Schöner Schein an der Oberfläche, krimineller Sumpf darunter.
«Für Gott, Fürst und Vaterland». In dieser Reihenfolge lobpreiset der Wahlspruch des Fürstentums. Wer dort beispielsweise im Finanzsektor arbeiten will, wird einleitend gefragt, ob es ihm etwas ausmache, Mitglieder der Fürstenfamilienbande als «Seine Durchlaucht» anzureden.
An der Oberfläche ist das Ländle eine Demokratie, darunter eine Erbmonarchie mit absolutistischen Zügen. Das Staatsoberhaupt, besser der Herrscher, Pardon, Seine Durchlaucht Fürst Hand-Adam II. ist inzwischen so indisponiert, dass Erbprinz Alois von Liechtenstein, auch Seine Durchlaucht natürlich, die Amtsgeschäfte führt. Er herrscht über 40’000 Untertanen, das Haus Liechtenstein tut das seit 1719.
Im ausgehenden Mittelalter war Liechtenstein bei Hexenprozessen ganz vorne dabei. Schon damals zeigte sich ein gewisser Charakterzug bei den Herrschern; der Kaiser musste Graf Ferdinand Karl von Hohenems die Fortsetzung der Inquisition und der Prozesse untersagen, weil er sich am Vermögen der Verurteilten bereichert hatte.
Dadurch verarmten diese Vaduzer Raubritter; 1712 kaufte ihnen Fürst Hans Adam von Liechtenstein die Grafschaft Vaduz ab. Bis heute kann in Liechtenstein kein Gesetz erlassen werden, ohne dass das Fürstenhaus huldvoll seine Zustimmung gibt. Auch Richter bedürfen seiner Ernennung, um seine Gesetze anwenden zu dürfen.
Als es mal Bestrebungen gab, diese aus der Zeit gefallenen absolutistischen Bräuche etwas zu stutzen, drohte Seine Durchlaucht gar nicht huldvoll oder gnädig, dass er in diesem Fall ins Exil nach Wien abrauschen werde. Natürlich duckten sich seine Untertanen unter dieser schrecklichen Ankündigung und neigten Haupt und Knie.
Wer absolutistisch herrscht, das letzte Wort bei Gesetzen hat und bei der Ernennung von Richtern, ist natürlich auch für alles verantwortlich, was auf diesen Gebieten in Liechtenstein passiert. Daher gibt es eine direkte Linie zwischen den absurden Urteilen, die fürstliche Richter unter Anwendung fürstlicher Gesetze fällen, wenn es darum geht, einen Liechtensteiner Untreuhänder gegen berechtigte Ansprüche eines von ihm Beraubten zu schützen.
Nur in ganz groben Fällen, bei denen selbst bei kafkaesker Überdehnung aller Gesetze kein anderer Ausweg bleibt, kommt es ganz gelegentlich zu Verurteilungen von Treuhändern, die einfach zu forsch, frech, ungehemmt und vor allem zu offenkundig und blöd in die Kassen ihnen anvertrauter Vermögen gegriffen haben.
Das ist dann allen Beteiligten, natürlich besonders dem verurteilten Untreuhänder, ziemlich peinlich. Schnell werden dann die ewig gleichen Ausflüchte gebraucht. Einzelfall, bedauerlich, kein Anlass zu Verallgemeinerungen, Liechtenstein sei ein Rechtsstaat, hier werde das Eigentum geschützt und respektiert.
Allerdings nicht von jedem …
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