Ein kleines Gedankenexperiment, um den Untreuhänder besser zu verstehen.

Nehmen wir an, Sie finden auf der Strasse ein herrenloses Portemonnaie.Sie blicken sich um, niemand ausser ihnen da. Sie heben es auf und stellen fest, dass es vor Noten überquillt. Tausendernoten.

Sie stecken es ein und zählen zuhause die Beute durch.113’000 Franken, alles in echten Scheinen. Nun kommt die Gewissensforschung. Damit aufs Fundbüro? Auf einen Finderlohn hoffen? Wobei, weiss man, wer das verloren hat? So viel Bargeld, ist das nicht verdächtig?

Gedankenspiele; vielleicht Fundbüro, aber zuvor bereits den Finderlohn abziehen? Kann ja niemand beweisen, wie viele Noten drin waren, als Sie es fanden. Hm, nicht schlecht, aber wie viel? Zehn Prozent wäre üblich, also aufgerundet 12’000 Franken. Aber zwölf Noten aufeinandergestapelt ergeben keinen besonders beeindruckenden Haufen. Also mehr? 20 Prozent? 24 Noten, sieht schon besser aus. Aber der anderen Stapel ist immer noch bedeutenden höher.

Die Hälfte? Das wäre sicher gerecht, dann bekommt der Eigentümer immerhin die Hälfte zurück, besser als nichts.

Aber wenn der Eigentümer behauptet, es wäre viel mehr im Portemonnaie gewesen, er habe es nur kurz vermisst, bis das Fundbüro meldete, dass es abgegeben wurde, also müsse doch der Finder reingefasst haben? Da kommt man doch in Schwulitäten. Also am einfachsten ist wirklich: alles behalten. Diskret aufbewahren, diskret Stück für Stück ausgeben.

Sie sehen, welcher Versuchung der Finder einer solchen Geldsumme ausgesetzt ist. Da braucht es einiges an moralischer Standfestigkeit, um den ganzen Betrag, wie es sich gehört, beim Fundbüro abzugeben.

Wie viele Untreuhänder in Liechtenstein haben wohl diese Standfestigkeit? Sie finden zwar keine Portemonnaies auf der Strasse. Aber sie werden obligatorisch zu Stiftungsräten einer neu errichteten Stiftung. Dafür bekommen sie für praktisch null Aufwand schon mal ein paar tausend Franken im Jahr. Besser als nichts, wenn man eigentlich nichts Richtiges gelernt hat.

Aber wenn jetzt zum Beispiel in der Stiftung 113 Millionen drinstecken? In Griffweite? Der Treuhänder muss nur die anderen Stiftungsräte loswerden. Da hilft die fürstliche Justiz gerne mit dem blossen Anschein eines möglichen Interessenkonflikts, wenn die auch noch Begünstigte sind. Und wehren sie sich dagegen, einfach als Stiftungsrat abserviert zu werden, schützt die fürstliche Justiz gerne den Untreuhänder, indem sie legitimiert, dass der Begünstigte, weil er gegen die Stiftung vorgeht, also sich gegen seinen Rausschmiss wehrt, auch noch die Begünstigung verloren hat.

Hübscher Beifang: damit kann er nicht mehr kontrollieren, was in seiner Stiftung vorgeht. Der Untreuhänder kann schalten und walten, wie es ihm beliebt. Absurde Honorare kassieren. Die Stiftung ausnehmen wie eine Weihnachtsgans. Und das alles straffrei, niemand schaut hin, die Liechtensteiner Fürstenjustiz schaut weg.

Da braucht es schon einiges an moralischer Standfestigkeit, um das nicht zu tun. Ist nicht jedem Untreuhänder gegeben.

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