Warum immer nur negativ? Das Ländle hat doch auch schöne Seiten.
Vertrauen wir einmal den Versprechungen von Liechtensteins Tourismus-Organisation. Die hat sogar eine eigene Webseite und schwärmt dort vom Ländle: «Obwohl Liechtenstein das sechstkleinste Land der Welt ist, überrascht es mit einer Fülle an kulturellen, landschaftlichen und historischen Schätzen.»
Ehre dabei, wem Ehre gebührt. Natürlich steht in Liechtenstein immer der Fürst, Pardon, Seine Durchlaucht, an erster Stelle der Ratschläge: «Besondere Highlights sind das Schloss Vaduz, die SchatzKammer, die Fürstliche Hofkellerei sowie das Fürstenkino.» Aber, so ist halt Liechtenstein, ein Highlight ist leider nicht zu besichtigen: «1938 nahm die Familie von Liechtenstein Wohnsitz auf der Burg, die bis heute dem regierenden Fürsten als Residenz dient. Ein Besuch des Schlosses ist daher nicht möglich.»
Irgendwie typisch, zuerst Versprechungen machen, dann zurückkrebsen. Die Alternative ist dann auch nicht wirklich prickelnd: «trotzdem lohnt sich ein (Aussen-)Besuch und ein Spaziergang im fürstlichen Wald».
Dann hätten wir als weitere Highlights Wanderwege, das «idyllische Bergdorf Malbun», nochmal Wanderwege, ganze sechs Museen in Vaduz. Am Schluss der doch etwas dürftigen Tipps kommt dann eine Liechtensteiner Eigenschaft zum Vorschein, die das Ländle auch nicht wirklich sympathisch macht:
«Wohl nirgendwo sonst gibt es so viel Kunst und Kultur auf so kleinem, überschaubarem Raum.»
Also eigentlich überall in wahren Kulturmetropolen, aber das müssen die Liechtensteiner ja nicht unbedingt wissen. Und es soll auch Schlösser geben, die man von innen besichtigen kann. Selbst Regierungssitze wie das Weisse Haus. Aber Fürsten legen offenbar mehr Wert auf Privatsphäre.
Die grossartigen «Sehenswürdigkeiten in Vaduz» schrumpfen dann bei genauerer Betrachtung auch etwas ein: Die «Burg Schalun», eine ausserhalb von Vaduz gelegene Ruine. Nochmals das «Fürstenkino», dann das 1932 gebaute Rathaus, nochmals das nicht zu besichtigende Schloss und schliesslich das «Schädlerhaus». Wirkungsraum verschiedener Ämter, das Highlight: «Der heutige modernisierte Innenausbau stammt noch aus der Zeit der letzten Renovierung. Hierbei wurde sehr darauf geachtet, den Trauraum für das Zivilstandesamt hell und freundlich zu gestalten.»
Also für Heiratswillige sehr geeignet, für den normalen Touristen eher weniger.
Schon etwas besser sieht es auf kulinarischem Gebiet aus. Das Berggasthaus Masescha, das Marée, das Torkel, Vivid oder Weinlaube, hier ist auf kleinem Raum tatsächlich einiges an Kochpower versammelt. Wieso das? Nun, das hat mit dem eigentlichen Highlight Liechtensteins zu tun.
Dem Geldscheffeln. Dem Geldaufbewahren. Dem Geldentwenden. Dem Bereichern. So viele Scheine fliegen nach Liechtenstein, weil man hier weiss, den schönen Schein zu bewahren. Mit Fürst, Anstand, Adel, Seriosität, Korrektheit.
Schöner Schein, schöne Fassade. Aber dahinter sieht’s aschgrau aus, ungefähr so wie in einem aufgelassenen fürstlichen Kellerverliess.





Der Schein trügt:
Nach aussen gibt sich Liechtenstein als seriös und vertrauenswürdig.
In Wirklichkeit werden diejenigen, die auf den äusseren Schein hereingefallen sind, durch untreue Treuhänder und Richter*innen, die mit diesen unter einer Decke stecken, auf dreiste Art und Weise enteignet. Und das mit Wissen und Duldung von ganz oben.
Dass in Liechtenstein Treuhänder mit Richter*innen „unter einer Decke stecken“, wie in dem vorhergehenden Kommentar geschrieben wird, trifft wohl genau zu, dabei kommt es wohl auch dazu, dass uneheliche Kinder gezeugt werden.
https://insideparadeplatz.ch/2024/03/07/justiz-nach-fuerstenart/
Martin Batliner und die Richterin vom Landgericht?
Martin Batliner und Philipp Wanger sind die Meister-Treuhänder, die allen anderen Liechtensteiner Treuhändern vorgemacht haben, wie man es richtig macht:
1. Man nehme sich aus der Stiftung, deren Interessen man wahren sollte, 75.000 Franken pro Monat pro Person.
2. Wenn der mithilfe des Gerichts abservierte Stiftungsrat und Begünstigte es tatsächlich wagt, mit einem Abberufungsantrag gegen sie vorzugehen,, dann entzieht man ihm eben dessen gesetzliches Informationsrecht. So ist er kalt gestellt und kann nicht mehr sehen, wie sich die beiden unkontrolliert aus der Stiftung bereichern.
