Wie ein roter Faden ziehen sich die ewig gleichen Probleme durch den Treuhand-Dschungel Liechtenstein.
2018 kämpfte Ralf H. vor dem Fürstlichen Landgericht in Vaduz im Verhandlungssaal 3 um rund 3,5 Millionen Euro, die er zurückhaben möchte. Er hatte dieses Geld seiner eigenen Gesellschaft als Darlehen gegeben. Da seine Treuhänder sämtliche Verbindungen von H. zu seinen Firmen kappten, wurden ihm Einsichtsmöglichkeiten in deren Buchhaltung verweigert und der Zugriff auf sein Vermögen komplett entzogen, so sein Vorwurf. Er ist nicht der Einzige, der sich darüber beschwert, dass liechtensteinische Treuhänder durch Misswirtschaft Vermögen vernichten oder sich an der Verwaltung über Gebühr bereichern.
So machte auch der Fall einer 2015 verstorbenen «Grande Dame» und Erblasserin Schlagzeilen, deren Erben sich über mangelnde Information und Vermögensverschleuderung durch die das Erbe verwaltende Liechtensteiner Stiftung beklagen. Eine in Vaduz eingereichte Strafanzeige wurde «mangels Anfangsverdacht» nicht angenommen, eine Zivilklage würde mit ungewissem Ausgang Jahre dauern.
Nachdem nun kaum mehr Schwarzgeld im Ländle verwaltet wird, ärgern sich aber viele Kunden von Finanzintermediären und Treuhändern schwarz.
Nach fürstlicher Rechtsprechung sind Stiftungsräte und Treuhänder nur sehr beschränkt auskunftspflichtig gegenüber den Kapitalgebern oder den Begünstigten. Zudem muss man ihnen über Ermessensentscheidungen hinausgehende «schwere Pflichtverletzung» nachweisen, um sie abzusetzen oder haftbar zu machen. Aber wie soll das ohne Informationen gehen?
Über Jahrzehnte dominierte Herbert Batliner das liechtensteinische Treuhandgeschäft. Seine Karriere endete eher unrühmlich, weil er die Zeichen der Zeit nicht erkannte: Ein Verfahren der deutschen Staatsanwaltschaft wegen Beteiligung an Steuerhinterziehung in Höhe von 250 Millionen Euro wurde 2007 gegen eine Zahlung von 2 Millionen Euro eingestellt. Und der Liechtensteiner Staatsgerichtshof, dem Batliner einst selbst vorstand, qualifizierte in einem Urteil von 2009 Zuwendungen aus einer Stiftung an Batliner als «sittenwidrige Geschäfte».
Die Familientradition wird von seiner Tochter Angelika Moosleithner-Batliner fortgeführt. Sie ist Mitbesitzerin der in First Advisory umbenannten Batliner-Firma. Im Jahr 2009 schluckte First Advisory zudem die LGT-Treuhand; die Fürstenbank LGT zog sich damals aus dem ins Feuer geratenen Treuhandgeschäft zurück. First Advisory ist mit über 240 Mitarbeitern und Vertretungen in Genf, Zürich, Hongkong, Panama und Singapur der Platzhirsch unter den Finanzdienstleistern im Ländle.
Der Pressesprecher von First Advisory entgegnete, dass diese «Vorwürfe von Herrn H. sachlich völlig entkräftet» seien. «Zu seiner Verteidigungsstrategie gehörte in den vergangenen Jahren seit 2008, unschuldigen Dritten, darunter auch liechtensteinischen Treuhändern und Anwälten, mit unterschiedlichsten Vorwürfen unzulässigerweise die Schuld für seine Situation zuzuschieben.»
Im November 2017 erschütterte der Fall des Treuhänders Harry G. die gesamte Zunft in Liechtenstein. Der «fürstliche Justizrat» war viele Jahre Präsident des Verwaltungsgerichts und bis 2004 sogar Präsident des Staatsgerichtshofs, des Verfassungsgerichts. Der Chef der Prüfungskommission für Treuhänder und Rechtsanwälte wurde vom Kriminalgericht Vaduz wegen «gewerbsmässig schweren Betrugs und Geldwäsche» sowie der Veruntreuung von 13 Millionen Franken verurteilt.
Da G. lediglich gegen die Höhe des Strafmasses von sechs Jahren Berufung einlegte, ist das Urteil rechtskräftig. Spätestens seit diesem Skandal ist klar, dass im Eldorado der Liechtensteiner Treuhänder, die sich als Stiftungsräte goldene Nasen verdienen, Feuer im Dach ist.
Einzelfälle? Keinesfalls, Fortsetzung folgt.
Der Trick, dass Liechtensteiner Stiftungsräte, die eine Stiftung übernommen oder gekapert haben, einem abberufenen Stiftungsrat und/oder Begünstigten dessen Darlehen an die Stiftung nicht bedienen und dies sogar zu bestreiten, ist alt und ist Standard Perocedure. Damit wollen die Stiftungsräte Folgendes erreichen:
a) der abberufene Stiftungsrat und/oder Begünstige soll möglichst nicht an sein Geld kommen, ihm soll das Geld zum Prozessieren gegen die Stiftungsräte nach Möglichkeit ausgehen,
b) das Prozessieren des abberufenen Stiftungsrats und/oder Begünstigten soll diesen möglichst viel Zeit, Mühe, Nerven und Geld kosten
c) der abberufene Stiftungsrat und/oder Begünstigte soll zermürbt werden.
Abgesehen davon soll natürlich der befreundete Rechtsanwalt, der die Stiftung vertrit, möglichst hohe und horrende Honorare verdienen dürfen.
Siehe z.B. den Pery-Fall
https://www.schwarzeschafe.li/2019/04/01/der-perry-case/
https://www.schwarzeschafe.li/2019/04/01/der-perry-case/