Viele tun’s. Aber haben sie sich vorher auch kundig gemacht?
Liechtenstein hat eine Verfassung. Das weiss eigentlich jeder. Wer weiss aber, dass sie so anfängt:
«Wir, Johann II. von Gottes Gnaden souveräner Fürst zu Liechtenstein, Herzog zu Troppau, Graf zu Rietberg etc. etc. etc. tun hiemit kund, dass von Uns die Verfassung vom 26. September 1862 mit Zustimmung Unseres Landtages in folgender Weise geändert worden ist:»
Doch, doch, das geschah 1921, und seither ist an dieser schliesslich mit Gottes Gnaden erlassenen Verfassung nicht mehr viel geändert ändert worden.
Sie legt fest: «Das Fürstentum ist eine konstitutionelle Erbmonarchie auf demokratischer und parlamentarischer Grundlage, die Staatsgewalt ist im Fürsten und im Volke verankert und wird von beiden nach Massgabe der Bestimmungen dieser Verfassung ausgeübt.»
Betonung auf «von beiden». Auf Deutsch und deutlich heisst das allerdings: das Volk darf innerhalb der Staatsgewalt durchaus wählen, es gibt sogar ein Parlament und eine Regierung. Die darf dann auch regieren, es dürfen Gesetze erlassen werden und das Volk darf sogar Volksinitiativen starten. Aber wie heisst es in der Verfassung so schön: «Jedes Gesetz bedarf zu seiner Gültigkeit der Sanktion des Landesfürsten.»
Sollte dem Fürsten etwas nicht passen, dann kann er sein Veto einlegen. Einfach nein sagen. Ein Gesetz nicht unterzeichnen. Eine Volksinitiative ablehnen. Die Regierung absetzen. Das Parlament auflösen. Nur eines kann der Fürst leider nicht: sich ein neues Volk wählen.
Allerdings kann das Volk sich auch keinen anderen Fürsten wählen. Immerhin: «Den einzelnen Gemeinden steht das Recht zu, aus dem Staatsverband auszutreten.» Eine gewisse Chance für die zwei Landschaften und die elf Gemeinden, die Liechtenstein bilden.
Nun sind in einem Fürstentum alle gleich. Zumindest alle Untertanen sind gleich, der Fürst hingegen ist entschieden gleicher:
«Die Person des Landesfürsten untersteht nicht der Gerichtsbarkeit und ist rechtlich nicht verantwortlich.»
Damit auch da kein Blödsinn passiert: «Der Landesfürst ernennt die Richter unter Beobachtung der Bestimmungen der Verfassung.»
Für viele Opfer von Liechtensteiner Untreuhändern ist insbesondere ein Artikel in der Verfassung besonders lächerlich: «Der Staat sorgt für ein rasches, das materielle Recht schützendes Prozess- und Vollstreckungsverfahren, ebenso für eine den gleichen Grundsätzen angepasste Verwaltungsrechtspflege.» Wie das mit Prozessen vereinbar sein sollte, die Monate-, jahre- gelegentlich sogar jahrzehntelang andauern?
Aber bei Kontrollen gibt es in Liechtenstein halt putzige Ausnahmen: «Das Kontrollrecht des Landtages erstreckt sich weder auf die Rechtsprechung der Gerichte noch auf die dem Landesfürsten zugewiesenen Tätigkeiten.»
Oder mit anderen Worten: der «rechtlich nicht verantwortliche» Fürst kann unkontrolliert tun und lassen, was ihm beliebt.
Wer so absolutistisch regiert, ist dann halt auch für alles verantwortlich. Eines geht nicht ohne das andere. Schliesslich heisst es ausdrücklich in der Verfassung: «Die Entscheidungen der Richter in Urteilsform werden «im Namen von Fürst und Volk» erlassen und ausgefertigt.»
Da gäbe es nun wahrlich Handlungsbedarf für Fürst und Volk, wenn man den Wildwuchs von Urteilen anschaut, mit denen Liechtensteiner Treuhänder beschützt und bevorzugt werden.
Der aktuelle Skandal der Hartlaub Stiftung mit den beiden Treuhändern Philipp Wanger und Martin Batliner geht durch die Medien:
Ein vom Stifter eingesetzter ausländischer Stiftungsrat wird innerhalb weniger Wochen abberufen wegen des «blossen Anscheins einer mögichen Interessenskollision». Was bitte soll denn der «blossen Anschein einer möglichen Interessenskosllison» sein? Also keine Interessenskollision, sondern nur deren Anschein und schon ist der ausländische Stiftungsrat abserviert?
