Haben’s die Treuhänder im Ländle zu wild getrieben?
Im Fürstentum gibt es etwas, was es in der Schweiz nicht gibt. Die Stiftung. Genauer die Familienstiftung. Also ein Gefäss, in das der Stifter Geld (oder Sachwerte) einlegt, die dann von Stiftungsräten nach seinen Direktiven verwaltet werden.
Um beispielsweise eine Kinderschar, eine trauernde Witwe, eine trauernde Geliebte und die Freunde des Golfsports mit milden Gaben auszustatten. Wobei der Stiftungsrat nicht aus den Begünstigten bestehen muss, aber obligatorisch mindestens ein Liechtensteiner Treuhänder Einsitz nimmt.
Ein lukratives Geschäft, denn für mehr oder minder Nichtstun kassiert dieser Treuhänder jedes Jahr mindestens 5000 Franken pro Stiftung. Aber, so ist der Mensch, seit es schmerzlich weniger Stiftungen gibt, die Anzahl der Treuhänder aber gleichgeblieben ist, kommt es immer häufiger zu Eingriffen und Übergriffen.
Es wird dekantiert, in die Kasse gegriffen, horrende Gehälter von bis zu 75’000 Franken im Monat sich selbst bewilligt, Auskunft verweigert, und es werden ganze Stiftungen gekapert. Denn welcher Liechtensteiner Untreuhänder möchte schon das mitleiderregende Schicksal eines geschätzten Kollegen teilen, der doch tatsächlich seine Rolls-Royce-Sammlung verkaufen musste, an der er so gehangen hatte.
In diesem fröhlichen Treiben werden die Liechtensteiner Treuhänder eigentlicher nur in wenigem Extremfällen von der fürstlichen Justiz belästigt. Aber wenn gar ein fürstlicher Justizrat kräftig in eine Kasse greift, deren Inhalt nicht ihm gehört, dann muss halt was passieren.
Im Normalfall gilt: aussitzen, vertagen, Justizleiter hoch und runter, bis dem Bestohlenen die Geduld und das Geld ausgeht.
So hätten die rund 140 Liechtensteiner Treuhänder ihr munteres Treiben noch so lange fortsetzen können, wie die fürstliche Trutzburg drohend am Berghang oberhalb von Vaduz klebt.
Wenn nicht die bürgerlichen Parteien der Schweiz, angeführt von FDP-Präsidenten Thierry Burkart, etwas dagegen unternehmen wollten. Denn sie haben im Parlament durchgesetzt. dass der Bundesrat damit beauftragt wird, ein Gesetz auszuarbeiten, dass das Instrument Familienstiftung in der Schweiz wieder zulässt.
Das wurde dort nämlich 1907 aus historischen Gründen abgeschafft. Dass deshalb viele Schweizer, viele Schweizer Unternehmen nach Liechtenstein ausweichen, um dort eine Stiftung zu errichten, hat den Schweizer Finanzplatz schon immer gestört.
Aber seitdem es dort die Treuhänder immer wilder treiben, raten immer mehr Schweizer Banken oder Vermögensverwalter ihren Kunden davon ab, dort eine Stiftung zu errichten. Ja sie empfehlen sogar bestehende am besten aufzulösen.
Nur: wohin denn dann mit dem Stiftungsvermögen? In der Schweiz ist eine solche Errichtung einer Familienstiftung zurzeit nicht möglich. Also wieder auf eine entfernte, kleine Insel? Da wäre es doch viel besser, in der Schweiz zu bleiben.
Denn immerhin ist die Schweiz ein Rechtsstaat und keine absolutistische Monarchie mit einer Willkürjustiz. Das wird den Treuhändern im Ländle den Angstschweiss ins Gesicht treiben. Und das Fürstenhaus vielleicht endlich dazu motivieren, deren wildem Treiben Einhalt zu bieten. Denn der Vorteil, Fürst zu sein, ist: ich kann›s.
Das Ländle ist ein Auslaufmodell.
RIP
Liechtenstein hat ja bereits zwei Casinos und kann sich zum Las Vegas Europas entwickeln. Treuhänder können umschulen und Croupiers werden.