Es gibt ungeschickte und geschickte Methoden des Diebstahls.
Zuunterst auf der Leiter der Formen des Diebstahls steht der Mundraub. Jemand will in ein Sandwich beissen, kommt einer vorbei und entreisst es ihm. Keine sehr nachhaltige Methode. Die nächste Stufe ist der einfache Diebstahl. Der griff in die geöffnete Handtasche oder gar das Abreissen einer Halskette. Dann kommen wir zum Raub mit Gewaltandrohung. Also Geld oder Leben, her mit dem Bargeld, oder das gezückte Messer kommt zum Einsatz.
Schliesslich der Versuch, Geld an einer seiner Quellen zu behändigen. Also der Bankraub. Angesichts der heutigen Sicherheitsmassnahmen immer seltener von Erfolg gekrönt, bei grossem persönlichen Risiko. Wird der Bankräuber erwischt, drohen ihm drakonische Strafen. Alleine schon das geraubte Geld wieder in Umlauf zu bringen, ist ein Problem, bei dem Hehler eingesetzt werden müssen und gewaltige Kommissionen bezahlt.
Also alles in allem Methoden, bei denen sich Aufwand, Ertrag und Risiko in einem sehr ungesunden Verhältnis befinden. Vielversprechender ist die sogenannte Weisse-Kragen-Kriminalität. Aber auch da gibt es weniger nachhaltige und wirklich ertragreiche Methoden.
Das primitive Schneeballsystem funktioniert immer wieder, auch auf höchster Ebene, wie zuletzt Bernard Madoff bewies. Aber es hat einen unbestreitbaren Nachteil: beginnt der Schneeball erst mal zu rollen, kommt der Betrüger nie mehr aus der Nummer raus. Und früher oder später, meistens früher, fliegt sein System in die Luft.
Auch das Dasein als Spekulant endet sehr häufig nicht damit, dass der Abzocker mit genügend Geld auf der eigenen Yacht in den Sonnenuntergang schippert. Meistens wird ihm seine Gier zum Verhängnis, und irgend wann verspekuliert er sich – Bankrott. Gerade führt das René Benko wieder einmal drastisch vor.
Dann gibt es den Guru, der mit einer angeblich todsicheren Geldvermehrungsmethode Gläubiger um sich schart. Er will zum Beispiel den genetischen Code der Börse geknackt haben. Aber auch Dieter Behring schrumpfte zum Betrugszwerg, von seinen eingesammelten 800 Millionen konnten gerade mal 13 Millionen wieder eingebracht werden.
Das alles gilt eigentlich für alle, die am Finanzsystem in der einen oder anderen Form teilhaben. Bankenlenker haben dabei einen unbestreitbaren Vorteil: bislang wurde weltweit noch kein Einziger, der seine Bank gegen die Wand gefahren hatte, persönlich dafür haftbar gemacht.
Aber dann gibt es noch eine Berufsausübung, bei der der geschickte Dieb sozusagen mit einer «Du kommst aus dem Gefängnis frei»-Karte in der Tasche agieren kann. Es handelt sich natürlich um den Liechtensteiner Treuhänder. Dem werden Vermögenswerte zu treuen Händen übergeben.
Gesetzlich vorgeschrieben sitzt er im Stiftungsrat von ihm verwalteter Stiftungen. Und kann im Prinzip schalten und walten, wie er will. Gebühren, Aufwand, Kick-backs, Kommissionen, Spesen, exorbitante Stundenlöhne für ihn selbst und sein gesamtes Personal – alles kein Problem.
Beschwerden, Proteste, Strafanzeigen werden routiniert von den fürstlichen Justizbehörden abgeschmettert.
Der Treuhänder wird zum Untreuhänder, entwindet Kontrolle, Information und Begünstigung den eigentlichen Besitzern der Stiftung: alles kein Problem.
Beschwerden, Proteste, Strafanzeigen werden routiniert von den fürstlichen Justizbehörden abgeschmettert. Oder sie verröcheln mitsamt dem Kläger im Instanzenzug nach oben und unten und wieder zurück.
Aufsicht, Kontrolle, Überwachung dieses Tuns durch die Liechtensteiner Behörden? Faktisch inexistent. Ein Liechtensteiner Treuhänder muss sich schon kriminell fahrlässig Mühe geben, dass er sein Patent loswird oder gar, Höchststrafe, für ein Weilchen in den Knast wandert.
Kein Wunder, hat der einzige Knast des Ländle, das Landesgefängnis, eine maximale Kapazität von 20 Betten. Die aber nie alle belegt sind.
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