Die Untreuhänder können nur schalten und walten, weil die Gerichte sie schützen.
In einem Rechtsstaat ist es ganz einfach. Ist jemandem Unrecht geschehen, dann hat er die Möglichkeit, vor Gericht zu ziehen. Dort wird unparteiisch und unter Anwendung geltender Gesetze, überstrahlt von Treu und Glauben, Recht gesprochen. Nicht immer perfekt, aber immerhin gibt das dem Einzelnen ein Gefühl von Sicherheit. Und Übeltätern ein Gefühl der Unsicherheit.
In Liechtenstein ist das anders. So wenig, wie räuberische Attacken von Untreuhändern Einzelfälle sind, so wenig herrschen hier die Regeln eines Rechtsstaats. Das sagt nicht irgendwer, sondern zum Beispiel Steven Kay.
Kay ist nicht irgendwer, sondern ein britischer Strafverteidiger und Vorsitzender von Chambers at 9 Bedford Row, einer traditionsreichen Anwaltskammer in London. Seine Spezialitäten als Strafverteidiger sind Betrug und Korruption in internationalen Fällen.
Also muss er sich immer wieder mit Liechtenstein beschäftigen, und sein Fazit lautet:
«Trotz gravierender Vertrauensbrüche unterstützen die liechtensteinischen Gerichte auf Kosten der ausländischen Kunden die heimischen Treuhänder.»
Schlimme Konsequenz: «Dies hat bei einigen Treuhändern zu einem Gefühl der Straflosigkeit geführt – und ich habe es miterlebt –, dass sie ungestraft davonkommen können, gedeckt durch lokale Gerichte.»
Starker Tobak von Kay: «Das Fehlen klarer und transparenter Regeln ist offensichtlich! Liechtensteinische Richter missachten oft das für den Gründer grundlegende Treuhandverhältnis und begünstigen so die Treuhänder vor Gericht.» Und Kay fährt auf finews.ch fort:
«Die Rechte der Begünstigten – insbesondere die wesentlichen Rechte auf Bucheinsicht – sind noch immer schwach ausgeprägt. Viele Begünstigte (manchmal sogar die Treugeber selbst) sehen zu, wie ihre Familientreuhandgesellschaften geleert werden, entweder durch Dekantieren in eine andere Treuhandgesellschaft oder -struktur, oder durch Insolvenz.»
Sein bitteres Fazit: «Jahrelang wurde der Geist der Straflosigkeit in Treuhänder-Kreisen toleriert. Die Treuhandbranche hat sich im Wesentlichen selbst reguliert und musste keiner Institution gegenüber ernsthaft Rechenschaft ablegen, was in keinem Land der Welt, auch nicht in Liechtenstein, funktioniert.»
Bevor sich ein renommierter und international tätiger Anwalt zu solch harschen Worten aufrafft, muss dermassen viel passiert sein, muss er dermassen oft miterlebt haben, wie sich Liechtensteiner Gerichte schützend vor Untreuhänder stellten, die Betrogenen im Regen stehen liessen und mit mehr oder minder fadenscheinigen Begründungen Unrecht sprachen, dass ihm schliesslich der Kragen platzte.
Das Problem der Liechtensteiner Justiz ist fundamental und fatal. Ihre Richter verstehen sich nicht als Sachwalter der Gerechtigkeit, sondern als Büttel Liechtensteiner Anwälte. Das liegt auch daran, dass im Ländle gerade in Juristenkreisen so viele gegenseitige Abhängigkeiten und Bindungen existieren, auch Richter einmal an die Geldtöpfe der Verwaltung von Stiftungen herankommen wollen, dass es gar nicht möglich ist, hier Recht zu bekommen.
Ist man ein Untreuhänder, wird einem Unrecht serviert. Nicht in Einzelfällen, sondern systematisch. Unter den Augen des Fürstenhofs, in dessen Namen himmelschreiende Urteile eiskalt verkündet werden.
Rechtsanwälte, die die Opfer dieser Unrechtsjustiz verteidigen, machen denen immer wieder Hoffnung, dass dieses sonderliche Einzelurteil, mit dem das Opfer nochmals über den Tisch gezogen wird, ganz einzigartig sei und sicherlich in der nächsten Instanz korrigiert werde. Was dann nicht geschieht. Aber die oberste Instanz werde dann eingreifen. Was sie nicht tut.
Das Einzige, was sich verändert, ist der Kontostand der Anwaltskanzlei, die das Opfer vertritt. Das wird so noch ein zweites Mal ausgenommen. Richter, Anwälte und Untreuhänder treffen sich dann gerne in den Liechtensteiner Luxuslokalen, um gemeinsam über die von ihnen gerupften Weihnachtsgänse zu lachen.
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