Wie das Recht pervertiert wird.

«Für Gott, Fürst und Vaterland», so lautet der Wahlspruch Liechtensteins. Mit göttlicher Gerechtigkeit hat allerdings das Wirken der Justiz im Ländle wenig zu tun. Um das Vaterland geht es da auch nicht. Aber um den Fürsten schon, in dessen Namen die Urteile verkündet werden.

Das Ländle hat drei Gerichtsinstanzen. Das Landgericht, das Obergericht und den Obersten Gerichtshof. Dazu noch den Verwaltungsgerichtshof und den Strafgerichtshof. Pardon, das muss natürlich Fürstliches Landgericht heissen.

Diese Instanzen sind die Spielwiese für Farcen und für Prozesse, gegen die der «Zerbrochene Krug» von Heinrich Kleist geradezu eine ernste Angelegenheit ist. Gegen hier amtierende Richter ist der arme Adam, der eigentlich gegen sich selbst zu Gericht sitzt, geradezu ein Ausbund von rechtsstaatlichem Verantwortungsbewusstsein.

Denn statt Recht zu sprechen und für Recht zu befinden, sehen es diese Tribunale als ihre vornehmste Aufgabe an, die Interessen von Fürst und Vaterland zu schützen. Den schliesslich ist der Fürst neben vielem anderen auch Besitzer der grössten Bank Liechtensteins. Und das Vaterland wird hier nicht zu selten durch einen Vertreter der Untreuhänderzunft repräsentiert.

Der hat sich häufig auf die eine oder andere Art an ihm anvertrauten Vermögenswerten vergriffen, die eigentlichen Besitzer oder Nutzniesser mehr oder minder elegant abserviert, und die machen dann den Fehler, sich in einem Rechtsstaat zu vermuten und gerichtliche Hilfe zu erbitten.

Das ist meistens sogar ein fataler Fehler. Denn diese Gerichte sehen es in solchen Fällen als ihre vornehmste Aufgabe, die mit ihnen verbandelten, verwandten und verschwägerten Treuhänder gegen solch freche Ansinnen zu verteidigen.

Das tun sie mit allen ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln. Das einfachste und auch effizienteste ist die Verschleppung. Was in zivilisierten Rechtsstaaten früher oder später ein Ende findet, kann im Ländle dauern und dauern. Ein Rekordhalter prozessiert bereits seit über 20 Jahren um sein Recht, sich wieder in den Besitz einer von ihm gegründeten und finanziell ausgestatteten Stiftung zu setzen. Bislang vergeblich.

Kommt nach quälend langen Jahren und unendlichen Schleifen und Zusatzrunden mal ein Urteil zustande, wird es an die nächste Instanz weitergereicht. Die dann wieder ein paar Monate oder Jährchen darüber brütet, bis sie zu einem Urteil gelangt. Das weitergezogen wird, worauf es der obersten fürstlichen Instanz gefällt, es wieder nach unten zurückzureichen.

Die grosse und sich nicht zu selten erfüllende Hoffnung dabei ist: so erledigt sich das Problem biologisch oder finanziell. Indem der Betrogene schlichtweg das Zeitliche segnet – oder ihm das Geld ausgeht, weiter um sein Recht zu kämpfen. UNTREUHAENDER.LI wird in Zukunft konkrete solche Fälle hier schildern.

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