Mehr Bad News für Liechtenstein
Die NZZ öffnet ihre Spalten einem Stiftungs-Befürworter.
Das nennt man eine konzertierte Aktion. Gerade ist FDP-Präsident Thierry Burkart mit seiner Motion im Parlament durchgekommen, dass es in der Schweiz wieder möglich sein soll, Familienstiftungen zu errichten.
Der Bundesrat ist verpflichtet, einen entsprechenden Gesetzesentwurf auszuarbeiten. Ein schwerer Angriff auf das Stiftungsparadies Liechtenstein, in das viele Schweizer bislang ausgewichen sind. Allerdings werden sie zunehmend vom übergriffigen Verhalten Liechtensteiner Untreuhänder verunsichert.
Die greifen immer ungenierter in Kässeli, die nicht ihnen gehören – und die fürstliche Justiz schaut weg.
Nun kommt schon der nächste Schlag. In der NZZ führt Thomas Sprecher, ein Anwalt und Mitglied der «Arbeitsgruppe zur Förderung des Stiftungsstandorts Zürich», weitere Argumente zur Steigerung der Attraktivität an.
Ein weiterer Stolperstein für Stiftungen in der Wirtschaftsmonopole Zürich war die Auffassung der Steuerbehörde, dass bei steuerbefreiten, gemeinnützigen Stiftungen die Tätigkeit als Stiftungsrat nur ehrenamtlich, also gratis stattfinden dürfe. Nun frohlockt Sprecher: Was bleibt zu tun? Zum einen haben die Stiftungsaufsichten eine Praxis zur Feststellung der Angemessenheit von Stiftungsratsentschädigungen zu entwickeln.
Diverse Hürden wurden in letzter Zeit weggeräumt. Ds betrifft eine angemessene Bezahlung professioneller Stiftungsräte, womit allerdings nicht das Liechtensteiner Selbstbedienungsmodell gemeint ist. Fördermodelle, Impact-Investments, auch im Ausland: alles ist inzwischen möglich.
Sprecher fasst die Neuerungen zusammen: Der Stiftungsstandort Zürich, und über ihn hinaus der Stiftungsstandort Schweiz, wird durch sie stark profitieren.
Dabei spricht er wohlgemerkt nur von steuerbefreiten, gemeinnützigen Stiftungen. Einen richtigen Schub wird die neuerliche Möglichkeit geben, auch Familienstiftungen in der Schweiz zu gründen.
Ist das wieder gesetzlich geregelt, gibt es eigentlich keinen Grund mehr, für die Gründung einer Stiftung nach Liechtenstein auszuweichen. Aber viele Gründe dagegen. Denn völlig unabhängig davon, welchen Zweck eine Stiftung verfolgt, ob sie gemeinnützig ist oder nicht, ob in ihr ein opulentes Vermögen steckt oder ein kleinerer Betrag: es gibt ein Fundament für alle diese Formen, das für den Stifter von entscheidender Wichtigkeit ist.
Das Fundament heisst Rechtssicherheit. Rechtsstaatlichkeit.
Das bedeutet, dass es immer im Leben unvorhersehbare Konflikte geben kann. Eine Stiftungsurkunde mag noch so genau formuliert worden sein, die Aufgaben des Stiftungsrats noch so präzise festgelegt, der Kreis der Begünstigten noch so akkurat definiert: verschiedene Meinungen kann es immer geben.
Für solche Fälle ist es unabdingbar, dass alle Beteiligten, vor allem natürlich der Stifter und die Begünstigten, sicher sein können, dass solche Auseinandersetzungen halt notfalls vor Gericht geregelt werden. Unter Anwendung gültiger Gesetze, nach Treu und Glauben und innert nützlicher Frist. Von unparteiischen Richtern, denen es einzig darum geht, das Gesetz so auszulegen, wie es sich gehört.
Daran gibt es aber in Liechtenstein gelinde Zweifel. Nein, zunehmende Zweifel. berechtigte Zweifel. Ein als Stiftungsrat überbordender Liechtensteiner Treuhänder ist das eine. Der Schutz, den er vor Liechtensteiner Gerichten geniesst, ist das andere, Beunruhigende.
Dass hier skandalöse Urteile gefällt werden, ist das eine. Dass es Jahre dauern kann, das andere. Dass diese Urteile durch alle Instanzen hindurch geschützt werden, ist ebenfalls beunruhigend.
Bislang fehlte für das nähere Ausland die Alternative zu Liechtenstein. Das ändert sich zurzeit. Bislang ist es dem Fürstenhaus immer gelungen, sogar cleverer als die Schweiz auf neue Herausforderungen zu reagieren. Stichwort Steuerstreit, Stichwort Automatischer Informationsaustausch, Stichwort Versicherungs-Wrapper.
Ob ihm das auch diesmal gelingt, wo in der Schweiz eine ernstzunehmende Konkurrenz heranwächst? Auf jeden Fall wird die Reaktion des Fürstenhauses entscheidend für die finanzielle Zukunft des Ländles sein.










Wie, bisher konnte man doch mit Hilfe von Richter … eine Stiftung kapern und dekantieren. Soll ich jetzt etwa anfangen, einen Rotwein zu dekantieren…??? Gaht’s no?
Das ist der Anfang vom Niedergang Liechtensteins. Warum auf dieser Welt sollte jemand noch eine Stiftung in Liechtenstein gründen, wenn man dies in der Schweiz ebenso machen kann, eine Schweizer Stiftung ein seriöseres Image haben wird als eine Liechtensteinische Stiftung, wenn man Rechtssicherheit haben kann und icht dem Sumpf in Liechtenstein ausgeliefert ist. Was bleibt Liechtenstein dann noch? Tagestouristen? Das mit dem Finanzstandort dürfte sich erledigen. Aber die Liechtensteiner Treuhänder und Rechtsanwälte haben es in den letzten Jahren massiv übertrieben – jetzt kommt die Quittung.
Feuer unter‘m Dach im Schloss Vaduz! Das Alleinstellungsmerkmal Stiftung geht verloren. Das trifft die Rechtsanwälte, die Treuhänder und auch die Banken im Ländle. Und in der Folge die Hotels, Restaurants usw. Und in weiterer Folge die Autohändler usw. usw. usw. Der Wohlstand Liechtensteins wird drastisch sinken.
Blattschuss mitten ins Herz von Liechtenstein. Und es geht ab in die Bedeutungslosigkeit.
Dann haben Treuhänder*innen und Richter*innen endlich wieder mehr Zeit für andere Dinge, wie zB uneheliche Kinder zeugen, siehe den Artikel ‚Unabhängige Justiz geht anders‘ vom 27. Februar 2024.
Bloss weil jeder weiss, dass Martin Batliner mit einer Richterin ein uneheliches Kind hat, bedeutet das noch lange nicht, dass das der normale Umgang von Treuhänder*innen mit Richter*innen ist. Also mal langsam.
Das ist dann wohl nicht mehr LiechtenstEIN, sondern LiechtenstAUS.