… und keine fürstliche Räuberhöhle. Was wäre dann?
Dann müsste ein Schweizer Unternehmer nicht seit mehr als 20 Jahren darum kämpfen, dass ihm eine entwendete Stiftung wieder ausgehändigt wird. Stattdessen wird er in unendlichen Schlaufen die Instanzenleiter hoch und wieder runter geschickt. In der Hoffnung, dass sich das Problem dann mal entweder finanziell oder biologisch regelt. Ihm geht das Geld aus oder er stirbt.
Dann müsste eine Witwe mit weltbekanntem Namen nicht seit Jahren vergeblich darum kämpfen, dass ihrer Tochter das ihr zustehende Vermögen ausgehändigt wird. Dagegen spricht nur, dass die verwaltenden Untreuhänder nicht die Finger aus dem Geldtopf nehmen wollen. Da es sich um fast eine Milliarde Euro handelt, sind die Verwaltungsgebühren und alle Nebeneinnahmen einfach zu verlockend, als dass sie sich durch so eine Kleinigkeit wie die, dass das Geld nicht ihnen gehört, aus der Ruhe bringen lassen sollten.
Dann wäre der üblen Masche schon längst ein Riegel geschoben worden, durch Dekantieren den finanziellen Inhalt einer Stiftung in ein neues Gefäss umzugiessen und dem eigentlichen Besitzer mit treuem Augenaufschlag mitzuteilen, dass die Konten leider leer seien, und wohin das Geld geflossen sei, nun, da hindere den Untreuhänder das Anwaltsgeheimnis an einer Auskunft.
Dann würden nicht immer wieder Erben darauf hingewiesen, dass der verstorbene Stifter bedauerlicherweise keine Instruktionen erteilt habe, und nein, eine Auskunftspflicht gebe es auch nicht, wo kämen wir da hin. Aber natürlich können die Geprellten gerne eine Strafanzeige erstatten. Die wird dann von der Staatsanwaltschaft routiniert wegen mangelndem Anfangsverdacht abgeschmettert. Bleibt noch der Zivilweg. Der braucht viel, sehr viel Geld, denn in Liechtenstein dürfen nur Liechtensteiner Anwälte tätig sein. Und viel sehr viel Geduld, denn so ein Prozess kann sich problemlos über viele Jahre hinziehen – oder bis dann, wenn der Bestohlene resigniert aufgibt.
Dann würden Untreuhänder sich nicht darauf verlassen können, dass sie von der fürstlichen Justiz geschützt werden, die dazu absurde Formulierungen wie «blosser Verdacht eines möglichen Interessenkonflikts» erfindet. Denn in Liechtenstein kennt eigentlich jeder jeden im fürstlichen Unrechtsstaat, Treuhänder waren mal Richter, Richter möchten gerne Treuhänder werden, und Anwälte wollen sich nicht unbeliebt machen. Man ist auch verwandt und verschwägert, logisch, eigentlich müssten alle Richter wegen Befangenheit in Ausstand treten. Aber wer würde denn dann noch Unrecht sprechen?
Dann wäre der Fürst nicht nur im Prinzip, sondern konkret für all das verantwortlich. Denn der Fürstenhof bestimmt, wer im Ländle Richter wird, gegen seinen Willen wird das keiner, und welcher Richter will sich schon seine Wiederwahl verhageln, indem er ein Urteil fällt, dass bei Seiner Durchlaucht ungnädig aufgenommen würde?
Dann wäre es nicht so, dass sich Richter bei heiklen Prozessen zunächst einmal rückversichern, in welche Richtung so ungefähr ein Urteil erwartet wird. Obwohl das ja eigentlich nicht so schwer zu erahnen ist. Nicht nur im Zweifel für den Liechtensteiner Rechtskollegen, gegen den meist fremden Fötzel, der es wagt, sich einer unziemlichen Bereicherung eines Untreuhändlers in den Weg stellen zu wollen.
Dann gäbe es längst griffige Gesetze, die so viele Verzweiflungstaten von geldgierigen Untreuhändern schmerzlich sanktionieren würden, die nach dem Zusammenbruch des Steuerhinterziehungs-Geschäftsmodells verzweifelt darum bemüht sind, den gewohnten Lebensstandard mit Rolls-Royce-Sammlung und anderen Hobbys aufrecht zu erhalten.
Dann würden nicht unzählige Stiftungsräte, die auch noch Begünstigte sind, in Gefahr stehen, aus beiden Funktionen entfernt zu werden und fassungslos zur Kenntnis nehmen müssen, dass sie als nun Aussenstehende weder Informationsrechte noch das Recht, dagegen vorzugehen, haben. Denn da könnte ja jeder kommen.
Wie aus einer Räuberhöhle ein Rechtsstaat wird? Gute Frage. Fürst und Vaterland wissen keine Antwort darauf. Gott vielleicht?




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