Dunkel sind die Wege der Rechtssprechung im Ländle.

Parteiverrat ist kein Kavaliersdelikt. Den begeht ein Anwalt dann, wenn er auf beiden Schultern trägt. Also sowohl als bezahlter Beauftragter eines Mandanten handelt – wie auch gleichzeitig für die Gegenseite tätig ist.

Im engmaschig verschlauften und vernetzten und verschwägerten Liechtenstein kann das schnell einmal passieren. Denn die Liste der Anwälte im Ländle ist zwar nicht kurz, aber dennoch überschaubar. Es sind rund 200. Schon alleine die rund 8000 Stiftungen geben ja juristisch einiges zu tun, da immer wieder Untreuhänder übergriffig werden und auf die eine oder andere Art in die Geldtöpfe der ihnen zu treuen Händen überlassenen Vermögen greifen.

Da kann es schnell einmal passieren, dass ein Anwalt, der seine Dienste gegen Bezahlung einem Stiftungsrat anbietet, handkehrum einen Untreuhänder gegen eben diesen Stiftungsrat vertritt.

Natürlich ohne rot zu werden, denn solche Regungen sind Liechtensteiner Anwälten im Allgemeinen fremd. Löbliche Ausnahmen bestätigen wie immer die Regel.

Nun ist Unrecht tun in Liechtenstein die einfache Sache. Sich gegen Unrecht wehren oder Recht bekommen wollen, das ist entschieden schwieriger.

Denn natürlich sind auch die Rechtsorgane ganz allgemein verwandt, verschwägert und verschlauft. Wer will denn schon aus der Reihe tanzen im Reigen der Fürstenknechte. Ein abservierter Stifter, eine dekantierte Stiftung, ein geprellter Begünstigter, ein Untreuhänder, der sich ohne grossen Aufwand mit Honoraren gütlich tut, die Taschen füllt, dass er nicht mehr geradeaus laufen kann – unschön, aber doch kein Anlass zur Aufregung.

Ein Anwalt, der seine Dienste meistbietend anbietet, was soll daran schlecht sein? Ein Anwalt, der eigentlich einen Mandanten hat, aber es dann doch lukrativer findet, einen anderen Mandanten gegen ihn zu vertreten? Unschön, aber bitte, da kann man doch den Rechtsweg beschreiten, wenn einem das nicht passt.

Das kann man. Man kann also eine sogenannte Disziplinarbeschwerde einreichen, in der festen Gewissheit, dass ein solcher Parteiverrat in jedem Rechtsstaat mit schwersten Sanktionen geahndet würde, der Anwalt wohl sein Patent loswäre. Und zwar in kürzester Frist.

Nun sind wir hier aber in Liechtenstein. Da kann man durchaus auch eine Beschwerde einreichen.Und dann? Na nix und dann. Der Eingang der Beschwerde wird auf Anfrage bestätigt, aber weitere Auskünfte werden nicht erteilt. Akteneinsicht? Man meint, das leise Gelächter der Liechtensteiner Justiz zu hören.

Und muss der Anwalt beunruhigt sein, um seine berufliche Zukunft fürchten? Ein Liechtensteiner Anwalt? Soll wohl ein Scherz sein. Der könnte vor Gericht für beide Seiten plädieren, und niemand würde daran Anstoss nehmen …

1 Antwort
  1. schloessli triesen
    schloessli triesen sagte:

    The Lawyer for All Interests and the title ‹Response to the Plea: UBS Will Naturally Be Astonished› of this article is an example of a lawyer who literally represents everyone not only in a class action against the banks, but certainly his own bank account with UBS. At the same time, it is suspected that he also acts as a kickback recipient for these banks, doesn’t he?

    https://www.vaterland.li/liechtenstein/wirtschaft/replik-auf-die-klageantwort-die-ubs-wird-sich-natuerlich-die-augen-reiben-art-576304

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