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Unabhängige Justiz geht anders

Allgemein

Wenn jeder verwandt, verschwägert oder Bettgenosse ist.

Das Ländle ist klein. Es hat nicht sehr viele Einwohner. Es gibt noch weniger Juristen.

Insgesamt dürften sich so rund 300 Nasen der Rechtspflege widmen. Oder was man in Liechtenstein darunter versteht. Unter dem huldvollen Blick des Fürsten kann man hier Richter, gar fürstlicher Justizrat werden. Das ist ehrenvoll, aber nicht unglaublich lukrativ.

Da trifft es sich gut, dass man damit seine Karriere keinesfalls beenden muss. Man kann anschliessend richtig an die Geldtöpfe gelangen. Indem man als Treuhänder amtiert und eine Jobgarantie hat. Denn jede Liechtensteiner Stiftung muss mit einem Liechtensteiner Treuhänder im Stiftungsrat ausgestattet sein.

Hat der Fürst, hat die Regierung, hat das Parlament in unendlicher Weisheit so beschlossen. Auch wenn sich jemand auf einen meist aussichtslosen Kampf vor Gericht einlassen will, braucht er einen Liechtensteiner Anwalt. Denn nur die sind berechtigt, hier an der Gerechtigkeit mitzuwirken.

Gerechtigkeit ist ein hohes Gut. Ein teures Gut. Deshalb gibt es sie nicht umsonst. Pro Stunde schreibt ein Liechtensteiner Anwalt gerne mal 600 Franken und mehr auf die Rechnung. Und was sich da alles bei vertieftem Aktenstudium und der Abfassung einer Rechtsschrift zusammenläppert, das hat schon manchen arglos nach Recht Suchenden schwer schockiert.

Dabei kann sich der Aufwand der Rechtspflege durchaus in überschaubaren Grenzen halten. Denn man kennt sich, man begegnet sich nicht zweimal, sondern ständig. Und Richter wollen schliesslich auch an den Futternapf. Dann menschelt es noch, richtig rührend.

Da bekam doch neulich ein Treuhänder ein lustiges Problem mit einer Strafanzeige. Nein, nein, nicht gegen ihn, er selbst erstattete die Strafanzeige. Die landete dann bei der zuständigen Strafrichterin. Aber nur kurz, denn die Dame erklärte sich handkehrum für befangen. Wie das? Sie selbst mochte den Grund nicht herausrücken, aber es stellte sich heraus: sie hat ein Kind mit dem Treuhänder. Der nicht ihr Mann ist.

Das ist selbst in Liechtenstein tatsächlich ein Grund, wegen Befangenheit einen Fall abzulehnen. Aber alles andere, entfernte Verwandtschaft, Bekanntschaft, Freundschaft, lockere familiäre Bande: also wirklich, wenn man da in Ausstand treten würde, gäbe es in Liechtenstein überhaupt keine Rechtsprechung mehr.

Gut, böse Zungen mögen fragen: und was wäre der Unterschied zur aktuellen Situation?

27. Februar 2024/4 Kommentare/von Treuhänder
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https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/02/Bildschirmfoto-2024-02-27-um-18.45.18.png 743 996 Treuhänder https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/06/logoo.png Treuhänder2024-02-27 18:47:572024-02-28 09:27:56Unabhängige Justiz geht anders
4 Kommentare
  1. Manfred
    Manfred sagte:
    28. Februar 2024 um 13:44

    Dass der Treuhänder Martín Batliner ein unehrliches Kind mit der Strafrichterin hat, ist wohl ein triftiger Grund für ein Näheverhältnis, so dass die Richterin wirklich befangen ist.

    Antworten
  2. Hanueli Wachter
    Hanueli Wachter sagte:
    28. Februar 2024 um 13:46

    Ist das vielleicht die gleiche Strafrichterin, die mit dem Leitenden Oberstaatsanwalt der Lichtensteiner, Staatsanwaltschaft liiert ist? Das dürfte eine mindestens so starke Befangenheit darstellen.

    Antworten
  3. Georg M.
    Georg M. sagte:
    28. Februar 2024 um 14:00

    Der Treuhänder im Bett mit der Strafrichterin…?
    Das gibt es nur in Liechtenstein!

    Antworten
  4. Gleiches ungleich behandeln
    Gleiches ungleich behandeln sagte:
    5. März 2024 um 22:38

    Bei dem aktuellen Justizskandal Hartlaub Immobilienstiftung wurde der langjährige ausländische Stiftungsrat innerhalb von zwei Monaten wegen des „blossen Anscheins einer möglichen Interessenkollision“ abberufen, die Abberufung aufgrund dieses Massstabs wurde vom Obergericht kurzum bestätigt. Der abberufene Stiftungsrat hat daraufhin gegen die derzeitigen Liechtensteiner Stiftungsräte Philipp Wanger und Martin Batliner einen Abberufungsantrag gestellt, u.a. weil sich diese monatlich zwischen 50’000 und 75’000 Franken Honorare pro Kopf genehmigen, über den das Gericht seit zwei Jahren noch nicht einmal in erster Instanz entschieden hat. Die Richterin will aber den Massstab „blosser Anschein einer möglichen Interessenskollision“ nicht anwenden. Auf die Frage, warum dieser Massstab gegenüber dem ausländischen Stiftungsrat galt, gegenüber den Liechtensteinischen Stiftungsräten nicht gelten soll, antwortete die Richterin wörtlich „man muss nicht alles verstehen“. Die Richterin muss jetzt entscheiden, ob ausländische Stiftungsräte Wesentlich leichter abberufen werden können, als Liechtensteinische Stiftungsräte, Was jeder Rechtsstreitigkeit spotten würde.

    Antworten

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