In Liechtenstein gilt keine Eigentumsgarantie.
Ein Grundpfeiler des geordneten Zusammenlebens ist die Eigentumsgarantie. Also was einem nach Recht und Gesetz gehört, kann nicht einfach weggenommen werden. Ausser, es gibt Gründe dafür, die ein Gericht festzustellen hat.
In Liechtenstein ist das ziemlich anders. Insbesondere dann, wenn Vermögen, ein Gut, Eigentum jemandem zu treuen Händen übergeben wird. Diese Person trägt den ehrenvollen Titel Treuhänder. Das umschreibt seine Aufgabe ziemlich gut. Etwas wird ihm zu treuen Händen anvertraut. In der Hoffnung, dass der Treuhänder respektiert, dass er nur der Sachwalter einer fremden Sache ist. Dafür wird er entlohnt, und zwar durchaus üppig.
Der ehrliche Treuhänder gibt Auskunft über seine Aufwendungen und stellt die zu einem erträglichen Stundensatz in Rechnung. Selbstverständlich gibt er Kick-backs, Retrozessionen und andere Formen, mit denen sich Banken erkenntlich zeigen, an den eigentlichen Eigentümer weiter. Denn dessen Besitz, nicht etwa die Tätigkeit des Treuhänders, hat diese Geldflüsse ermöglicht.
Verwaltet ein Treuhänder 100 Stiftungen und kassiert er bei jeder eine Grundgebühr von 5000 Franken im Jahr, hat er so ein erkleckliches Einkommen von einer halben Million. Wobei die Arbeit dafür überschaubar und keinesfalls anstrengend ist.
So könnte im Ländle alles zur allgemeinen Zufriedenheit funktionieren, wenn es in den letzten Jahren nicht die um sich greifende Unsitte gäbe, dass sich der Treuhänder in einen Untreuhänder verwandelt. Er wird gierig, was ihm zusteht, genügt ihm nicht mehr, daher bedient er sich an fremdem Gut.
Die fürstliche Gesetzgebung macht es ihm dabei sehr einfach. Das fängt schon mit seiner Auskunftspflicht an. Die ist beispielsweise gegenüber Erben eines verstorbenen Stifters sehr eingeschränkt. Und wo es keine Auskunft gibt, gibt es kein Recht. Geht der Geprellte zur Staatsanwaltschaft, so fehlt der ein Anfangsverdacht. Und ohne den beginnt sie nicht zu ermitteln.
Geht der Geprellte vor Gericht, stösst er auf eine Mauer der Komplizenschaft zwischen der fürstlichen Justiz und den Untreuhändern. Denen ein Fehlverhalten nachzuweisen, ist faktisch ein Ding der Unmöglichkeit.
So musste schon mancher Stifter, manche Stifterfamilie feststellen, dass sie nicht einen sicheren Hafen für ihr Vermögen gefunden hat, sondern unter die Räuber und Raubritter gefallen ist. Nur kommen die nicht mehr wie im Mittelalter in schimmernder Rüstung daher, sondern fein gewandet in Anzug und Krawatte.
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