecht behandelt werden,
– keine Einhaltung der Menschenrechte, da die Rechte der Betroffenen von den Gerichten nicht unabhängig von ihrer Herkunft (Ausländer vs. Liechtensteiner) geschützt und respektiert werden,
– keine Legalität der Regierung bzw. des Monarchen, da dieser die geltenden Gesetze nicht schützen würde.
Das wäre wirklich gewaltig, ein vorsätzlicher Bruch der Rechtsstaatlichkeit!
We are monitoring closely the recent developments and current affairs and cases in Liechtenstein. Especially as it seems that the latest case that made the news (Hatlaub foundation) is not a singular case but just an example for a series of similar cases that were repeatedly called a scheme or a scam. This raises serious concerns about Liechtenstein and ist financial sector, even the term rogue state was mentioned.
Das ist erschreckend, was in Liechtenstein abgeht!
Das alles ist in Liechtenstein schon längstens traurige Realität. 50-jährige zinslose Darlehen an sich selbst, Einsetzen der eigenen Tochter als Begünstigte einer Stiftung, Kauf eines Jagdschlosses in Ungarn auf Rechnung einer Stiftung eines Kunden und anschliessende Vermietung desselben für EUR 1.- p.a. an sich selbst, – ich (Staatsanwalt in angrenzendem Kanton) habe in diesem „Land“ schon alles gesehen und bin immer wieder fassungslos über die Ignoranz (…oder Mittäterschaft) der liechtensteinischen Justiz (welche zu 90 % mit Österreichern besetzt ist). Der Filz in Liechtenstein schaufelt der Reputation des Landes das Grab. Da überrascht es auch nicht, dass jeder zweite Treuhänder/Anwalt gleichzeitig Ersatzrichter, Mitglied einer staatlichen Kommission, Sportfunktionär oder noch Verwaltungsrat eines vom Staat kontrollierten Unternehmens ist. Liechtensteinische Stiftungen und Trusts sind heute nicht mehr als ein Selbstbedienungsladen für die liechtensteinischen Stiftungsräte und ihre Familienangehörigen, – mit dem Segen von Behörden und Gerichten.
Wir sind eine Rechtsanwaltskanzlei in Zürich und beobachten den derzeitigen Fall der Hartlaub Stiftung seit längerer Zeit. Ein ausländischer Stiftungsrat wird vom Fürstlichen Landgericht innerhalb von sieben Wochen wegen des «blossen Anschein eines möglichen Interessenskonflikts» abberufen. Er stellt seinerseits einen Abberufungsantrag gegen die vom Gericht eingesetzten Liechtensteiner Stiftungsräte, die sich angeblich 50’000 – 75’000 Franken pro Monat pro Kopf Honorare aus der Stiftung genehmigen, die dem abberufenen Stiftungsrat und Begünstigten dessen gesetzliches Informaionsrecht entziehen und dann noch beschkliessen, ihm die Begünstigung zu entziehen. Im Gegensatz zu den sieben Wochen der Abberufng des ausländischen Stiftungsrats läuft dieses Verfahren seit über zwei Jahren. Der Massstab «blosser Anschein eines möglichen Interessenskonflikts» soll bei den Liechtensteiner Treuhändern keine Anwendung finden.
Der Fall liegt offenbar bei Landrichterin Diana Kind zur Entscheidung.
Eine Ungleichbehandlung hinsichtlich der Verfahrensdauer ist offensichtlich bereits eingetreten (Sieber Wochen im Gegensatz zu über zwei Jahren).
Es bleibt abzuwarten, ob auch eine Ungleichbehandlung in der Sache erfolgt, also der ausländische Stiftungsrat wegen des «blossen Anscheins einer möglichen Interessenskollision» wurde, dieser Massstab bei den Liechtensteiner Treuhändern jedoch nicht angewendet wird, da die Honorare von bis zu 75’000 Franken monatlich pro Person, der Entzug des gesetzlichen Informationsrechts sowie der Entzug der Begünstigung natürlich massive Interessenskollisionen der Liechtensteiner Treuhänder darstellen.
Sollte auch in der Sache eine Ungleichbehandlung stattfinden, dann belegt Richterin Kind, dass Liechtenstein die Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit nicht beachtet.
Auch Mandanten unserer auf den Finanzmarkt spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei in Wien haben sehr schlechte, wenn nicht sogar rechtsiwdrige Erfahrungen mit Treuhändern sowie ebenso mit der Justiz in Liechtenstein gemacht. Dass die Justiz in Liechtenstein nicht neutral ist, wurde ja sogar im deutschen Fernsehen in dem Wirtschaftsmagazn Plusminus im November vergangenen Jahren erklärt.
https://www.ardmediathek.de/video/plusminus/liechtensteinische-stiftungen-erben-kaempfen-um-ihr-geld/das-erste/Y3JpZDovL2Rhc2Vyc3RlLmRlL3BsdXNtaW51cy8zM2JiZjVkZS1jNGYxLTRiOWEtODdjOC01NDBiNDI5OTNhYjk
Mit großem Interesse beobachten wir den aktuellen Fall der Hartlaub Stiftung, den wir eher als Skandal bezeichnen würden.
Liechtenstein muss sich entscheiden, ob es ein Rechtsstaat oder ein krimineller Schurkenstaat sein möchte.
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