Liechtenstein probt den Aufstand. Ob das gutgeht?
Im letzten absolutistisch regierten Land Kerneuropas bewegt sich was, was dem Fürstenhaus hochwohllöbliches Unwohlsein verursacht. S.D. ist höchlichst inkommodiert. S.D.? Das fragt nur ein Leser, der nicht in Liechtenstein heimisch ist. Damit ist der Fürscht, Pardon, der Fürst, und seine Brut anzureden. Nämlich als Seine Durchlaucht.
Seine Durchlaucht, der herrschende Erbprinz Alois sagte streng in seiner Thronrede (wieso ist der Sohn eines Fürsten ein Prinz, und wieso darf der zur Eröffnung des demokratisch gewählten Parlaments eine Thronrede halten?), was hier gefordert werde, sei in diesen stürmischen Zeiten ein «gefährliches Experiment».
Droht denn eine Revolution im Ländle, haben sich die Untertanen bewaffnet, beugen sie nicht mehr das Knie vor S.D., muss die Trutzburg am Berg droben die Ziehbrücke hochkurbeln und die Schiessscharten besetzen?
Möglich ist alles. Denn es droht eine Volksabstimmung. Dass das Volk abstimmt und wählt, das betrachten alle S.D. eigentlich schon immer argwöhnisch. Aber immerhin, der Fürstenhof hat das letzte Wort bei der Ernennung der Regierung, der Wahl von Richtern und dem Inkrafttreten von Gesetzen. Als das Volk schon mal aufmüpfig zu werden drohte, drohte der Fürst zurück; sei man ihm nicht zu Willen, werde er sich grollend ins Exil nach Wien begeben, und dann könnt ihr schauen.
Das Volk schreckte davor zurück. Aber nun droht neues Ungemach. Bei der Volksabstimmung handelt es sich darum, ob zukünftig die Regierung, schreckliche Vorstellung, nicht etwa wie bisher vom Parlament gewählt und vom Fürstenhof huldvoll ernannt werden soll, sondern direkt vom Volk gewählt werden.
Bei den wenig tausend Stimmbürgern bräuchte es doch eigentlich nicht eine Wahl durchs Parlament, wo sowieso nur fürstenhörige Parteien vertreten sind. Eine direkte Volkswahl würde die fünf Regierenden doch viel besser legitimieren, argumentieren die Befürworter «Demokraten pro Liechtenstein«.
Die Gegner beschwören das angeblich bewährte Zusammenspiel von Parlament und Fürst bei der Wahl der Regierung, das doch seit 1921 prima funktioniere. Dagegen drohe Chaos, Instabilität und überhaupt alles Ungemach, malen die Gegner den Teufel an die Wand.
Aber allerschlimmsten wäre natürlich, dass es der Fürst schwerhaben würde, einem vom Volk gewählten Mitglied der Regierung seine huldvolle Ernennung zu verweigern, wenn der ihm nicht in den fürstlichen Kram passen sollte. Es könnte ja zum Beispiel sein, dass so ein Schlingel die Oberhoheit von S.D. in Frage stellen würde.
Im Treuhändersumpf aufräumen. Eine nach rechtsstaatlichen Prinzipien funktionierende Gerichtsbarkeit einführen.
Am 25. Februar ist es soweit, die Liechtensteiner Fürstenknechte stimmen ab. In früheren Zeiten hätte es sicher gereicht, ihnen damit Angst einzujagen, dass sie bei einem Ja zur Verfassungsreform gegen Gottes Willen verstossen würden, der dann mit Missernten und Überschwemmungen seinen Unmut kund täte. Vielleicht auch, indem er eine Rattenplage oder die Pest über Liechtenstein kommen liesse.
Das ist heutzutage etwas schwierig. Also bleibt nichts als die alte Leier vom Bewährten gegen das Experiment, das Stabile gegen das Unwägbare. Oder schlichtweg die Ansage: das Volk darf ja schon stimmen und wählen und so, und es gibt auch ein Parlament und eine Regierung und sogar fürstliche Gerichte. Wie in einem echten Rechtsstaat.
Aber wenn es darauf ankommt, zählt dann schon nur noch eine Meinung. Die Meinung von S.D. What else …




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