3. Sollte der absolvierte Stiftungsrat und Begünstigte sich immer noch nicht zermürben lassen, dann entzieht man ihm eben dessen Begünstigung und stellt sich auf den Standpunkt, er habe mit der Stiftung nichts mehr zu tun und deswegen falle auch dessen Abberufungsantrag in sich zusammen.
Wenn die beiden damit durchkommen, ohne abberufen zu werden, dann sind sie die innovativsten und erfolgreichsten Treuhänder Liechtensteins aller Zeiten. Sich jeder etwa eine Million Franken im Jahr aus einer Stiftung nehmen und den Begünstigten kalt stellen – das ist ein Meisterwerk!
Alle anderen Liechtensteiner Treuhänder sollen sich ein Beispiel nehmen – so geht es am effizientesten.
Als Betroffener kann ich nur dringend davon abraten, sich auf Liechtenstein, die Liechtensteiner Justiz und selbst die Liechtensteiner Rechtsanwälte verlassen zu wollen. Meine Erfahrungen sind katastrophal, ich habe das Gefühl, man fällt dort unter Räuber. Hände weg von Liechtenstein!
75’000 Franken nehmen sich die zwei Liechtensteiner Treuhänder Philipp Wanger und Martin Batliner pro Kopf pro Monat aus einer Stiftung?
Kein Scherz?
Und das macht die Justiz in Liechtenstein mit?
Kein Scherz?
Ich sehe das als staatlich genehmigten Raub.
Kein Scherz!
Ich kenne einen Fall, bei dem ein älterer Herr bei einem Rechtsanwalt in Vaduz, dem er vertraute, für eine ihm nahestehende Person eine Stiftung gegründet hat und diese Person als Begünstigten des Stiftungsvermögens (etwa 2.5 Millionen Franken) eingesetzt hat. Die Person wurde vom Erblasser darüber informiert, dass für ihn eine Stiftung bei Rechtsanwalt X sei, er solle nach seinem Tod zu Rechtsanwalt X gehen, dort erfahre er alles. Der Erblasser verstarb, die Person ging zu Rechtsanwalt X (Name ist bekannt). Dieser beteuerte jedoch, dass er leider nichts von einer Stiftung für diese Person wisse. Die Person wusste ja nicht einmal den Namen der Stiftung. Die 2.5 Millionen Franken blieben in der Obhut von X.
Ende der Geschichte.
Ohne Duldung des Fürsten und des Erbprinzen wäre all dies nicht möglich. Aber die tun so, als wüssten sie von nichts.
Wenn in ein und derselben Stiftung ein ausländischer Stiftungsrat abberufen wird wegen des «blossen Anscheins eines möglichen Interessenskonflikts», dieser Massstab aber in dessen Abberufungsverfahren gegen die vom Gericht eingesetzten Lichtensteiner Rechtsanwälte nicht gelten soll, dann ist das ein massiver Verstoss gegen die Gleichbehandlung vor dem Gesetz und damit die Rechtsstaatlichkeit.
Wenn in ein und derselben Stiftung ein ausländischer Stiftungsrat nach 7 Wochen abberufen wird, dessen Abberufungsantrag gegen die vom Gericht eingesetzten Liechtensteiner Stiftungsräte seit über 2 Jahren in der ersten Instanz dümpelt, dann ist dass ebenso ein massiver Verstoss gegen die Gleichbehandlung vor dem Gesetz und damit die Rechtsstaatlichkeit.
Wenn dann noch dem abberufenen Stiftungsrat und Begünstigten von den vom Gericht eingesetzten Liechtensteiner Stiftungsräten dessen gesetzliches Informationsrecht seit über einem Jahr entzogen wird, so dass er das Handeln dieser Stiftungsräte nicht mehr sehen kann – und ihm dann noch von denen dessen Begünstigung entzogen worden sein soll, dann kann man nur noch empfehlen, Liechtenstein weiträumig zu umfahren und jeden vor Liechtenstein zu warnen. Das ist kein Rechtsstaat sondern eher ein Piratennest.
Wer nach all‘ diesen Skandalen noch Geschäfte in Liechtenstein tätigt, ist selber Schuld.
Von Reisen nach Liechtenstein wird dringend abgeraten:
In Liechtenstein werden ausländische Stiftungsräte vom Liechtensteinischen Gericht aufgrund des «blossen Anscheins einer möglichen Interessenskollision» abberufen (was natürlich für Liechtensteinische Stiftungsräte nicht gelten soll).
Dementsprechend können Touristen in Liechtenstein, die in einer Gaststätte mit MESSER und Gabel erwischt werden, wegen des «blossen Anscheins eines möglichen Mordes» verhaftet und verurteilt werden (Liechtensteinische Gäste natürlich nicht).
Es ist wichtig zu betonen, dass nicht alle Treuhänder in Liechtenstein untreu sind. Es kann jedoch verschiedene Gründe geben, warum einzelne Treuhänder unethisches Verhalten zeigen könnten. Dazu gehören individuelle Charakterzüge, persönliche Motivationen, mangelnde Aufsicht oder Kontrolle seitens der Aufsichtsbehörden sowie eventuelle gesetzliche Lücken oder Schwächen im Regulierungssystem.