Der abservierte Stiftungsrat und Begünstigte stellt seinerseits einen Antrag auf Abberufung der dann eingesetzten Liechtensteiner Treuhänder Philipp Wanger und Martin Batliner. Dieser Antrag dümpelt hingegen seit mehr als zwei Jahren beim Fürstlichen Landgericht herum. Diese Treuhänder nehmen sich bis zu 75’000 Franken Honorar aus der Stiftung pro Monat pro Person, entziehen dem abberufenen Stiftungsrat und Begünstigten zunächst dessen Informationsrecht, um ihn kalt zu stellen, und entziehen ihm sogar letztendlich dessen Begünstigung. Der Massstab des «blossen Anscheins einer möglichen Interessenskollision» soll bei dem Abberufungsantrag gegen die beiden Liechtensteiner Treuhänder seltsamerweise auf einmal nicht mehr gelten. Warum soll er nicht gelten? Antwort des Gerichts: «man muss nicht alles verstehen».
In so etwas ein Rechtsstaat? Soll man dort sein Geld deponieren? Muss man nicht damit rechnen, dass auf dem Kontoauszug auf einmal eine Null steht? Wenn man dann zu Gericht geht und auf Rückzahlung des deponierten Geldes klagt, muss man dann zwei Jahre auf eine Gerichtsentscheidung warten? Und muss man auf die Frage an das Gericht, weshalb man keinen Anspruch auf Rückzahlung haben sollte, mit der Antwort rechnen: «man muss nicht alles verstehen»?
https://insideparadeplatz.ch/2024/03/07/justiz-nach-fuerstenart/
Auf die Frage, wie das sein konnte, wo doch vorher ein hoher Betrag auf dem Konto war, muss man dann mit der Antwort rechnen: «man muss nicht alles verstehen». Man kann ja zu
Wenn Stiftungen in Liechtenstein unsicher sind, warum sollen dann Banken sicher sein?
Wenn selbst die NZZ am 1. Oktober 2023 schreibt «Im Ländle regiert Richter Kafka», glaubt ihr dann noch Liechtenstein sei ein Rechtsstaat, in dem man sein Geld deponieren könne? Dann glaubt ihr wohl auch noch an den Osterhasen.
https://www.nzz.ch/wirtschaft/im-laendle-regiert-richter-kafka-ld.1782602
https://insideparadeplatz.ch/2024/01/13/schweizer-banken-gehen-auf-distanz-zu-liechtenstein/
Ich wurde auf diese Internetseite aufmerksam gemacht. Es ist unglaublich, was in Liechtenstein passiert. Wenn selbst die NZZ schrieibt, dass im Ländle Richter Kafka regiert, dann ist das ist das frappierend. Und das Ausland sieht einfach so zu, wie in Liechtenstein das Recht gebeugt wird und Stifter / Stiftungsräte / Begünstigte mit Hilfe der Justiz beraubt werden? Und das offensichtlich nicht nur in vereinzelten Ausnahmefällen, sondern scheinbar mit System. Unglaublich!
It is simply unbelievable what is going on in Liechtenstein. It seems that there is a system where local trustees.oust foreign founders or trustees or even beneficiaries out of Liechtenstein foundations with active help from the Liechtenstein courts. After having hijacked the foundation the new local trustees either charge and approve horrendous fees of up to 75’000 Swiss Francs or simply rob the assets of the foundation. These are not individual cases, but it seems to be standard procedure. As the victims don’t know each other and are told by their Liechtenstein lawyers that their case would be an exception, they don’t know where to turn to. This is a system, a scheme. The United States and the OECD should investigate this.
Der aktuelle Fall mit den Liechtensteiner Treuhändern Philipp Wanger und Dr. Martín Batliner hat einmal mehr gezeigt, was in Liechtenstein scheinbar regelmässig passiert, ohne dass solche Machenschaften vom Gericht unterbunden werden würden.
Liechtenstein has had too many scandals in too little time. And it seems that foreign founders, trustees or beneficiaries of Liechtenstein foundations are regularly ousted with active help from the courts to the benefit of Liechtenstein trustees who immediately loot and rob the foundation that they should take care of. This strong suspicion spreads like a fire and widens out to Liechtenstein banks. Therefore, it is not the fault of the CEO of the VP bank but the loss of trustworthiness of Liechtenstein itself.
