Ein Liechtensteiner Anwalt darf nicht wählerisch sein.
Besonders, wenn es darum geht, die Interessen von Treuhändern zu verteidigen. Fast drei Jahre dauert bereits eine Gerichtsposse in Vaduz. Sie ist allerdings entschieden weniger lustig als «Der zerbrochene Krug» von Kleist.
Es geht darum, dass zwei Untreuhänder eine Stiftung dem Stiftungspräsidenten und Begünstigten entwendet haben. Dafür benützten sie einen Bruderzwist.
Der Antrag des Opfers, die beiden Treuhänder abzusetzen, simmert inzwischen in der ersten Instanz vor sich hin. Und findet und findet kein Ende. Das ist auch nicht im Interesse der Treuhänder, denn sie kassieren dafür, dass sie den Immobilienbesitz, der der Stiftung zugrunde liegt, verlottern lassen, 75’000 Franken. Pro Nase und Monat, versteht sich.
Fröhlich greift auch ihr Rechtsvertreter zu. Eine seiner Spezialitäten ist es, jeweils am Abend vor einem nächsten Gerichtstermin (wenn es trotz aller Anstrengungen nicht gelungen ist, ihn zu verhindern), Gericht und Gegenseite mit ellenlangen Rechtsschriften zuzuballern. Die jüngste umfasst sagenhafte 43 Seiten und wurde kurz vor 18 Uhr des Vortags des Gerichtstermins als «Dringend» eingereicht. Der Inhalt war aber überhaupt nicht dringend, sondern besteht aus schlichtweg Aufgewärmtem und Breitgewalztem.
Nur: normalerweise verrechnet ein Rechtsanwalt pro Seite Schriftstück schon mal 1000 Franken. Also ein hübsches Einkommen, dazu natürlich die Präsenz des Anwalts vor Gericht. Seinen Brötchengebern sind seine Kosten eigentlich furzegal, denn natürlich werden die, wie ihr exorbitantes Einkommen, aus der Kasse der Stiftung beglichen.
Um noch mehr Zeilen zu schinden, zeigt dieser Rechtsbüttel ein sehr fürstliches Verständnis von Pressefreiheit. Denn zu seinem grossen Ingrimm sind in letzter Zeit einige kritische Artikel über den Finanzplatz Liechtenstein im Allgemeinen und das unverschämte Verhalten dieser beiden Treuhänder im Speziellen erschienen.
Das ist für den Büttel aber eine «Medienkampagne», ein «Wildwuchs». Besonderes Missfallen hat in einem Artikel die Erwähnung erregt, dass einer der Treuhänder doch tatsächlich die nächste Verschiebung seiner Einvernahme damit begründete, dass er leider an den Begräbnisfeierlichkeiten für Prinz Konstantin zu und von Liechtenstein teilnehmen wolle, der unter unbekannten Umständen verstarb.
Er sei zwar weder verwandt noch verschwägert, habe aber eine tiefe Bindung zum Prinzen gehabt. Und solch ein Unfug wird von der fürstlichen Justiz akzeptiert. Darüber regt sich der Rechtsbüttel natürlich nicht auf, aber darüber, dass so ein Schabernack an die Öffentlichkeit gebracht wird.
Wobei, ansonsten sei ja klar, dass auf den Inhalt in den wohldokumentierten und informierten Artikeln, «dieser «bedenklichen Publikationen nicht eingegangen werden, da alle Beteiligten sich bewusst sind, dass Unsinn verbreitet wird». Damit meint der Rechtsbüttel aber leider nicht seine eigene Rechtsschrift, auf dieses Urteil vollumfänglich zuträfe.
Es ist halt typisch Liechtenstein. Gott, Fürst und Vaterland. An der Oberfläche schöner Schein, Alpenfolklore und treuherzig-seriös dreinblickende Treuhänder. Unter der Oberfläche brodelt es aber, tun sich Abgründe auf, werden Treuhänder zu Untreuhändern. In Komplizenschaft mit Rechtsbütteln und der fürstlichen Justiz, die nicht mal mehr die Karikatur eines Rechtsstaats darstellt.
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