Mal im Ernst: wer kennt schon die Parteien im Ländle?
Liechtenstein ist ein Fürstentum. Das Fürstentum ist eine Erbmonarchie, also jeweils der Erstgeborene kriegt alles. Er wird Landesfürst. Der teilt sich die Macht mit dem Volk. Eins zu eins? Nicht ganz. Natürlich darf das Volk wählen und abstimmen. Allerdings nur so, wie es dem Fürsten passt. Denn sonst könnte ja jeder Untertan kommen und irgend etwas beschliessen, was nun einfach aus fürstlicher Sicht nicht geht.
Und wozu ist man Fürst, wenn man sich vom Pleps herumkommandieren liesse? Eben.
Also gibt’s ein Parlament (wirklich wahr), und in dem gibt es Parteien (auch wahr). Da wäre mal die Fortschrittliche Bürgerpartei in Liechtenstein (FBP). Die stellt 10 Parlamentarier. Und die Vaterländische Union. Auch 10 Mandatsträger. Dann noch die Freie Liste (3) und schliesslich die frechen Schlingel der Demokraten pro Liechtenstein (2). Die wollen doch tatsächlich die Volkswahl der Regierung einführen, bald wird drüber abgestimmt, der Fürst, bzw. der Erbprinz sind nicht amüsiert.
Ach ja, eine Regierung gibt es auch. Die besteht aus fünf Mitgliedern, eines davon ist der Regierungschef. Sie ist «das oberste Exekutivorgan des Landes und sowohl gegenüber dem Landtag als auch gegenüber dem Landesfürsten verantwortlich».
Genauer gesagt: der Landtag, das Parlament, schlägt vor, und S.D., seine Durchlaucht, der Fürst, bzw. der regierende Erbrprinz, ernennt. Damit da im Fall der Fälle nichts schiefgehen kann.
Parteipolitisch setzt man auch aufs Bewährte. Vaterländische Union und Fortschrittliche Bürgerpartei koalieren. Damit haben sie eine satte Mehrheit von 20 der 25 Parlamentssitze. Wie sagt die Webseite so schön: «Eine Koalitionsregierung entspricht in Liechtenstein der Regel. Seit 1938 gab es lediglich zwei Mandatsperioden, in denen eine Alleinregierung in der Verantwortung stand. Von 1997 bis 2001 stellte die VU sämtliche Regierungsmitglieder, von 2001 bis 2005 die FBP.»
Da ist dann schön Ruhe im Karton.
Ach ja, dann gibt es noch die Fürstliche Justiz. Landgericht, Obergericht und der Oberste Gerichtshof. Dazu noch der Verwaltungsgerichtshof und der Staatsgerichtshof. Damit auch nichts anbrennt, gibt es ein Gremium. Das wird zur Hälfte durch den Landtag bestückt, die andere Hälfte sind Vertrauensleute des Fürschten. Sollte es da, worst case, ein Patt geben, hat der Fürst glücklicherweise Stichentscheid. Wie geht’s dann weiter? «Kandidaten können nur mit Zustimmung des Landesfürsten vom Gremium dem Landtag empfohlen werden. Wählt der Landtag den empfohlenen Kandidaten, dann wird dieser vom Landesfürsten oder dessen Stellvertreter zum Richter ernannt.»
Damit ist auch hier sichergestellt, dass kein Urteil ergehen kann, das den Fürsten genieren, inkommodieren oder schlichtweg auf den Zeiger gehen könnte.
Preisfrage: ist das ein demokratischer Rechtsstaat? Kostenlose Antwort: nein.




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