Ich bin selbst im Ländle in der Finanzbranche tätig und habe diesen Machenschaften lange genug zugeschaut, habe mich aber nie getraut, etwas zu sagen.
Die Masche ist doch immer die gleiche:
Da werden ausländische Stiftungsräte oder sogar Begünstigte mit wirklich tatkräftiger Unterstützung der Gerichte abberufen. Beim Landgericht ist es ja bis Mitte 2022 immer der selbe Richter gewesen, jetzt sind es immer die selben zwei Richterinnen, die sich die Stelle in Teilzeit teilen. Über einen Rekurs entscheidet immer der selbe Senat am Obergericht. Die Entscheidungen können noch so absurd begründet sein (zuletzt „blosser Anschein einer möglichen Interessenskollision“, eine völlig groteske Begründung), das Obergericht und ggf. der Staatsgerichtshof winken doch alles durch, man kennt sich und unterstützt sich und in manchen Fällen, wie zuletzt bei Dr. Martin Batliner, haben Treuhänder und Richterin eben sogar ein unehrliches Kind zusammen. Man sieht sich doch in unserem kleinen Land mit seinen 38‘000 Einwohnern ständig wieder. Ausländische Stiftungsräte werden problemlos abberufen, Aufsichts- also Abberufungsverfahren gegen Liechtensteiner Stiftungsräte werden endlos hinausgezögert (zuletzt wurde doch der ausländische Stiftungsrat innerhalb von 7 Wochen abberufen, dessen Aufsichts- also Abberufungsverfahren gegen Dr. Martin Batliner und Philipp Wanger befindet sich seit über zwei Jahren in der ersten Instanz beim Landgericht). Das Gericht misst mit zwei Massstäben, der „blosse Anschein einer möglichen Interessenkollision“, mit welchem der ausländische Stiftungsrat abberufen worden ist, soll in dem Aufsichts- also Abberufungsverfahren gegen Dr. Martin Batliner und Philipp Wanger nicht gelten. Warum nicht? Begründung des Gerichts: „man muss nicht alles verstehen“. Und dann erzählen die Rechtsanwälte ihren ausländischen Mandanten, es handele sich um völlig unverständliche Gerichtsentscheidungen, einen nicht zu verstehenden, bedauerlichen Einzelfall. Und der Mandant fällt auch auf diese Masche rein. Und so geht das wieder und wieder, das ist ein System, eine Masche, mit welcher ausländische Stifter, Stiftungsräte und Begünstigte um ihr Vermögen gebracht werden. JEDER im Ländle weiss das, aber keiner traut sich den Mund aufzumachen und etwas zu sagen, denn alle profitieren davon. Also gilt die Omertà, das Gebot des Schweigens. Man tut so, als habe man nichts gesehen und nichts gehört. Wie in Neapel oder auf Sizilien.
Ich wünschte, es würde sich endlich etwas ändern und Recht und Gesetz einziehen. Ich wünsche mir, dass wenigstens unsere Kinder in einem Rechtsstaat leben dürfen. Wir dürfen es nicht.
Die Tatsache, dass in Liechtenstein ausländische Stiftungsräte oder Begünstigte regelmässig ganz einfach von den Gerichten abberufen werden, jedoch Liechtensteiner Stiftungsräte nicht, sehen die Richter und Richterinnen am Landgericht und am Obergericht offenbar als «Gefälligkeit», «Chorgeist» oder «Ehrenkodex».
In Rechtsstaaten nennt man Ugleichbehandlungen von ausländischen und einheimischen Prozessparteien jedoch anders, nämlich Rechtsbeugung. In Rechtsstaaten ist Rechtsbeugung strafbar.
verstanden wird, nämlich dass ausländische Stifter, Stiftungsräte oder Begünstigte rausgeschmissen werden, aber Liechtensteiner Treuhänder doch nicht abberufen werden
We have been watching closely the existing schemes in Liechtenstein.
The scandals in Liechtenstein go way back. There was a book called «Liechtenstein’s uncertain foundations: anatomy of a tax haven» by Ramati, U. E. That book was published in 1993.
But at that point in time there was no internet, there were no blogs like this that make this information available to anyone who has access to the internet. In 1993 only the persons who purchased the book knew what was going on.
Times have changed and information at your fingertips can change a lot today. So now everybody knows about the scams and schemes happening in Liechtenstein.
7h6zok